Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63095
OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18 (https://dejure.org/2018,63095)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - 4 U 28/18 (https://dejure.org/2018,63095)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 4 U 28/18 (https://dejure.org/2018,63095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,63095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall bei Vorschäden in Bereich der abgerechneten Schäden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Rn. 4 1. Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az.: 12 U 128/09; sowie vom 31.07.2008, Az.: 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012 - 11 U 214/12) muss im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte den Beweis (§ 286 ZPO) führen, dass die streitgegenständlichen Schäden nicht auf dem Vorschadensereignis beruhen.

    Hierfür notwendig ist ein Vortrag des Geschädigten, der dem Gericht eine den Maßstäben des § 286 ZPO genügende Feststellung darüber erlaubt, welche streitgegenständlichen Schadenspositionen nicht von dem Vorschadenereignis berührt gewesen sein können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2013 - 11 U 214/12).

    Denn so führt das Landgericht auf Seite 7, 2. Absatz aus: "Im Hinblick auf das bei der Haftungsausfüllung geltende Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO kann diese Formulierung aber nur dahingehend verstanden werden, dass der Kläger seiner Beweislast für die fachgerechte Behebung der Vorschäden nachgekommen ist, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass die Schäden, deren Erstattung verlangt wird, bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind." Zuvor hatte das Landgericht aus dem Beschluss des OLG Köln vom 08.04.2013 - 11 U 214/12 das Folgende zitiert: "Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behauptete Reparatur vortragen muss".

  • KG, 22.03.2010 - 12 U 128/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Rn. 4 1. Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az.: 12 U 128/09; sowie vom 31.07.2008, Az.: 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012 - 11 U 214/12) muss im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte den Beweis (§ 286 ZPO) führen, dass die streitgegenständlichen Schäden nicht auf dem Vorschadensereignis beruhen.

    Rn. 7 Zu der Überzeugung, dass die abgerechneten Schäden sämtlich durch den streitgegenständlichen Unfall verursacht wurden, hätte das Landgericht aber in einem gewissermaßen vorgelagerten Prüfungsschritt anhand des Beweismaßstabes des § 286 ZPO kommen müssen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. März 2010 - 12 U 128/09 - Münchener Kommentar, Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB, Rn. 362; Böhm, DAR 2011, 666, 667).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Im Übrigen hat der Kläger dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genüge getan und sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 BGB gezogenen Grenzen bewegt, indem er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornahm, den ein vom ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert ermittelt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Entscheidend ist, ob das Gericht die an sich möglichen Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (BGH, Urteil vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Denn in diesem Fall hat es der Geschädigte selbst zu verantworten, dass es sich bei dem eingeholten Gutachten um keine taugliche Regulierungsgrundlage handelt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012 - 7 U 134/11).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
    Rn. 4 1. Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az.: 12 U 128/09; sowie vom 31.07.2008, Az.: 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012 - 11 U 214/12) muss im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte den Beweis (§ 286 ZPO) führen, dass die streitgegenständlichen Schäden nicht auf dem Vorschadensereignis beruhen.
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2024 - 3 U 7/24

    Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der erforderlichen …

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden verschwiegen und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Juni 2023 - 1 U 173/22, Rn. 4, juris; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 U 56/18, Rn. 35, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 16. Februar 2023 - 2 U 226/21, Rn. 29, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 U 28/18, Rn. 13, juris; KG Berlin…, Urteil vom 1. März 2004 - 12 U 96/03, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Naumburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht