Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 338 Nr. 5 StPO; § 231c StPO
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (unstatthafte Beurlaubung; Reichweite der Aufhebung: Aufhebung nur des Strafausspruchs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Betroffenheit des Angeklagten sowie seines Verteidigers im Zusammenhang mit einer Beurlaubung für einzelne Teile einer Verhandlung gem. § 231c der Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231c; StPO § 338
Anforderungen an eine Betroffenheit des Angeklagten sowie seines Verteidigers im Zusammenhang mit einer Beurlaubung für einzelne Teile einer Verhandlung gem. § 231c der Strafprozessordnung ( StPO ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Beurlaubung für einzelne Teile der Verhandlung
Verfahrensgang
- BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08
- BGH, 24.02.2009 - 4 StR 609/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 400
- StV 2010, 616
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der …
Nicht betroffen wäre er nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren (BGH NStZ 2009, 400). - BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11
Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der …
Anders wäre es nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Verfahrensfragen auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berührten und damit auch nur potentiellen Einfluss auf Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten hatten (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 4 StR 609/08, NStZ 2009, 400). - BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); Anwesenheit des …
Nicht betroffen wäre er nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren (BGH NStZ 2009, 400).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2009 - 4 StR 609/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Strafzumessung (Vorwurf einer Tat, von der der Angeklagte zurückgetreten ist: Rücktritt; angemessen Rechtsfolge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung einer Raubabsicht trotz Zurücktretens vom Versuch der räuberischen Erpressung mit strafbefreiender Wirkung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 354 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung einer Raubabsicht trotz Zurücktretens vom Versuch der räuberischen Erpressung mit strafbefreiender Wirkung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08
- BGH, 24.02.2009 - 4 StR 609/08 (1)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 4 StR 609/08
Diese Erwägung war nach der Rechtsprechung (BGHSt 42, 43) rechtsfehlerhaft.
- BGH, 04.11.2010 - 4 StR 414/10
Strafzumessung bei Körperverletzung (keine Strafschärfung nach Rücktritt vom …
Ist der Täter, der vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten ist, gleichwohl wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf aber der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 4 StR 609/08;… Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 46 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".