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| BGH, 22.02.2011 - 4 StR 8/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 354 Abs. 1 StPO analog; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 BtMG
Schuldspruchänderung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 Abs. 1
Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 8/11
Zugleich fasst der Senat den Schuldspruch im Fall der bewaffneten Einfuhr entsprechend der zutreffenden rechtlichen Bewertung der Strafkammer (UA 26) neu (vgl. zur Fassung des Tenors bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10) und lässt den unnötigen Zusatz "gemeinschaftlich" entfallen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 260 Rn. 24).
- BGH, 16.03.2011 - 2 StR 30/11
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für den Fall einer erneuten Verurteilung des Angeklagten gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 StGB auf "bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" zu erkennen wäre (vgl. zur Fassung des Tenors: BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 8/11, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10) und dass bei Annahme eines minderschweren Falls § 30a Abs. 3 BtMG in der bis zum 22. Juli 2009 geltenden Fassung zugrunde gelegt werden müsste, weshalb sich unter Berücksichtigung der Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünf Jahren ergäbe.
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