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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7696
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Motivation für das Begehen eines Raubes - Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigung und wegen der Schwere der Schuld - Anforderungen an die Bemessung der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Intention für die Begehung eines Raubes - Begründung der Unterbringungsanordnung durch das Gericht - Gefahr einer bloß gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 64

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Der Senat stellt den Schuldspruch dahin klar, daß aufgrund der Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO die Verurteilung wegen Raubes entfällt; im übrigen sind die gemeinschaftliche Begehung sowie das Vorliegen besonders schwerer Fälle (§ 243 StGB) nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Da sich das Verfahren nach der Teilaufhebung nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Diese Erwägungen ("verschwenderischer Lebenswandel", "ungesunde materielle Ansprüche") sind moralisierend und begründen gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer bloß gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGH NStZ 1987, 405).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Zwar konnten - entgegen der Ansicht der Revision - der von der Kammer herangezogene Gesichtspunkt einer Stabilisierung des Motivationsdrucks und auch die Erwägung, daß die Behandlung nach § 64 der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehen sollte, die Anordnung teilweisen Vorwegvollzuges rechtfertigen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Die Urteilsgründe müssen namentlich bei der Anordnung einer längeren Dauer des teilweisen Vorwegvollzuges die für diese Dauer wesentlichen Gründe erkennen lassen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Erforderlich ist aber jedenfalls ein Mißbrauch, der den Grad psychischer Abhängigkeit erreicht hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Vielmehr genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche …

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96
    Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB kommen, wird er bei der Prüfung der Frage eines Vorwegvollzuges der Strafe (§ 67 Abs. 2 StGB) auch zu bedenken haben, daß dabei - worauf die Revision zu Recht hinweist - für den Sühnegedanken kein Raum ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18 a.E.).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    c) Danach stellt sich die hier beanstandete Erwägung ("verwerflichste Tatalternative") als bloße Leerformel dar (vgl. BGH NStZ 1987, 405; BGH, Urteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 - und Beschluß vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher …

    Die Erwägungen ("äußerst widerwärtig und brutal"; "ausnehmend rücksichtslos und gewalttätig" "schamlos") erscheinen danach nicht frei von moralisierender Wertung und begründen deshalb gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGH NStZ 1987, 405; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96).
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