Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Dass der Zeuge G. vor seiner Vernehmung nicht gemäss § 55 Abs. 2 StPO auf ein nach Ansicht der Revision bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden ist, begründet ebenfalls nicht die Revision (BGHSt 1, 39). - RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33
I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus § …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Es kommt hinzu, dass dann, wenn sich nicht aufklären liess, ob das Schmuggelgut "zur Ruhe gekommen" war, eine Wahlfeststellung zulässig (vgl RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 302, 304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51] und demgemäss im Ergebnis Verurteilung wegen Steuerhehlerei auszusprechen gewesen wäre. - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Mit dieser Rüge kann die Revision nicht gehört werden, da nicht dargelegt worden ist, reicher weiteren Beweismittel sich der Tatrichter angesichts des Bestreitens des Angeklagten J. hätte bedienen sollen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).
- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Es kommt hinzu, dass dann, wenn sich nicht aufklären liess, ob das Schmuggelgut "zur Ruhe gekommen" war, eine Wahlfeststellung zulässig (vgl RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 302, 304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51] und demgemäss im Ergebnis Verurteilung wegen Steuerhehlerei auszusprechen gewesen wäre. - BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Straffreiheit kommt nach der ständigen Rechtsprechung bei keinem der Angeklagten in Betracht, da § 12 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 auf alle Zoll- und Steuervergehen Anwendung findet (BGHSt 1, 74 ff [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50]). - BGH, 22.11.1951 - 4 StR 45/50
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Die Einziehung der vier leeren Kaffeesäcke war allerdings nach § 401 RAbgO nicht zulässig, da derartige Umhüllungen keine Beförderungsmittel im Sinne des Gesetzes sind (RGSt 68, 44; BGH 4 StR 45/50 vom 22. November 1951); jedoch wird die Entscheidung insoweit durch § 40 StGB getragen (vgl § 391 RAbgO; BGH 4 StR 268/52 vom 23. Oktober 1952). - RG, 30.04.1931 - III 178/31
Ist auf Einziehung oder Wertersatz auch dann zu erkennen, wenn eine Beihilfe zur …
- RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33
Gehören Rucksäcke und ähnliche Umhüllungen, in denen Schmuggelware befördert …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Die Einziehung der vier leeren Kaffeesäcke war allerdings nach § 401 RAbgO nicht zulässig, da derartige Umhüllungen keine Beförderungsmittel im Sinne des Gesetzes sind (RGSt 68, 44; BGH 4 StR 45/50 vom 22. November 1951); jedoch wird die Entscheidung insoweit durch § 40 StGB getragen (vgl § 391 RAbgO; BGH 4 StR 268/52 vom 23. Oktober 1952). - RG, 15.03.1940 - 6 D 26/40
Mitschuld an dem Verbrechen der vorsätzlichen Devisenverschiebung (§ 69 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Die Strafkammer hat zwar nicht ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen, ob das zollund steuerbare Gut bereits "zur Ruhe gekommen" war, als die Angeklagten tätig wurden (RGSt 67, 345, 348 und 356, 358; 69, 193; 74, 161, 163); jedoch hat der Tatrichter, der ausdrücklich eine der Steuerhinterziehung als der zugrundeliegenden Vortat "nachfolgende Hehlerei" feststellt, diese Voraussetzung ersichtlich für vorliegend erachtet. - RG, 16.01.1934 - 4 D 253/33
1. Gelten die Vorschriften des § 401 RAbgO. über die "Einziehung der …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
(§ 49 StGB) zur Steuerhehlerei ist auf Wertersatzleistung zu erkennen, und zwar, ohne dass insoweit eine Ermässigung nach § 44 StGB eintreten darf (RGSt 65, 283 ff; 68, 11 f; Bay ObLG HRR 1933 Nr. 185). - BGH, 29.08.1952 - 4 StR 915/51
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- RG, 09.11.1933 - II 756/33
1. Zum Begriff der Einfuhr von Waren aus dem Auslande. 2. Ist ein vorsätzliches …
- RG, 15.04.1935 - 3 D 142/35
Beförderungsmittel können auf Grund des § 401 Abs. 1 RAbgO. nur eingezogen …
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.06.1949 - StS 198/49
- BGH, 31.08.1951 - 4 StR 483/51
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- BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
Rechtsmittel
Die Reichsabgabenordnung bezeichnet das Vergehen nach ihrem § 405 als Steuer hehlerei, auch soweit Zoll für die gehehlte Ware hinterzogen ist; es macht nach dem Gesetzeswortlaut keinen Unterschied, ob dies gewerbsmäßig geschehen ist (5 StR 424/53 vom 9. Februar 1954; 4 StR 321/54 vom 29. Oktober 1954; anders noch 4 StR 561/51 vom 6. November 1952). - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …
Auch konnte das Protokoll nur durch die beiden Urkundsbeamten, nicht durch die drei beamteten Richter der Strafkammer, berichtigt werden (RGSt 22, 246; BGH 4 StR 561/51 vom 6.11.1952). - BGH, 22.09.1955 - 4 StR 310/55
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Denn gemäss § 50 Abs. 2 StGB darf die Gewerbsmässigkeit nur dem Teilnehmer zugerechnet werden, in dessen Person dieses Merkmal vorliegt (BGHSt 6, 261 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]; 4 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]StR 915/51vom 29.8.1952, 4 StR 561/51 vom 4.12.1952). - BGH, 09.12.1954 - 4 StR 522/54
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Gemäss § 50 Abs. 2 StGB darf vielmehr die Gewerbsmässigkeit nur dem Teilnehmer zugerechnet werden, in dessen Person dieses Merkmal vorliegt (BGHSt 6, 261 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]; BGH 4 StR 915/51 vom 29. August 1952 und die dort angeführten früheren Entscheidungen; 4 StR 561/51 vom 4. Dezember 1952).
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