Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 nF StGB
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzungen einer Einziehungsanordnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehungsanordnung: 'Durch' oder 'für' eine rechtswidrige Tat erlangter Vermögenswert
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB vom 13.04.2017, § 73c StGB vom 13.04.2017
Einziehungsanordnung: "Durch" oder "für" eine rechtswidrige Tat erlangter Vermögenswert - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung von Wertersatz; Schuldspruch wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Anordnung der Einziehung von Wertersatz; Schuldspruch wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Kann auch der Lohn für die Tat eingezogen werden?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung von Wertersatz - und die Bestimmung ihrer Höhe
Verfahrensgang
- LG Münster, 08.09.2017 - 9 KLs 23/17
- BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10
Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes); …
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17
‚Für die Tat' sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden (‚Lohn'), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10; vgl. zur Neufassung auch GesE d. BReg v. 13.7.2016, BTDr.Die im Sinne der Abrede bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder kann nicht zugleich als Vereitelungshandlung gemäß § 74c StGB angesehen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10; BGH…, Beschluss vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 1).
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17
‚Für die Tat' sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden (‚Lohn'), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10; vgl. zur Neufassung auch GesE d. BReg v. 13.7.2016, BTDr. - BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17
‚Für die Tat' sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden (‚Lohn'), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10; vgl. zur Neufassung auch GesE d. BReg v. 13.7.2016, BTDr. - BGH, 20.09.1991 - 2 StR 387/91
Einziehung - Wertersatz - Tathandlung
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17
Die im Sinne der Abrede bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder kann nicht zugleich als Vereitelungshandlung gemäß § 74c StGB angesehen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10; BGH, Beschluss vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 1).
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
a) aa) "Durch" die Tat erlangt sind alle Vermögenswerte, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also seine Beute (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, Rn. 5 mwN;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73 Rn. 36, 38)."Für" die Tat erlangt ist ein Vorteil, wenn Vermögenswerte als Gegenleistung für das rechtswidrige Handeln eines Beteiligten gewährt werden, die nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5 mwN;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73 Rn. 36, 38).
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
"Durch die Tat' erlangt sind Vermögenswerte, die dem Täter oder Teilnehmer aufgrund der Verwirklichung dieses Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, insbesondere also die Beute; "für die Tat' sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, juris Rn. 4 mwN;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 10 ff.;… SSW-StGB/Heine, 4. Aufl., § 73 Rn. 43 ff.).Danach hatte der Angeklagte den Geldbetrag jedoch weder "durch' noch "für' die Tat, sondern in Vorbereitung deren Durchführung erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, juris Rn. 5).
Denn die bestimmungsgemäße Rückgabe der empfangenen Beträge zur Durchführung des Betäubungsmittelankaufs an D. kann nicht als Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB angesehen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 10; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5;… vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, juris Rn. 6).
- BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social …
Die Einziehung des Wertes von Tatmitteln und Tatobjekten nach § 74c Abs. 1 StGB erfasst deshalb nur solche Fälle, in denen der Täter oder Teilnehmer durch andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründenden Tathandlungen die Einziehung eines Tatmittels oder Tatobjektes vereitelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20;… Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, juris Rn. 20;… vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 20; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5 f.; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283, 284; vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, NStZ 1992, 81; OLG Celle…, Beschluss vom 17. August 2020 - 4 Ws 6/20, juris Rn. 20;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, 30. Aufl., § 74c Rn. 5;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74c Rn. 3;… LKStGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10).
- BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21
Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: in den Verkehr Geraten der …
Erst die funktionale Verwendung macht das Geld zum Einziehungsgegenstand (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 1;… BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, BGHR § 73a Anwendungsbereich 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5; BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 17).In diesem Fall hätte er von den ihm überlassenen Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB jedenfalls einen Teil als Tatertrag für die Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5) erlangt, so dass dessen Wert nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB einzuziehen gewesen wäre.
- BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20
Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch …
Die Einziehung des Wertes von Tatmitteln und Tatobjekten erfasst mithin nur solche Fälle, in denen der Täter oder Teilnehmer durch andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründenden Tathandlungen die Einziehung eines Tatmittels oder Tatobjektes vereitelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NZWiSt 2021, 282, 284;… vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 20; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5 f.;… vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 4 Rn. 6;… vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 1;… Schönke/Schröder/ Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 5;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74c Rn. 10). - BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …
"Für die Tat" sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden ("Lohn"), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5;… Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 96).Im Umfang der Nutzung für Fahrten im Zusammenhang mit den urteilsgegenständlichen Taten wäre dem Angeklagten M. das Fahrzeug hingegen nicht "für die Tat" (§ 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB), sondern für deren Durchführung zugewendet worden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5).
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
Denn ?für die Tat? sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (…BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 8 und vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5). - BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22
Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …
Für die Tat erlangt ist, was dem Täter oder Teilnehmer als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt wird und sich nicht als Vermögensvorteil darstellt, der auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruht (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, Rn. 5 je mwN). - OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18
Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit …
Rn. 27 Die angeordnete Einziehung von Wertersatz war daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2018 - 4 StR 648/17 -, juris) aufzuheben, soweit sie einen Betrag von 48.950 Euro übersteigt. - LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24
Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …
Es handelt sich hierbei um die Gegenleistung für das rechtswidrige Handeln - den Lohn (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17). - BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21
Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im …
- BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Offenlassen der Rechtsgrundlage der …
- LG Ingolstadt, 16.06.2023 - 1 KLs 42 Js 9059/19
Fristverlängerungsgesuche, Untersuchungshaft, Zeugnisverweigerungsrecht, …
- BGH, 29.01.2026 - 2 StR 549/25
- BGH, 09.07.2025 - 6 StR 79/25
- OLG Celle, 24.02.2020 - 1 Ss 9/19
Einziehung von Gewinnen aus rechtswidrigen Transportfahrten; Berücksichtigung …
- LG Köln, 22.11.2019 - 117 KLs 4/19
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