Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 52 StGB
Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines einheitlichen Handeltreibens) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Tateinheit zwischen einzelnen Abgabehandlungen durch die Klammerwirkung von "einfachem" Handeltreiben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB
Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Tateinheit zwischen einzelnen Abgabehandlungen durch die Klammerwirkung von "einfachem" Handeltreiben - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur tatmehrheitlichen Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einheitliches Handeltreiben - und die Klammerwirkung
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 19.08.2019 - 450 Js 464/15
- LG Arnsberg, 19.08.2019 - 2 KLs 13/16
- BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Insoweit könnte nach den Grundsätzen, die der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluss vom 10. Juli 2017 (GSSt 4/17, BGHSt 63, 1) aufgestellt hat, eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne vorliegen; denn die Zeugin B. hat stets unmittelbar nach dem Verkauf der ihr jeweils auf Kommission überlassenen Menge "dem Angeklagten absprachegemäß seinen Verkaufserlös in seiner Wohnung übergeben und zugleich neue Betäubungsmittel geholt' (UA 6). - BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Die jeweilige Abgabe des Marihuanas war mit dem Übergang der tatsächlichen Verfügungsgewalt auf die Zeugin B. vollendet und zugleich auch beendet (BGH, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 69;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1124 mwN). - BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
- BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693). - BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Denn dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass zwischen dem verbindenden und zumindest einem der beiden jeweils verbundenen Delikte annähernde Wertgleichheit besteht (BGH, Beschluss vom 26. März 1982 ? 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29;… Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 30 mwN). - BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693). - BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693). - BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
Konkurrenzverhältnis bei Zusammentreffen mehrerer Betäubungsmitteldelikte
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt. - BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt.
- BGH, 25.09.2025 - 4 StR 113/25
Besonders schwerer Raub (Finalzusammenhang); tatbestandliche Handlungseinheit …
Rn. 10 Als Maßstab für den vorzunehmenden Wertevergleich dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Vergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 613/19, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 4 (Gründe); Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147;… Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 9; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.). - OLG Hamburg, 24.03.2022 - 3 St 2/21
Begehung von Kriegsverbrechen durch Eingliederung von Kindersoldaten durch …
Bei der - ohnehin vorrangig gebotenen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020, 4 StR 613/19 - juris, m.w.N.) - konkreten Betrachtung des jeweils verwirklichten Unrechts ist zudem angleichend zu berücksichtigen, dass das im Rahmen des § 171 StGB maßgebliche Ausmaß der Gefährdung und der subjektiven Verantwortungslosigkeit sehr hoch war, so dass jedenfalls der konkret verwirklichte Unrechtsgehalt der Straftatbestände vergleichbar erscheint. - BGH, 04.02.2026 - 3 StR 322/25
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer auf Steuerhinterziehung und …
Rn. 13 Für den Wertvergleich, der im Fall der Anwendung von Jugendstrafrecht mittels einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht getroffen wird (s. BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2025 - StB 30/25, juris Rn. 43), ist hingegen eine konkrete Gewichtung der Straftaten anhand des tatsächlich anwendbaren Strafrahmens maßgebend; dabei sind Sonderstrafrahmen für besonders oder minder schwere Fälle sowie Strafrahmenverschiebungen einzubeziehen (vgl. für die mitgliedschaftliche Beteiligung im Sinne der §§ 129 ff. StGB BGH, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578;… vom 26. Juni 2025 - StB 30/25, aaO; für weitere potentiell verklammernde Delikte BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.;… Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 12 Rn. 4-6; vom 8. Januar 2020 - 4 StR 613/19, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 4 mwN;… kritisch LK/Scholze, StGB, 14. Aufl., § 52 Rn. 34;… TK-StGB/Sternberg-Lieben/Bosch, 31. Aufl., § 52 Rn. 16). - OLG Celle, 08.10.2025 - 5 Ws 4/25 Zwar beurteilt sich die für die Verklammerung notwendige annähernde Wertgleichheit der Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 613/19 -, juris), so dass auch die Verwirklichung besonders schwerer Fälle von Bedeutung sein könnte.
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