Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden - Auch im Fall eines sachlichen Zusammenhangs mit einer bestehenden Geschäftsverbindung ist bei der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden nicht ohne weiteres von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen. Die Umstände vor ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § ... 3 Abs. 2 n.F.; ; UWG § 4 Nr. 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2
- kanzlei.biz
"Do-not-call-Liste" bei Werbeanrufen
- rabüro.de
Unerbetene Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden
- info-it-recht.de
Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden
- kanzlei.biz
"Do-not-call-Liste" bei Werbeanrufen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 3, 4, 7 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt., 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG
Cold-Calling ist verboten / Zum mutmaßlichen Einverständnis - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne Einwilligung unzulässig
- ipweblog.de (Kurzinformation)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonwerbung auch bei bestehendem Vertragsverhältnis wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonwerbung auch bei bestehendem Vertragsverhältnis wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung
Verfahrensgang
- LG Essen, 27.08.2008 - 42 O 26/08
- OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 559
- MIR 2009, Dok. 072
- K&R 2009, 412
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 125/07
Zulässige Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden (Preselection-Kunden)
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Die Beklagte bezieht sich im Hinblick auf einen ähnlichen Fall, in dem es um die Telefonwerbung bei einem Taxiunternehmen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung ging, auf ein klageabweisendes Urteil des OLG Düsseldorf (CR 2008, 297). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Suchmaschineneintrag
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Auch bei einer bestehenden Geschäftsverbindung ist aber weiter zu prüfen, ob der Werbende bei verständiger Würdigung aller ihm bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners annehmen konnte (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag;… Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Im Hinblick auf den Begriff der mutmaßlichen Einwilligung ist möglicherweise noch nicht hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber sonstigen Marktteilnehmern von deren zumindest mutmaßlicher Einigung ausgegangen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 -Telefonwerbung für Individualverträge).
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02
Telefonwerbung für Zusatzeintrag
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Selbst wenn die Werbung durch einen Telefonanruf keine Vorteile oder sogar einige Nachteile gegenüber einer schriftlichen Werbemitteilung aufweist, kann eine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen sein, wenn die Telefonwerbung den Interessen des Anzurufenden in einem solchen Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundene Belästigung als hinnehmbar erscheint (vgl. BGH WRP 2004, 603, 605 -Telefonwerbung für Zusatzeintrag). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Der anzurufende Gewerbetreibende muss dabei gerade auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (BGH GRUR 1991, 764 -Telefonwerbung IV). - OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschineneintrag).
- LG Essen, 15.07.2010 - 10 S 129/10
Eingriff in den Gewerbebetrieb einer Detektei durch Telefonwerbung
Ein ausreichend großes Interesse des Gewerbetreibenden kann zwar schon dann gegeben sein, wenn die Telefonwerbung in einem sachlichen Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung steht (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).Selbst bei einer bestehenden Geschäftsverbindung ist aber weiter zu prüfen, ob der Werbende bei verständiger Würdigung aller ihm bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners annehmen konnte (BGH GRUR 2007, 607 ff.; BGH NJW-RR 2002, 326 ff.; OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).
Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).
Der anzurufende Gewerbetreibende muss dabei gerade auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).
Dies ist aus dem Gesichtspunkt herzuleiten, dass die Werbemaßnahme eine mit der bestehenden Geschäftsbeziehung eng zusammenhängende Leistung darstellen und in Zusammenhang mit einem ohnehin zur Abstimmung erforderlichen Telefonanruf erfolgen kann (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).
- KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14
Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung: …
Rn. 60 Unter diesen Umständen kann dem Kläger auch nicht angesonnen werden, der Beklagten zu 1) alle ihm zugehörigen Telefonnummern anzugeben, damit diese hierzu eine elektronische Sperre einrichten kann (vergleiche schon OLG Frankfurt, MMR 2009, 559 juris Rn. 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".