Rechtsprechung
| LG Augsburg, 18.02.2002 - 4 T 498/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 374
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.12.2002 - 1 W 288/02
Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des …
Nach vorwiegend in der Rechtsprechung vertretener Auffassung betragen sie 5 % über dem Basiszinssatz, weil es sich um gesetzliche Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 Abs. 1 BGB handele (so LG Kempten und LG Berlin, beide in Rpfleger 2001, 192; LG Augsburg Rpfleger 2002, 374), während nach anderer Ansicht der gesetzliche Zinssatz gemäß § 49 Abs. 2 ZVG in Verbindung mit § 246 BGB ebenso wie in der Zeit zwischen Zuschlag und Verteilungstermin (…vgl. dazu etwa Stöber, ZVG, 17. Auflage, § 49 Rdn. 3.1) auch ab dem Verteilungstermin 4 % beträgt (§ 246 BGB), weil die bloße Nichtberichtigung des Bargebots im Verteilungstermin keinen Verzug begründe, sondern erst eine Inverzugsetzung durch den Forderungsgläubiger (…so Stöber, a. a. O., § 118 Rdn. 5.1; Streuer, Rpfleger 2001, 401). - LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04
Zwangsversteigerung: Verzinsung des Bargebots bei Forderungsübertragung
Auch ein Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht gegeben (entgegen LG Augsburg, 18. Februar 2002, 4 T 498/02, Rpfleger 2002, 374 und LG Cottbus, 23. Oktober 2002, 7 T 417/02, Rpfleger 2003, 256).
dejure.org
Übersicht LG Augsburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.