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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53696
OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2021,53696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2021 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2021,53696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2021,53696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 Abs 1 InsO
    Zum Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei der Gewährung von Nachbesicherungen im Stadium drohender Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1289
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21
    aa) Die Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit kann ihre Bedeutung als Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon verlieren, wenn die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften Sanierungsversuchs ist, auch wenn dieser letztlich fehlgeschlagen ist; in diesem Fall ist die Rechtshandlung von einem anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet und das Bewusstsein der Benachteiligung anderer Gläubiger tritt in den Hintergrund (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 14 m.w.N., zitiert nach juris;… Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Der Anfechtungsgegner muss lediglich konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm im Hinblick auf den Sanierungsversuch der (hier unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners unbekannt geblieben ist, weil er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 24 m.w.N., zitiert nach juris;… Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 9, zitiert nach juris;… Urteil vom 28. März 2019 - IX ZR 7/18 -, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Verzichtet er hierauf, handelt er mit Anfechtungsrisiko (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Ein Sanierungsplan muss nicht bestimmten formalen Erfordernissen entsprechen, wie sie das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. in dem IDW Standard S6 (IDW S6) oder das Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (ISU) als Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte aufgestellt haben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 19 m.w.N., zitiert nach juris;… Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Die Maßnahmen müssen eine positive Fortführungsprognose begründen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 36, zitiert nach juris).

    Er darf vielmehr den Angaben des Schuldners oder seines beauftragten Sanierungsberaters vertrauen, solange er keine (erheblichen) Anhaltspunkte dafür hat, dass er getäuscht werden soll oder dass der Sanierungsplan keine Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 27, zitiert nach juris).

    Ist dies nicht gewährleistet und müssen deshalb der Schuldner und die Gläubiger davon ausgehen, dass die Finanzierung des Unternehmens auch künftig nicht stabil ist, sondern dass die bei Unternehmensfortführung zu verdienenden Gelder weiterhin nicht ausreichen werden, um die anfallenden Kosten zu decken, ist der (erneute) Zusammenbruch des Unternehmens bereits absehbar (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 30 m.w.N., zitiert nach juris).

    Beruht die Insolvenz des Schuldners nicht lediglich auf dem Ausfall berechtigter Forderungen, sondern - wie im Regelfall - vor allem auf dem dauerhaft unwirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens, kann ein Gläubiger von einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept nur ausgehen, wenn vom Schuldner oder dessen Beratern zumindest die Grundlagen einer weitergehenden Sanierung schlüssig dargelegt wurden (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Diese müssen aber zumindest erkennen können, ob zur Sanierung ein Forderungsverzicht der Gläubiger ausreichend ist, oder ob Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich sind (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 35, zitiert nach juris).

    Die Maßnahmen müssen eine positive Fortführungsprognose begründen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 36 m.w.N., zitiert nach juris).

    Konnte dem Vorhaben dagegen aus seiner Perspektive von vornherein eine realistische Realisierungschance nicht zugebilligt werden, ist die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nicht ausgeräumt, weil dann mit einem Erfolg des Konzeptes von vornherein nicht zu rechnen war (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 39, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21
    Bei einer Nachbesicherung des Anfechtungsgegners im Stadium drohender Zahlungsunfähigkeit muss der Insolvenzverwalter auch im Falle der Inkongruenz der Nachbesicherung weiter darlegen und beweisen, dass die Insolvenzschuldnerin dabei in der sicheren Erwartung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit handelte oder dass gleichwertige Indizien für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz sprechen (Anschluss an BGH Urteil vom 6.5.2021, IX ZR 72/20).

    An dieser Rechtsprechung hält er jedoch seit dem Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) nicht mehr fest.

    Zur Vorsatzanfechtung kann es etwa führen, wenn im Zustand der nur drohenden Zahlungsunfähigkeit und in der sicheren Erwartung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit mit den noch vorhandenen Mitteln gezielt bestimmte (womöglich nahestehende) Altgläubiger außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs befriedigt werden (BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - IX ZR 72/20 -, Rn. 39 f. m.w.N., zitiert nach juris).

    Denn der Senat begründet das Urteil selbständig tragend zudem mit dem nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - IX ZR 72/20 -, Rn. 39 f. m.w.N., zitiert nach juris) eindeutig fehlenden Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin.

  • BGH, 14.06.2018 - IX ZR 22/15

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei auf der Grundlage eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21
    aa) Die Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit kann ihre Bedeutung als Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon verlieren, wenn die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften Sanierungsversuchs ist, auch wenn dieser letztlich fehlgeschlagen ist; in diesem Fall ist die Rechtshandlung von einem anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet und das Bewusstsein der Benachteiligung anderer Gläubiger tritt in den Hintergrund (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 14 m.w.N., zitiert nach juris; Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Der Anfechtungsgegner muss lediglich konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm im Hinblick auf den Sanierungsversuch der (hier unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners unbekannt geblieben ist, weil er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 24 m.w.N., zitiert nach juris; Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 9, zitiert nach juris;… Urteil vom 28. März 2019 - IX ZR 7/18 -, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Ein Sanierungsplan muss nicht bestimmten formalen Erfordernissen entsprechen, wie sie das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. in dem IDW Standard S6 (IDW S6) oder das Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (ISU) als Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte aufgestellt haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 19 m.w.N., zitiert nach juris; Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 7/18

    Vorsatzanfechtung bei vorliegendem Sanierungskonzept

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21
    Der Anfechtungsgegner muss lediglich konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm im Hinblick auf den Sanierungsversuch der (hier unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners unbekannt geblieben ist, weil er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 -, Rn. 24 m.w.N., zitiert nach juris;… Urteil vom 14. Juni 2018 - IX ZR 22/15 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Urteil vom 28. März 2019 - IX ZR 7/18 -, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2020 - 27 O 516/09
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 12/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2020 (Az.: 2-27 O 516/09) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,48709
OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2022,48709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.2022 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2022,48709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 2022 - 4 U 12/21 (https://dejure.org/2022,48709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 241 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 280 Abs 1 S 2 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Indoorkletterhalle; Mitverschulden eines Kletterers wegen Unterlassen des gebotenen Sicherheits-/Partnerchecks

  • RA Kotz

    Indoorkletterhalle - Verkehrssicherungspflichten

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht Indoorkletterhallenbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Indoorkletterhalle; Mitverschulden eines Kletterers wegen Unterlassens des gebotenen Sicherheits-/Partnerchecks

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Indoorkletterhalle; Zurechnung des Mitverschuldens eines Kletterers und des ihn sichernden Kletterpartners

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Kletterhalle abgestürzt - Hat der Hallenbetreiber Toprope-Stationen fehlerhaft eingerichtet, haftet er für die Folgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht eines Kletterhallenbetreibers führt zur Mithaftung nach Absturz eines Kletterers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1183
  • SpuRt 2023, 311
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 9 m. w. N.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2020 - 6 U 194/18, juris Rdn. 224 m. w. N.).

    Wohl aber muss er regelmäßig vor solchen Gefahren schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 10 m. w. N.;… OLG Köln, Urt. v. 20.07.2000 - / U 201/97, VersR 2002, 859 - 862, juris Rdn. 41 m. w. N.;… Geigel-Haag, Der Haftpflichtprozess, 28. Auflage, 14. Kap., Rdn. 185 m. w. N.).

    Der Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen richtet sich insbesondere danach, welcher Grad an Sicherheit bei der Art des Sportgeräts bzw. der Sporteinrichtung und dem Kreis der dafür zugelassenen Benutzer typischerweise erwartet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 10).

    Rn. 42 Diese Maßstäbe gelten in gleicher Weise für vertragliche bzw. im Rahmen von schuldrechtlichen Sonderverbindungen bestehende Verkehrssicherungspflichten und sind daher auch im Rahmen einer Haftung gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblich (…vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.30.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 5 und 7; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.088.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 15 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 10).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18

    Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (…vgl. BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 9 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2020 - 6 U 194/18, juris Rdn. 224 m. w. N.).

    Erst recht darf er nicht seinerseits durch eine ungeeignete Ausgestaltung des Betriebs dazu beitragen, dass sich das Gefahrpotential für die Benutzer noch erhöht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2020 - 6 U 194/18, juris Rdn. 224 f, 233 f m. w. N.).

    Verkehrssicherungspflichten sollen auch solche Verkehrsteilnehmer vor Schäden bewahren, die nicht stets ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2020 - 6 U 194/18, juris Rdn. 250).

    Rn. 56 Ein Mitverschulden des Verletzten i. S. d. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn dieser diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (…vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2014 - VI ZR 281/13, NJW 2014, 2493 - 2495, juris Rdn. 9 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2020 - 6 U 194/18, juris Rdn. 271).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 16 U 162/20

    Signalrote Slackline in Freestyle-Bereich begründet keine …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Im Rahmen eines die Verschaffung der Gelegenheit zur Sportausübung beinhaltenden Vertragsverhältnisses bestehen neben deliktischen Verkehrssicherungspflichten auch vertragliche Schutzpflichten, die darauf gerichtet sind, vermeidbare Gefahren von den Besuchern fernzuhalten (…vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 7;… OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 3 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 14).

    Rn. 42 Diese Maßstäbe gelten in gleicher Weise für vertragliche bzw. im Rahmen von schuldrechtlichen Sonderverbindungen bestehende Verkehrssicherungspflichten und sind daher auch im Rahmen einer Haftung gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblich (…vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.30.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 5 und 7; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.088.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 15 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 10).

  • OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07

    Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Im Rahmen eines die Verschaffung der Gelegenheit zur Sportausübung beinhaltenden Vertragsverhältnisses bestehen neben deliktischen Verkehrssicherungspflichten auch vertragliche Schutzpflichten, die darauf gerichtet sind, vermeidbare Gefahren von den Besuchern fernzuhalten (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 7;… OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 3 ff;… OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 14).

    Insbesondere sind die von Sportverbänden aufgestellten Sportstättenregeln zu berücksichtigen, wenngleich es sich dabei um außerrechtliche Normen handelt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 12).

  • OLG Köln, 09.03.2020 - 7 U 257/19

    Kein Sprung ins Ungewisse - Zu Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Im Rahmen eines die Verschaffung der Gelegenheit zur Sportausübung beinhaltenden Vertragsverhältnisses bestehen neben deliktischen Verkehrssicherungspflichten auch vertragliche Schutzpflichten, die darauf gerichtet sind, vermeidbare Gefahren von den Besuchern fernzuhalten (…vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 3 ff;… OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 14).

    Rn. 42 Diese Maßstäbe gelten in gleicher Weise für vertragliche bzw. im Rahmen von schuldrechtlichen Sonderverbindungen bestehende Verkehrssicherungspflichten und sind daher auch im Rahmen einer Haftung gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 09.30.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 5 und 7;… OLG Frankfurt, Urt. v. 05.088.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 15 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775 - 3777, juris Rdn. 10).

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Hierbei sind die relevanten Umstände auf beiden Seiten umfassend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2006, NJW-RR 2006, 672 - 674, juris Rdn. 9;… OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2020 - 11 U 81/19, juris Rdn. 29 m. w. N.;… Geigel-Horst, aaO., 2. Kap., Rdn. 87 m. w. N.).
  • BGH, 07.12.2021 - VI ZR 1189/20

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Rn. 69 In den Fällen, in denen zwischen mehreren Schädigern - hier der Beklagten und dem Streithelfer - ein Gesamtschuldverhältnis besteht, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (hier die Beklagte) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (hier den Streithelfer) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung - hier § 116 Abs. 6 SGB X a.F. - gestört wäre (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2021 - VI ZR 1189/20, VersR 2022, 332, juris Rdn. 17-21;… BGH, Urt. v. 12.06.1973 - VI ZR 163/71, NJW 1973, 1648, juris Rdn. 14 f;… BGH, Urt. v. 24.06.2003 - VI ZR 434/01, NJW 2003, 2984 - 2986, juris Rdn. 23 m. w. N.; Lemcke, r + s 2006, 52 m. w. N.)).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Rn. 69 In den Fällen, in denen zwischen mehreren Schädigern - hier der Beklagten und dem Streithelfer - ein Gesamtschuldverhältnis besteht, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (hier die Beklagte) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (hier den Streithelfer) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung - hier § 116 Abs. 6 SGB X a.F. - gestört wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2021 - VI ZR 1189/20, VersR 2022, 332, juris Rdn. 17-21;… BGH, Urt. v. 12.06.1973 - VI ZR 163/71, NJW 1973, 1648, juris Rdn. 14 f; BGH, Urt. v. 24.06.2003 - VI ZR 434/01, NJW 2003, 2984 - 2986, juris Rdn. 23 m. w. N.; Lemcke, r + s 2006, 52 m. w. N.)).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Rn. 69 In den Fällen, in denen zwischen mehreren Schädigern - hier der Beklagten und dem Streithelfer - ein Gesamtschuldverhältnis besteht, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (hier die Beklagte) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (hier den Streithelfer) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung - hier § 116 Abs. 6 SGB X a.F. - gestört wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2021 - VI ZR 1189/20, VersR 2022, 332, juris Rdn. 17-21; BGH, Urt. v. 12.06.1973 - VI ZR 163/71, NJW 1973, 1648, juris Rdn. 14 f;… BGH, Urt. v. 24.06.2003 - VI ZR 434/01, NJW 2003, 2984 - 2986, juris Rdn. 23 m. w. N.; Lemcke, r + s 2006, 52 m. w. N.)).
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 81/19

    Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Radweg, Sperrpfosten, ERA 2010

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21
    Hierbei sind die relevanten Umstände auf beiden Seiten umfassend zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2006, NJW-RR 2006, 672 - 674, juris Rdn. 9; OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2020 - 11 U 81/19, juris Rdn. 29 m. w. N.;… Geigel-Horst, aaO., 2. Kap., Rdn. 87 m. w. N.).
  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für …

  • OLG Hamm, 27.02.2026 - 7 U 47/25

    Verkehrssicherungspflicht; Mountainbike-Flow-Trail; Mitverschulden

    Insbesondere sind die von Sportverbänden aufgestellten Sportstättenregeln zu berücksichtigen, wenngleich es sich dabei um außerrechtliche Normen handelt (OLG Saarbrücken Urt. v. 24.3.2022 - 4 U 12/21, NJW-RR 2023, 1183 = juris Rn. 40; OLG Dresden Beschl. v. 20.6.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 = juris Rn. 12 m. w. N.).

    Verkehrssicherungspflichten sollen auch solche Verkehrsteilnehmer vor Schäden bewahren, die nicht stets ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. zu Kletterhallen OLG Saarbrücken Urt. v. 24.3.2022 - 4 U 12/21, NJW-RR 2023, 1183 = juris Rn. 41;… OLG Stuttgart Urt. v. 17.3.2020 - 6 U 194/18, BeckRS 2020, 3662 = juris Rn. 250).

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