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| BGH, 14.11.1978 - 4 StR 576/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Keine Bestandskraft des Strafausspruches wegen Anstiftung zur Untreue - Strafmilderung des Anstifters nach § 49 Absatz 1 Strafgesetzbuch - Mangelnde besondere persönliche Eigenschaften, Umstände oder Verhältnisse beim Anstifter
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74
Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen …
- BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 4 StR 576/78
Wer nicht in einem solchen Treueverhältnis steht - wie hier der Angeklagte -, kann nicht Täter einer Untreue sein (BGHSt 13, 330, 331).
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …
Im letzteren Fall hätte eine doppelte Strafmilderung zu unterbleiben, weil bei dieser Alternative die Angeklagten Ke., M. und K. allein deswegen als Gehilfen anzusehen wären, weil bei ihnen das für eine täterschaftliche Begehung einer Untreue erforderliche Pflichtenverhältnis fehlte (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschluß vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78 -) Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80 - und Beschluß vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83 = StrVert 1983, 330). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87
Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1 …
Das Treueverhältnis nach § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB (BGHSt 26, 53 f. [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78, vom 1. Mai 1983 - 4 StR 211/83 und vom 24. Januar 1985 - 1 StR 787/84). - BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83
Erforderlichkeit einer Strafmilderung bei Nichtvorliegen eines Treueverhältnisses …
Bei der Bestrafung seiner Beihilfehandlungen war daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB (neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78), da das Landgericht nicht allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses nur Beihilfe angenommen hat (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80).
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