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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 12.12.2018

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17   

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OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17 (https://dejure.org/2019,9968)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2019 - 4 U 118/17 (https://dejure.org/2019,9968)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2019 - 4 U 118/17 (https://dejure.org/2019,9968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Amtshaftung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unberechtigte Strafverfolgungsmaßnahmen: Tatrichterliche Prüfung von Amtspflichtverletzungen der Ermittlungsbehörden wegen unvollständiger Aufbereitung des Ermittlungsergebnisses mit der Folge der richterlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1112
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Dies gilt unbeschadet eines gewissen, gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraums bei der Auswahl des Materials und der Vorlage der Ermittlungsergebnisse gegenüber dem Ermittlungsrichter (Anschluss BGH, 23. Oktober 2003, III ZR 9/03, NJW 2003, 3693).

    Pflichtwidriges Handeln ist ihr nur dann anzulasten, wenn sie bei einer sachgerechten Würdigung des zur Beurteilung stehenden Sachverhalts nicht der Annahme sein durfte, die beantragte Maßnahme könnte gerechtfertigt sei (BGH NJW 2003, 3693 juris Rdn. 11 für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls; NJW 2000, 2672; NJW 1993, 2927; NJW 1989, 96).

    auch Nebensächliches auszusondern; insoweit kann die Vorlage eines Aktenauszugs genügen (BGH NJW 2003, 3693 juris Rdn. 17).

    Für eine Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung der Art und Weise der Zusammenstellung des Aktenmaterials für den Haftrichter im Amtshaftungsprozess auf bloße "Vertretbarkeit" gibt es jedoch - anders bei der Beurteilung der vom Staatsanwalt auf der Grundlage des gesamten Prüfungsstoffs jeweils zu treffenden Entscheidung - keinen Grund (BGH NJW 2003, 3693 juris Rdn. 17).

    Das vorgelegte Aktenmaterial muss jedenfalls so beschaffen sein, dass der Haftrichter sich ein vollständiges Bild über das Ermittlungsergebnis zu der Straftat, zum Tatverdacht gegen den Beschuldigten und über das Vorliegen eines Haftgrundes machen kann (BGH NJW 2003, 3693 juris Rdn. 18).

    Es liegt auf der Hand, dass auch der Staatsanwalt und die ihn unterstützende Kriminalpolizei bei der Auswahl des Verfahrensstoffs im Zusammenhang mit einer richterlichen Entscheidung Belastung und Entlastung des Beschuldigten gleichermaßen zu berücksichtigen haben, damit der Richter seine eigene verantwortliche Entscheidung treffen kann (BGH NJW 2003, 3693 juris Rdn. 18;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., vor § 141 GVG Rdn. 8).

    Gleiches gilt für die Frage, ob nach dem objektivierten Sorgfaltsmaßstab, der im Rahmen des § 839 BGB gilt (BGH NJW 2003, 3693 juris Rn. 20), eine (fahrlässige) Falschangabe der handelnden Ermittlungsbeamtin zu bejahen ist; die Annahme des Klägers, die Beamtin habe bewusst einseitig referiert, um einen dringenden Tatverdacht gegen ihn zu erhärten, hält der Senat wie bereits ausgeführt, für mehr als fernliegend.

    Schwere Verletzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat (…z.B. BGH MDR 2016, 1086, juris Rn. 9;… juris Rn. 15; NJW 2003, 3693; NJW 1981, 675; VersR 1972, 368; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2018 - 1 U 112/17 - juris Rn 33).

    Dieser Eingriff ist damit nicht vergleichbar mit anderen Sachverhalten, bei denen wegen amtspflichtwidriger Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Geldentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 3693: Untersuchungshaft von über einem Monat sowie Abhörmaßnahmen auf die Dauer von über 20 Monaten).

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Schwere Verletzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat (z.B. BGH MDR 2016, 1086, juris Rn. 9;… juris Rn. 15; NJW 2003, 3693; NJW 1981, 675; VersR 1972, 368; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2018 - 1 U 112/17 - juris Rn 33).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Vorliegend ist keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2003, 65; 2003, 831; 2003, 1943; 2003, 2319).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Vorliegend ist keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2003, 65; 2003, 831; 2003, 1943; 2003, 2319).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Vorliegend ist keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2003, 65; 2003, 831; 2003, 1943; 2003, 2319).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Vorliegend ist keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2003, 65; 2003, 831; 2003, 1943; 2003, 2319).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Vorliegend ist keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2003, 65; 2003, 831; 2003, 1943; 2003, 2319).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Schwere Verletzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat (…z.B. BGH MDR 2016, 1086, juris Rn. 9;… juris Rn. 15; NJW 2003, 3693; NJW 1981, 675; VersR 1972, 368; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2018 - 1 U 112/17 - juris Rn 33).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Schwere Verletzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat (…z.B. BGH MDR 2016, 1086, juris Rn. 9;… juris Rn. 15; NJW 2003, 3693; NJW 1981, 675; VersR 1972, 368; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2018 - 1 U 112/17 - juris Rn 33).
  • OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15

    Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17
    Der Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG einerseits und derjenige auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gemäß § 253 Abs. 2 BGB andererseits stellen vorliegend keine verschiedenen und das Gericht bindenden Streitgegenstände dar, sondern es geht lediglich um unterschiedliche rechtliche Bewertungen desselben Streitgegenstandes, auch wenn verschiedene Anspruchsgrundlagen mit nicht deckungsgleichen Voraussetzungen betroffen sind (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 2017, 1124, juris Rdn. 41;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 253 Rdn. 10 und Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rdn. 130, jew. m.w.N.):.
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18

    Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete …

    Da auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten ist, kann dem Richter, soweit im Amtshaftungsprozess darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden; inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (BGHZ 155, 306;… OLG München AfP 2015, 151, juris Rdn. 122 f.; Senat NJW-RR 2019, 1112, juris Rdn. 50).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen …

    Die diesbezüglich vom Landgericht zitierten Entscheidungen, darunter auch die Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Urt. v. 21.03.2019 - 4 U 118/17, NJW-RR 2019, 1112 - 1117, juris Rdn. 45 ff betreffend die Einleitung und Führung eines Ermittlungsverfahrens unter Beteiligung der Polizei;… ebenso: BGH, Urt. v. 18.06.1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543 , juris Rdn. 13 ff;… OLG Rostock, Urt. v. 30.01.2002 - 1 U 255/99, OLGR Rostock 2003, 431 - 436, juris Rdn. 56 ff) sind vorliegend ebenso wie entsprechende Literaturzitate aus strafprozessualen Kommentaren hinsichtlich des im Strafverfahren bestehenden Pflichtenkanons deshalb nicht einschlägig, weil die Dienstvorgesetzten des Klägers und die sonstigen im vorliegenden Fall tätigen Polizeibeamten, insbesondere diejenigen des Landespolizeipräsidiums, unstreitig und durch alle zur Akte gereichten Unterlagen belegt, nicht als ermittelnde Beamte im Rahmen eines Strafverfahrens tätig waren, sondern im Rahmen von reinen Verwaltungsermittlungen beamtenrechtlicher Art, die lediglich der Vorbereitung der Entscheidung dienten, ob gegen den Kläger eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstattet werden würde.
  • VG Saarlouis, 03.07.2026 - 7 L 1626/26

    Einzelfall einer Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Eine solche "Ausforschungsdurchsuchung" ist unzulässig, d. h. die Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind (vgl. auch § 102 StPO).[ Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.3.2019 - 4 U 118/17 -, Rn. 61, juris.][ Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.3.2019 - 4 U 118/17 -, Rn. 61, juris.] Dazu muss fallbezogen gesehen werden, dass der Kern des Tatvorwurfs, das Betreiben des Tattoo-Studios im maßgeblichen Zeitraum - durch die bereits gesicherten Internet-Einträge der Antragsgegnerin hinreichend dokumentiert und von ihr somit ohnehin nicht mehr wegzuleugnen ist.
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 2 U 87/20
    Das vorgelegte Aktenmaterial muss jedenfalls so beschaffen sein, dass der Haftrichter sich ein vollständiges Bild über das Ermittlungsergebnis zu der Straftat, zum Tatverdacht gegen den Beschuldigten und über das Vorliegen eines Haftgrundes machen kann (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - III ZR 387/14 -, BGHZ 213, 200 = NJW 2017, 1322; Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03 - NJW 2003, 3693; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. März 2019 - 4 U 118/17 -, NJW-RR 2019, 1112, Rdnr. 49 f).
  • LG Paderborn, 08.08.2022 - 3 O 61/22
    Rn. 69 Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen eines Amtshaftungsprozesses, in dem das Handeln einer Staatsanwaltschaft streitgegenständlich ist, solche Entscheidungen und Handlungen, bei denen ein Beurteilungsspielraum des Entscheidungsträgers besteht, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob sie vertretbar sind (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 11. November 2020 - 2 U 87/20 -, Rn. 3, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 17. Februar 2021 - I-11 U 51/19 -, Rn. 37, juris; OLG München…, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 U 5484/10 -, Rn. 2, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. März 2019 - 4 U 118/17 -, Rn. 50, juris).
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   OLG Schleswig, 12.12.2018 - 4 U 118/17   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 U 118/17 (https://dejure.org/2018,67476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 U 118/17 (https://dejure.org/2018,67476)
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