Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 BGB, § 641 BGB, § 19 Abs 1 BNotO, § 3 Abs 2 GewO§ 34cDV, § 12 GewO§ 34cDV
Haftung des Notars: Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung"; Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag - Judicialis
BeurkG § 54a; ; BGB § 134; ; BGB § 641; ; BNotO § 19 I; ; MaBV § 3 II; ; MaBV § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzungen bei der Erledigung von Treuhandaufträgen im Zusammenhang mit Gewährung von Darlehen an Käufer von Eigentumswohnungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung" der finanzierenden Bank als Übernahme der kaufvertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen; Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag ; Gewährung von Schadenersatz ...
- Wolters Kluwer
(Haftung des Notars: Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung"; Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Treuhänderische Pflichten des Notars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgervertrag: Auslegung einer Treuhandauflage der finanzierenden Bank (IBR 2006, 1482)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 06.07.2004 - 4 O 385/01
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Die Kaufpreisfälligkeitsregelung in dem notariellen Kaufvertrag weicht aber zum Nachteil der Erwerber von § 3 Abs. 2 MaBV ab und ist daher gemäß den §§ 12 MaBV, 134 BGB insgesamt nichtig und führt zur ersatzweisen Anwendung der Fälligkeitsregel des § 641 BGB (BGHZ 146, 250 ff.).Die rechtliche Beurteilung verändert sich nicht dadurch, dass abweichend von der der Entscheidung BGHZ 146, 250 ff. zugrundeliegenden Fallgestaltung im vorliegenden Fall nicht ein neu zu errichtendes Objekt, sondern ein zu sanierender Altbau Vertragsgegenstand gewesen und ferner für den Altbau ein gesonderter Preis ausgewiesen ist und sich der Ratenzahlungsplan für die Sanierungsarbeiten erst daran anschließt.
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Die Einschaltung des Notars bei der Auszahlung der Darlehensvaluta an den Verkäufer beruht auf einem selbstständigen Betreuungsgeschäft im Sinne der §§ 23, 24 BNotO, wobei der Notar die ihm von der Bank erteilten Anweisungen peinlich genau zu beachten hat (BGH MDR 2003, 987 m.w.N.).Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Mai 2003 (MDR 2003, 987) steht der hier vertretenen Auslegung nicht entgegen.
- BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03
Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Nur wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist, sodass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGH NJW 2005, 429, 433).
- BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Sie umfasst nicht die Mehrforderung, die erst durch die Anschlussberufung in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGHZ 151, 1). - BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH WM 2005, 1328ff m. w. N.) ausgeführt, dass erforderlich und genügend im Allgemeinen die Kenntnis der tatsächlichen Umstände ist; nicht vorausgesetzt wird die zutreffende rechtliche Würdigung des bekannten Sachverhalts. - BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89
Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Dieser Schaden ist vom Schutzzweck des § 19 BNotO umfasst, weil die Klägerin als Treugeberin davor geschützt werden soll, dass der Notar nach zulässigen Widerruf des Treuhandauftrages zur Rückerstattung des Treugutes nicht mehr in der Lage ist (BGH NJW-RR 1990, 629 ff., 613; Kammergericht, KG-Report 2000, 291, 292).
- OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
Notarhaftung: Auslegung und Erfüllung von Treuhandauflagen der …
Der Betrugsverdacht hätte sich dem Beklagten insbesondere auch wegen der "Kick-Back-Zahlungen" in einer Vielzahl von weiteren Immobilienfinanzierungsfällen (z. B. Hohenstock, OLG Ffm., 4 U 1/05; Röder, Cassaretto, Küster, Czerner OLG Ffm., 4 U 168/04 - wegen des Vortrages im Einzelnen wird auf Seite 10 -15 des Schriftsatzes der Klägerin vom 02.01.2007, Bd. IV, Bl. 926 - 931 d.A., Bezug genommen ) aufdrängen müssen.
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