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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 4 U 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18275
OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 4 U 1/05 (https://dejure.org/2005,18275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2005 - 4 U 1/05 (https://dejure.org/2005,18275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 4 U 1/05 (https://dejure.org/2005,18275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Judicialis

    BNotO § 14 Abs. 2; ; BNotO § ... 19 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 529 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 531; ; BeurkG § 4; ; BeurkG § 54 a; ; BGB § 23 Abs. 2; ; BGB § 30 Abs. 2; ; BGB § 255; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 27; ; StGB § 263; ; BRAGO § 45 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 45 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14 Abs. 2; BNotO § 19 Abs. 1; BeurkG § 4
    Treuhandauftrag: Zur Amtspflichtverletzung eines Notars; Schadensverhütende Hinweispflicht eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 4 U 1/05
    Abweichend von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2002, 1346 ff. zugrundeliegenden Sachverhalt, auf die der Beklagte zu 1. Bezug genommen hat, sei diesem bereits mit dem Fax der B-Bank vom 08.10.1999 ihr Treuhandauftrag bekannt geworden.

    Zwar führt nach den vom Bundesgerichtshof in NJW 2002, 1346 aufgestellten Grundsätzen die Überweisung eines Geldbetrages durch eine Bank auf das für die Abwicklung eines Grundstücksverkaufs geführte notarielle Anderkonto nur dann zu einem Treuhandauftrag zwischen Bank und Notar, wenn die Verwahranweisungen der Bank dem Notar vor oder spätestens mit der Überweisung zugehen.

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 4 U 1/05
    Der Beklagte zu 1. hat gegen die allgemeine Notarpflicht aus § 14 Abs. 2 BNotO "dem Unrecht zu wehren" (…Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rn. 415; BGH NJW 97, 661) verstoßen, weil er die Darlehensvaluta vom Notaranderkonto auszahlte, ohne die Klägerin zuvor darüber zu informieren, dass von dem dem Käufer A gewährten Darlehen 15.000 DM an diesen zurückfließen sollten.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 4 U 248/06

    Haftung des Notars wegen pflichtwidriger Freigabe der Darlehensvaluta zur …

    Aufgrund dieser dem Beklagten zu 1) bekannten Umstände hätte sich ihm der Verdacht, dass im Wege betrügerischer Überfinanzierung Finanzmittel bei der Klägerin abgeschöpft werden sollten, aufdrängen müssen (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 27.05.2005, Az. 4 U 1/05 Rz. 14 - juris).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06

    Notarhaftung: Auslegung und Erfüllung von Treuhandauflagen der …

    Der Betrugsverdacht hätte sich dem Beklagten insbesondere auch wegen der "Kick-Back-Zahlungen" in einer Vielzahl von weiteren Immobilienfinanzierungsfällen (z. B. Hohenstock, OLG Ffm., 4 U 1/05; Röder, Cassaretto, Küster, Czerner OLG Ffm., 4 U 168/04 - wegen des Vortrages im Einzelnen wird auf Seite 10 -15 des Schriftsatzes der Klägerin vom 02.01.2007, Bd. IV, Bl. 926 - 931 d.A., Bezug genommen ) aufdrängen müssen.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 4 U 39/07

    Notarhaftung: Pflichtverletzung eines Notars durch verfrühte Auszahlung bzw. …

    Insoweit sind verschiedene objektive Umstände unstreitig, die indiziell auf einen Kreditbetrug zu Lasten der finanzierenden Bank hinweisen: Objektiv fest steht, dass dem Beklagten eine Kick-Back-Zahlung der B u C im Jahr 1999 an den Käufer Z9 bekannt war (Urteil des Senats vom 27.07.2005, 4 U 1/05).
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