Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach Alkoholgenuss - Unterschiedliche Strafzumessung für Haupttäter und Gehilfen - Verhältnis zwischen Vorliegen von Strafmilderungsgründen und der Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 102
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Frage, ob ein minder schwerer Fall anzunehmen ist, für den Haupttäter und den Gehilfen unterschiedlich beurteilt werden kann (BGH StrVert 1981, 73 f) und es mithin rechtlich zulässig ist, den Gehilfen härter zu bestrafen als den Täter (BGH NJW 1984, 2539, 2541) [BGH 05.07.1984 - 4 StR 255/84]. - BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Sie hat daher dem Wesen der Einziehung als Nebenstrafe Rechnung getragen (vgl. BGH MDR 1983, 767 f; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 858/83). - BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Die Beschwerdeführerin übersieht, daß die Strafe eines Tatbeteiligten unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen ist (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81). - BGH, 27.01.1984 - 2 StR 858/83
Berücksichtigung einer Nebenstrafe bei der Strafbemessung
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Sie hat daher dem Wesen der Einziehung als Nebenstrafe Rechnung getragen (vgl. BGH MDR 1983, 767 f; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 858/83).
- BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, …
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei der Bemessung einer Freiheitsstrafe die weitere Verhängung einer Nebenstrafe Berücksichtigung finden muß (BGH NStZ 1983, 408; BGH, Beschlüsse vom 6. November 1984 - 4 StR 577/84 - undvom 11. Januar 1985 - 2 StR 788/84). - BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87
Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener …
Ein Grund, davon abzusehen, kann sich zum Beispiel daraus ergeben, daß ein Angeklagter bereits früher Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen hat und damit rechnen mußte, in angetrunkenem Zustand erneut entsprechend straffällig zu werden (vgl. BGH StV 1985, 102; 1986, 14;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6) oder daß der Milderungsgrund durch sonstige schulderhöhende Umstände ausgeglichen wird (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 21 Rdn. 6 mit Nachweisen).
- BGH, 04.07.1996 - 5 StR 166/96
Grundsätzliche Verringerung des Schuldgehalts der Tat durch erheblich …
Bei diesen Besonderheiten schließt der Senat aus, daß in der aktuellen Alkoholaufnahme ein besonderer schulderhöhender Umstand gesehen werden kann, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (vgl. BGH Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84 - Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 - BGH StV 1985, 102; BGH Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 207/89 - BGH Beschluß vom 6. März 1990 - 1 StR 94/90 -). - OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
verminderte Schuldfähigkeit; Trunkenheitsfahrt; Feststellungen; Strafzumessung
Jedoch ist eine solche Möglichkeit in den einschlägigen Sachverhaltskonstellationen grundsätzlich eröffnet und erfordert die tatrichterliche Prüfung, ob der Angeklagte seinen Zustand "in vorwerfbarer Weise" selbst herbeigeführt hat, da er bei Trinkbeginn davon ausgehen musste, dass er noch ein Kraftfahrzeug lenken würde (zu vgl. BGH VRS 69, 118). - BGH, 23.12.1987 - 4 StR 501/87
Beendigung einer Trunkenheitsfahrt durch eine vorübergehende Fahrtunterbrechung - …
Die Strafkammer hat nämlich die Ablehnung der Milderung des Strafrahmens des § 142 StGB nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB lediglich mit einem - im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB nicht bedenkenfreien - Hinweis auf die Gefährlichkeit einer Trunkenheitsfahrt begründet (UA 25, 24) und dabei nicht berücksichtigt, daß der Angeklagte den Entschluß zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort erst an der Unfallstelle gefaßt hat und daß in diesem Zusammenhang der Schuldgehalt seiner Handlung nicht ohne weiteres in gleicher Weise zu beurteilen ist wie der seines Verhaltens bei Antritt der Fahrt (vgl. BGH StV 1985, 102; VRS 69, 436, 437). - BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92
Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss …
Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (BGH Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 -) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (…BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19). - BGH, 14.05.1985 - 4 StR 100/85
Gewicht der Milderungsgründe bei vergleichsweise gering erscheinenden …
Auch mehrere nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erhalten, daß auch im Bereich einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt, wenn das Handlungsunrecht und die individuelle Schuld des Täters im konkreten Fall vergleichsweise gering erscheinen (BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 577/84). - BGH, 09.07.1986 - 2 StR 260/86
Unterschiedliche Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei …
Die Strafe eines Tatbeteiligten ist unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 16. September 1980, 1 StR 465/80, und vom 6. November 1984, 4 StR 577/84, vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB, 42. Auflage, RdNr. 4 zu § 46).
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