Rechtsprechung
| KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 488 Abs 3 BGB, § 745 BGB, § 2038 Abs 1 BGB, § 2040 BGB, § 2042 BGB
Klage gegen eine Bank auf Auflösung des Sparbuchs eines Erblassers: Kündigung des Sparbuchs durch Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft; Berufungszurückweisung im Beschlussverfahren durch ein arbeitsüberlastetes Berufungsgericht - erbrechtsiegen.de
Auflösung Erblassersparbuch durch Mehrheitsbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Erben auf Kündigung des den einzigen Nachlassgegenstand bildenden Sparbuchs durch die Erbengemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung des Sparbuchs durch Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.02.2017 - 4 O 107/16
- KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
- KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
- BGH, 03.04.2019 - IV ZR 327/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04
Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Die Beurteilung, ob eine Veränderung in diesem Sinne wesentlich ist, richtet sich nach dem gesamten Nachlass und nicht den einzelnen davon betroffenen Nachlassgegenständen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, 186).Zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (vgl. BGH aaO., BGHZ 164, 181, 184).
Rn. 27 Entscheidend ist, ob der geforderten Maßnahme gegenüber der Beibehaltung des bisherigen Zustandes aus wirtschaftlicher Sicht der Vorzug zu geben wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, Rn. 27).
Rn. 38 Eine wesentliche Veränderung des Nachlasses durch die beabsichtigte Maßnahme liegt schon dann vor, wenn die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise geändert würde (BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, Rn. 22, mN.).
Rn. 39 Nachdem mit der Kündigung der gesamte Nachlass zur Auseinandersetzung gebracht werden soll und nicht etwa nur ein Teil desselben betroffen wäre, liegt keine reine Verwaltungsmaßnahme vor (Beispiele nach BGH: Kündigung des Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache = BGHZ 183, 131; Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände = BGHZ 164, 181).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS. 1 und Rn. 4 nach juris).Dies ist nur dann der Fall, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12, mwN.).
Rn. 48 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS. 1 und Rn. 4 nach juris).
Klärungsbedürftig wird diese Rechtsfrage aber erst dann, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris mwN.).
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Rn. 20 Die Berufung kann demgegenüber nicht damit durchdringen, dass der BGH jedenfalls die Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nach § 2038 BGB iVm. § 745 BGB mit Stimmenmehrheit für möglich gehalten hat, wenn sich diese Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131, Rn. 26).Die Maßnahme muss dabei ordnungsmäßig sein, was aus objektiver Sicht nach dem Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131, Rn. 32).
Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, sind daher nicht ordnungsgemäß (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009, aaO., Rn. 33).
Rn. 39 Nachdem mit der Kündigung der gesamte Nachlass zur Auseinandersetzung gebracht werden soll und nicht etwa nur ein Teil desselben betroffen wäre, liegt keine reine Verwaltungsmaßnahme vor (Beispiele nach BGH: Kündigung des Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache = BGHZ 183, 131; Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände = BGHZ 164, 181).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS. 1 und Rn. 4 nach juris).Rn. 48 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS. 1 und Rn. 4 nach juris).
- OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Dies gilt ebenso für die angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 21. November 2012 - I-15 W 338/12, FGPrax 2013, 71).Der Beschluss des OLG Hamm (vom 21. November 2012 - I-15 W 338/12, FGPrax 2013, 71) betrifft nicht den Streitfall, der anders gelagert ist.
- OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei …
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Dies gilt entsprechend für die Kündigung von Girokonto und Sparkonto (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425, Rn. 45 nach juris).Es mag zwar die Kündigung einer sicheren Einlage ordnungsmäßig sein, wenn sie erfolgt, um die Erzielung eines höheren Habenzinses zu ermöglichen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425, Rn. 47 nach juris;… hiergegen Stützel, aaO., S. 3546).
- BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82
Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Einer von mehreren Miterben kann schon in der Regel nicht verlangen, dass eine persönlich beschränkte Teilauseinandersetzung nur in bezug auf ihn stattfinde, während die Erbengemeinschaft im übrigen unter den anderen Miterben fortbestehen solle (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 87/82, MDR 1984, 917, Rn. 20 nach juris). - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Etwas anderes ergibt sich nicht im Wege der Auslegung nach § 133 BGB, der bei Erklärungen, die - wie die hiesige Beschlussvorlage - unter anwaltlicher Beratung zustande gekommen sind, enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, Rn. 24). - BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Rn. 49 Das Zulassungskriterium "Fortbildung des Rechts" deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus, welche eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, MDR 2004, 212, Rn. 13 nach juris); erst dann besteht die Notwendigkeit, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, MDR 2003, 299, Rn. 6 nach juris). - BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Zulässigkeit eines Richterwechsels im Berufungsverfahren
Auszug aus KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Im Übrigen dient das gesetzliche Erfordernis, der Zurückweisungsbeschluss müsse "unverzüglich" ergehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Erlass vorliegen, vorrangig dem Interesse des in der ersten Instanz obsiegenden Berufungsbeklagten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696). - BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des …
- OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 3 U 98/08
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach Bestimmung eines …
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Bedeutung des Tatbestandsmerkmals …
- KG, 06.06.2008 - 21 U 6/06
Ausgleichsansprüche des ausführenden Unternehmers gegenüber dem Objektüberwacher; …
- BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05
Verfügung über einen Nachlassgegenstand durch Kündigung eines Pachtvertrages über …
- BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98
Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von …
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
- RG, 10.12.1906 - IV 94/06
Können Miterben eine Nachlaßforderung nur gemeinschaftlich kündigen? Steht das …
- KG, 16.08.2019 - 9 U 60/17
Staatshaftungsanspruch: Erforderlichkeit eines qualifizierten Verstoßes gegen …
Sinn und Zweck der Vorschrift (Beschleunigung im Interesse der Parteien, vor allem aber der in erster Instanz obsiegenden Partei und der gerichtlichen Ressourcen) gebieten die Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO auch und gerade durch solche Gerichte, die infolge Überlastung erst nach einem längeren Zeitraum mit der inhaltlichen Bearbeitung der Berufung beginnen können (Kammergericht, Beschluss vom 08. Mai 2018 - 4 U 24/17 -, Rn. 50 , juris m.w.N.). - LG Hagen, 25.11.2025 - 4 O 93/25
Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Gesamterbauseinandersetzung, …
Eine Teilerbauseinandersetzung kann grundsätzlich nicht verlangt werden (…BGH, Urt. v. 14.03.1984 - IVa ZR 87/82, NJW 1985, 51, 52;… RG, Urt. v. 02.10.1924 - IV 899/23, RG, Urt. v. 02.10.1924 - IV 899/23, RGZ 108, 422, 423; KG, Beschl. v. 08.05.2018 - 4 U 24/17, BeckRS 2018, 42606 Rn. 19;… OLG Koblenz, Urt. v. 18.02.2014 - 3 U 1142/13, BeckRS 2014, 4987 Rn. 15;… MüKoBGB/Fest, 9. Aufl. 2022, BGB § 2042 Rn. 19;… BeckOK BGB/Lohmann, 75. Ed. 1.8.2025, BGB § 2042 Rn. 9;… Staudinger/Löhnig (2020) BGB § 2042, Rn. 75).
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| KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.02.2017 - 4 O 107/16
- KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
- KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
- BGH, 03.04.2019 - IV ZR 327/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04
Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Die Beurteilung, ob eine Veränderung in diesem Sinne wesentlich ist, richtet sich nach dem gesamten Nachlass und nicht den einzelnen davon betroffenen Nachlassgegenständen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, 186).Zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (vgl. BGH aaO., BGHZ 164, 181, 184).
Entscheidend ist, ob der geforderten Maßnahme gegenüber der Beibehaltung des bisherigen Zustandes aus wirtschaftlicher Sicht der Vorzug zu geben wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181 , Rn. 27).
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Die Berufung kann demgegenüber nicht damit durchdringen, dass der BGH jedenfalls die K0ndigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nach § 2038 BGB iVm. § 745 BGB mit Stimmenmehrheit für möglich gehalten hat, wenn sich diese Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 , Rn. 26).Die Maßnahme muss dabei ordnungsmäßig sein, was aus objektiver Sicht nach dem Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 , Rn. 32).
Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, sind daher nicht ordnungsgemäß (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009, aaO., Rn. 33).
- OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Dies gilt ebenso für die angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 21. November 2012 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ).Der Beschluss des OLG Hamm (vom 21. November 2012 - 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ) betrifft nicht den Streitfall, der anders gelagert ist.
- OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Dies gilt entsprechend für die Kündigung von Girokonto und Sparkonto (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425 , Rn. 45 nach juris).Es mag zwar die Kündigung einer sicheren Einlage ordnungsmäßig sein, wenn sie erfolgt, um die Erzielung eines höheren Habenzinses zu ermöglichen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425 , Rn. 47 nach juris;… hiergegen Stützel, aaO., S. 3546).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 , LS. 1 und Rn. 4 nach juris).Dies ist nur dann der Fall, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12, mwN.).
- BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05
Verfügung über einen Nachlassgegenstand durch Kündigung eines Pachtvertrages über …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Dieser allgemeine Verfügungsbegriff gilt auch für § 2040 Abs. 1 BGB , so dass u. a. die Ausübung von Gestaltungsrechten wie die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses eine Verfügung in diesem Sinne darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05, MDR 2006, 1291 ). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG…, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 , LS. 1 und Rn. 4 nach juris). - BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04
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Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Ein Klageantrag muss zu seiner Zulässigkeit Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) klar erkennen lassen, das Risiko eines Unterliegens der Klagepartei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die beklagte Partei abwälzen und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Zwangsvollstreckungsverfahren erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - I ZR 34/04, NJW-RR 2007, 1530 , Rn. 23 nach juris). - BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98
Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von …
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Die zu BGHZ 191, 24 abgedruckte Entscheidung betrifft markenrechtliche Fragen, die Entscheidung BGHZ 140, 63 Bruchteilseigentum an einer Vielzahl gemeinschaftlich verwalteter Grundstücke. - BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, durch die bestehende Rechte mit unmittelbarer Wirkung aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich verändert werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Marz 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 304f). - RG, 10.12.1906 - IV 94/06
Können Miterben eine Nachlaßforderung nur gemeinschaftlich kündigen? Steht das …
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