Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - Verpflichtung zum Ersatz der Neuwertspitze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berufung eines Versicherers auf eine Ausschlussfrist kann treuwidrig sein
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer sich treuwidrig der Leistungspflicht entzieht, kann sich nicht auf die Ausschlussfrist berufen! (IBR 2021, 49)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Versicherung trägt Beweislast für arglistige Obliegenheitsverletzung! (IBR 2021, 48)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.11.2019 - 8 O 730/17
- OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
- LG Dresden, 24.11.2021 - 8 O 1411/19
- OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Der bloße Leerstand eines Gebäudes kann für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.09.2015 - 4 U 27/15; OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 - juris).Dazu können die unbeobachtete Lage außerhalb des Ortes, eine seit dem Auszug der letzten Nutzer erhebliche verstrichene Zeit sowie ein nach außen offenkundig verwahrloster Zustand, insbesondere bezüglich nicht mehr ordnungsgemäß funktionierenden Türen und Fenster gehören (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 - juris).
- OLG Celle, 30.11.2017 - 8 U 27/17
Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadensanzeige
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Der Versicherungsnehmer kann diesen negativen Beweis praktisch aber nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (…Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 63/00; OLG Celle, Urteil vom 30.11.2017 - 8 U 27/17 - juris).Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er z. B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (…Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.;… BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 30.11.2017 - 8 U 27/17 - juris).
- OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 - juris; andere Ansicht OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - juris).Soweit hinsichtlich des Feststellungsinteresses das Oberlandesgericht Köln eine abweichende Rechtsauffassung vertritt (Beschluss vom 12.08.2018 - 9 W 7/18 - juris), beruht die Entscheidung nicht auf diesem Gesichtspunkt, denn der Feststellungsantrag ist unbegründet.
- OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Sofern - wie hier - die Kenntnis des Versicherungsnehmers von mitteilungspflichtigen Tatsachen unstreitig einmal gegeben war, wird das Fortbestehen der Kenntnis zum Zeitpunkt der streitigen Aufklärungspflichtverletzung vermutet, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer nach dem Motto "Einmal gewusst - immer gewusst" das Entfallen der einmal vorhandenen gewesenen Kenntnis zu beweisen hat (so Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).Die Beweislast hierfür trifft die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).
- OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18
Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Der Nachweis der fehlenden Kausalität im Sinne von § 7 Ziffer 3.3 der Versicherungsbedingungen, § 28 Abs. 3 VVG obliegt dem Versicherungsnehmer; er verlangt bei Verletzung von Anzeige- oder Aufklärungsobliegenheiten, dass dem Versicherer keine Feststellungsnachteile erwachsen sind (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.06.2019 - 5 U 99/18 - juris). - BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09
Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Die Beweislast hierfür trifft die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris). - BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11
Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Denn mit ihrer Erklärung vom 09.08.2016, die Leistung abzulehnen, endete die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheitsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11 - juris). - BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Der Versicherungsnehmer kann diesen negativen Beweis praktisch aber nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (…Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 63/00; OLG Celle, Urteil vom 30.11.2017 - 8 U 27/17 - juris). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Es lässt sich nicht aus jeder wesentlichen Falschangabe der Schluss auf ein arglistiges Verhalten ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1985 - IV a ZR 18/84). - OLG Naumburg, 03.09.2015 - 4 U 27/15
Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19
Der bloße Leerstand eines Gebäudes kann für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.09.2015 - 4 U 27/15; OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 - juris). - BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14
Verletzung der Auskunftsobliegenheit in der Wohngebäudeversicherung: …
- BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05
Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung
- OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18
Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines …
- OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
Neuwertentschädigung in der Sachversicherung: Zulässigkeit einer …
- OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88
Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme; …
- OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 2047/19
Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage?
- OLG Schleswig, 18.11.2019 - 16 U 22/19
Versicherungsrecht: Anforderungen der sogenannten strengen …
- LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel
- OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
Regulierung eines Brandschadens - Verpflichtende Durchführung eines …
Der Senat hat die Beklagte im Parallelverfahren mit Urteil vom 06.10.2020 (4 U 2789/19) aus der Inhaltsversicherung verurteilt, einen Betrag in Höhe von 2.430,00 EUR zu zahlen (unter Berücksichtigung einer Vorauszahlung von 10.000,00 EUR).Bereits mit Urteil vom 06.10.2020 (4 U 2789/19) im Parallelverfahren zur Inhaltsversicherung hat der Senat dies verneint, weil die Klägerin ihren Mitarbeiter - den Zeugen D...... - mit Kontrollgängen beauftragt hat.
Wie bereits mit Urteil vom 06.10.2020 des Senates (4 U 2789/19) im Parallelverfahren unter Ziffer 2e) ausgeführt, ergibt sich eine so weitgehende Verpflichtung nicht aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Nach fruchtlosem Fristablauf kann in deren Anwendungsbereich der Anspruch auf die Neuwertentschädigung nicht mehr entstehen (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris;… vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 31. Aufl., § 93 Rdnr. 11).
- OLG Dresden, 28.06.2022 - 4 U 436/21
1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich …
Die Feststellungsanträge sind zulässig gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris).Nach fruchtlosem Fristablauf kann in deren Anwendungsbereich der Anspruch auf die Neuwertentschädigung nicht mehr entstehen (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris;… vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 31. Aufl., § 93 Rdnr. 11).
Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherer sich über eine längere Zeit zu Unrecht seiner Leitungspflicht entzogen hat und erst dadurch erreicht wird, dass er sich von seinen vertraglich übernommenen Pflichten bezüglich des Neuwertanteils nunmehr legal vollends entziehen könnte (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris; LG Köln, Urteil vom 15.03.2017 - 20 O 292/16 - juris; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 - juris).
- OLG Dresden, 21.04.2026 - 4 U 21/26
Kaskoversicherung zahlt trotz verspäteter Mitwirkung
Der Nachweis der fehlenden Kausalität verlangt bei Verletzung von Anzeige- oder Aufklärungsobliegenheiten, dass dem Versicherer keine Feststellungsnachteile erwachsen sind (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris).Der Versicherungsnehmer kann diesen negativen Beweis praktisch aber nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 63/00).
Mit ihrer Erklärung vom 13.09.2024 die Leistung abzulehnen, endete aber die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheitsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris).
- OLG Oldenburg, 16.05.2024 - 1 U 118/23
Umfang von Leistungsansprüchen aus einer Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit …
Gerade in solchen Fällen bleibt dem Versicherungsnehmer letztlich nur die Möglichkeit, diese Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 193/15, NJW 2017, 2034; OLG Celle, Urteil vom 02.06.1989 - 8 U 34/88, r + s 1990, 93; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18, r+s 2019, 205, Rn. 22 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19, BeckRS 2020, 28360, Rn. 11, jeweils beck-online).Nur durch den Feststellungsantrag kann sie gerichtlich klären lassen, ob ihr die notwendigen Mittel für den geplanten Wiederaufbau des Gebäudes zur Verfügung stehen werden (so auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 25.06.2020 - 9 U 8/18, BeckRS 2020, 20162, Rn. 37; OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19, BeckRS 2020, 28360, Rn. 11, jeweils beck-online).
- OLG Hamm, 22.11.2024 - 20 U 23/23
Anspruch auf weitergehende Leistungen aus einer bei einer bestehenden …
Rn. 188 Ob eine solche Feststellungsklage überhaupt zulässig sein kann (vgl. dazu OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020,4 U 2789/19, r+s 2021, 31 ff., Rn. 20) oder ob eine auf die Feststellung der "Neuwertspitze" abzielende Klage kein gegenwärtiges, sondern ein künftiges und damit nicht feststellungsfähiges Rechtsverhältnis betrifft (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 12.03.2018, 9 W 7/18, VersR 2018, 1248 f., Rn. 6), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
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