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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14420
BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 244 StGB; § 244a StGB; § 22 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 318 StPO
    Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines Tresors und der in ihm aufgefundenen Gegenstände); Verfahrenseinstellung trotz Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Absicht rechtwidriger Zueignung trotz fehlerhafter Vorstellung von einem in einem Tresor befindlichen Tatobjekt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2; StPO § 265; StPO § 357 S. 1
    Absicht rechtwidriger Zueignung trotz fehlerhafter Vorstellung von einem in einem Tresor befindlichen Tatobjekt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09

    Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener …

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; …

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch - …

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05

    Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2026 - 3 StR 591/25

    Kriminelle Vereinigung von sog. Ultra-Fans eines Fußballvereins

    Die vorliegende Konstellation ist damit anders gelagert als etwa diejenigen, in denen ein Täter ein fremdes Mobiltelefon an sich nimmt, allein um es auszulesen (s. hierzu etwa BGH…, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 308/25, NStZ 2026, 237 Rn. 6 mwN), oder einen Tresor, an dessen Inhalt er gelangen will (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 4;… vom 19. Dezember 2017 - 2 StR 479/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16

    Diebstahl (Zueignungsabsicht hinsichtlich des Inhaltes geschlossener Behältnisse; …

    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 19.12.2017 - 2 StR 479/17

    Diebstahl (fehlender Aneignungsvorsatz hinsichtlich eines Behältnisses: …

    Insoweit kommt, was die Strafkammer nicht bedacht hat, ein fehlgeschlagener Versuch des Diebstahls in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12 und vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2024 - 1 Ws 92/24

    Neufestsetzung der Einheitsjugendstrafe nach Einführung des …

    Eine Regelung vergleichbar § 354a StPO, wonach das Revisionsgericht auch dann nach § 354 StPO zu verfahren hat, wenn es das Urteil aufhebt, weil zur Zeit der Entscheidung des Revisionsgerichts ein anderes Gesetz gilt als zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Entscheidung, und in dessen entsprechender Anwendung das Revisionsgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schuldsprüche, die aufgrund einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Revision in Rechtskraft erwachsen sind, ändern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10 -, juris Rn. 4; BGH…, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 35/64 -, juris Rn. 22), existiert für das Verfahren nach Art. 313 Abs. 4 EGStGB nicht.
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12

    Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors

    Damit ist lediglich eine versuchte Diebstahlstat gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 337/12

    Strafzumessung (neue Feststellungen zu persönlichen Verhältnis nach Aufhebung des …

    Der Umstand, dass der Angeklagte A. seine Revision auf den Strafausspruch beschränkt hat, steht der Verfahrenseinstellung nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, StraFo 2011, 184;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 154 Rn. 19).
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