Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Zulässigkeitsanforderungen an eine Gehörsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Prozesskostenhilfeverfahren; Anforderungen an den Inhalt einer Anhörungsrüge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Prozesskostenhilfeverfahren; Anforderungen an den Inhalt einer Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg - 24 O 2334/06
- OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 833
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Auch im Prozesskostenhilfe- sowie im Wiedereinsetzungsverfahren muss sich die antragstellende Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden ihres Anwalts zurechnen lassen, der ihrem Vorbringen zufolge mit der Prüfung der einschlägigen Rechtsmittelvorschriften (hier: der §§ 567ff. ZPO) schlicht überfordert gewesen sein soll (Anschluss an BGHZ 148, 66).Der BGH und ihm folgend die neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie die ganz überwiegende Meinung in der Literatur lehnen diese Ansicht jedoch mit Recht ab (vgl. BGHZ 148, 66, dort Rdnr.10f. mit umfassenden Nachweisen; BGH, Beschluss vom 19.5.04 - XII ZA 11/03 - OLG Köln, OLGR 2003, 315; OLG Frankfurt OLGR 2006, 518).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO sind nicht erfüllt, weil die Versäumung der hier maßgebenden Notfrist von zwei Wochen entsprechend § 321a 11, 2 ZPO (für eine sog. Gegenvorstellung vgl. BGHZ 150, 133 und zuletzt BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09 -) auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beruht, dass nach § 85 II ZPO einem eigenen Verschulden der Partei gleichsteht. - BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Rn. 11 3. Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass die "Gehörsrüge/Gegenvorstellung" auch in der Sache haltlos ist, so dass es schon nicht mehr darauf ankommt, dass die Beanstandungen teilweise auch nicht dem Anwendungsbereich des § 321a ZPO unterfallen (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2009, 144; NJW 2009, 1609).
- BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07
Anwendungsbereich der Gehörsrüge
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Rn. 11 3. Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass die "Gehörsrüge/Gegenvorstellung" auch in der Sache haltlos ist, so dass es schon nicht mehr darauf ankommt, dass die Beanstandungen teilweise auch nicht dem Anwendungsbereich des § 321a ZPO unterfallen (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2009, 144; NJW 2009, 1609). - BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03
Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Der BGH und ihm folgend die neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie die ganz überwiegende Meinung in der Literatur lehnen diese Ansicht jedoch mit Recht ab (vgl. BGHZ 148, 66, dort Rdnr.10f. mit umfassenden Nachweisen; BGH, Beschluss vom 19.5.04 - XII ZA 11/03 - OLG Köln, OLGR 2003, 315; OLG Frankfurt OLGR 2006, 518). - BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO sind nicht erfüllt, weil die Versäumung der hier maßgebenden Notfrist von zwei Wochen entsprechend § 321a 11, 2 ZPO (für eine sog. Gegenvorstellung vgl. BGHZ 150, 133 und zuletzt BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09 -) auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beruht, dass nach § 85 II ZPO einem eigenen Verschulden der Partei gleichsteht. - OLG Köln, 04.06.2003 - 26 WF 121/03
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Anwaltsverschulden im …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Der BGH und ihm folgend die neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie die ganz überwiegende Meinung in der Literatur lehnen diese Ansicht jedoch mit Recht ab (vgl. BGHZ 148, 66, dort Rdnr.10f. mit umfassenden Nachweisen; BGH, Beschluss vom 19.5.04 - XII ZA 11/03 - OLG Köln, OLGR 2003, 315; OLG Frankfurt OLGR 2006, 518). - OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 19 U 154/05
Verfahrensrecht: Versäumung der Berufungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag vor …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Der BGH und ihm folgend die neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie die ganz überwiegende Meinung in der Literatur lehnen diese Ansicht jedoch mit Recht ab (vgl. BGHZ 148, 66, dort Rdnr.10f. mit umfassenden Nachweisen; BGH, Beschluss vom 19.5.04 - XII ZA 11/03 - OLG Köln, OLGR 2003, 315; OLG Frankfurt OLGR 2006, 518).
- OLG Jena, 17.06.2011 - 4 W 291/11
Zur Unzulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung nach § 377 Abs. 3 ZPO
Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank). - OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09
Zur Substantiierungslast einer Anhörungsrüge
Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, zitiert nach juris). - OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08
Zur Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge
Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
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