Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.03.2015 - I-4 U 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine vorhandene Telefonnummer muss in die Widerrufsbelehrung
- JurPC
Nichtangabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Nur eine richtig ausgefüllte Muster-Widerrufsbelehrung ist rechtskonform
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung muss eine Telefonnummer enthalten, wenn ein geschäftlich genutzter Telefonanschluss vorhanden ist
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Telefonnummer muss in Widerrufsbelehrung falls vorhanden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vorhandene Telefonnummer muss in die Widerrufsbelehrung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Telefonnummer muss zwingend in Widerrufsbelehrung angegeben werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorhandene Telefonnummer gehört in die Widerrufsbelehrung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorhandene Telefonnummer gehört in die Widerrufsbelehrung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonnummer gehört in fernabsatzrechttliche Widerrufsbelehrung
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Achtung Händler: Telefonnummer muss in die Widerrufsbelehrung
- dr-wachs.de (Kurzinformation)
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Telefonnummer gehört in Widerrufsbelehrung
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflichtangabe
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Nichtangabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
- tw-law.de (Kurzinformation)
Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angeben!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung = Wettbewerbsverstoß
- juraforum.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung im Onlineshop: Telefonnummer erforderlich?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit eines Verkaufsangebots mit unzutreffender Widerrufsbelehrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit eines Verkaufsangebots mit unzutreffender Widerrufsbelehrung
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflicht!
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflicht!
Verfahrensgang
- LG Bochum - 13 O 186/14
- LG Bochum, 06.08.2014 - 13 O 102/14
- OLG Hamm, 24.03.2015 - I-4 U 30/15
Papierfundstellen
- MMR 2015, 517
- K&R 2015, 424
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 03.03.2015 - 4 U 171/14
Angabe einer vorhandenen Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 4 U 30/15
Eine dieser Erfüllungsmöglichkeiten benennt Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB: Danach kann der Unternehmer die Informationspflicht dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 (zu Art. 246a EGBGB) vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform an den Verbraucher übermittelt (Senat, Beschluss vom 03.03.2015 - 4 U 171/14).Die von ihr gewählte Form der Widerrufsbelehrung erweckt den sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht unzutreffenden Eindruck, der Widerruf könne ihr gegenüber nur schriftlich erklärt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 03.03.2015 - 4 U 171/14).
- OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 W 10/16
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche; …
Die beanstandete Widerrufsbelehrung wird den in diesen Vorschriften genannten Anforderungen insoweit nicht gerecht, als hierin die Telefonnummer der Antragsgegnerin nicht angegeben ist, obwohl die Antragsgegnerin einen Telefonanschluss unterhält (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.3.2015 - 4 U 30/15, juris). - OLG Hamm, 10.08.2017 - 4 U 101/15
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer unvollständigen Widerrufsbelehrung bei …
Die von ihr gewählte Form der Widerrufsbelehrung erweckt den sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht unzutreffenden Eindruck, der Widerruf könne ihr gegenüber nur schriftlich erklärt werden (so bereits Senat, Beschluss vom 03.03.2015 - I-4 U 171/14; Senat, Beschluss vom 24.03.2015 - I-4 U 30/15; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.02.2016 - 6 W 10/16, BeckRS 2016, 4874; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2016 - I-15 U 54/15, BeckRS 2016, 8022). - OLG Hamm, 21.11.2017 - 4 U 145/15
Wettbewerbswidrigkeit der Erteilung einer Widerrufsbelehrung ohne Angabe einer …
Die von ihm gewählte Form der Widerrufsbelehrung erweckt den sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht unzutreffenden Eindruck, der Widerruf könne ihm gegenüber nur schriftlich erklärt werden (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 03.03.2015 - I-4 U 171/14; Senat, Beschluss vom 24.03.2015 - I-4 U 30/15; Senat, Urteil vom 10.08.2017 - I-4 U 101/15; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.02.2016 - 6 W 10/16, BeckRS 2016, 4874; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2016 - I-15 U 54/15, BeckRS 2016, 8022). - KG, 23.07.2024 - 27 U 20/24
Kaufpreiserstattung nach Erklärung des Widerrufs des Pkw-Kaufvertrags; Beginn der …
Rn. 95 In dieser Entscheidung (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 04.02.2016 - 6 W 10/16, WRP 2016, 632, Rn. 5 nach juris) wird zur Begründung ausdrücklich auf "(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.3.2015 - 4 U 30/15, juris) " verwiesen, in der sich gleichfalls die vorstehend zitierten Erwägungen (vgl. zuvor Ziffer (2.3.2.2.5.1)) finden, aus denen sich schon nicht ergibt, dass das OLG Hamm die Auffassung des Klägers vertritt. - KG, 27.08.2024 - 27 U 89/24
Vollständige Kaufpreiserstattung nach Widerruf des Pkw-Kaufvertrags i.R.e. …
Rn. 90 In dieser Entscheidung (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 04.02.2016 - 6 W 10/16, WRP 2016, 632, Rn. 5 nach juris) wird zur Begründung ausdrücklich auf "(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.3.2015 - 4 U 30/15, juris) " verwiesen, in der sich gleichfalls die vorstehend zitierten Erwägungen (vgl. zuvor Ziffer (2.3.2.2.5.1)) finden, aus denen sich schon nicht ergibt, dass das OLG Hamm die Auffassung des Klägers vertritt.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- baurechtsiegen.de
Bauüberwachung - Sekundärhaftung des beauftragten Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur mit Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt: Sekundärhaftung des Architekten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nur mit der Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt: Architekt trifft Sachwalterhaftung! (IBR 2017, 207)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.01.2015 - 4 O 193/11
- OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Papierfundstellen
- NZBau 2017, 290
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03
Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Dafür spricht insbesondere die Darstellung in der Entscheidung vom 27.01.2005 (VII ZR 158/03).Rn. 90 Bejaht hat der BGH mit werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen konkurrierende Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB - dies gilt sowohl im Baurecht als auch insbesondere bei KfZ-Reparaturen - bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, wenn die mangelhafte Sanierungs- oder Reparaturmaßnahme zuvor bereits vorhandenes mangelfreies Eigentum an anderen Bauteilen oder Teilen der zu reparierenden/ergänzenden Sache betraf oder sich in der Folge auf dieses auswirkte (z.B. Urteil vom 18.01.1983 - VI ZR 310/79 - Einbau eines fehlerhaften Gaszuges; BGH Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 276/90 - Kondensatorenentscheidung Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - Umbau mit mangelhafter Geschossdecke).
Ein mit dem Mangel deckungsgleicher Schaden liegt nämlich in der Regel auch vor, wenn er darin besteht, dass der mit der Bauleistung bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist (BGH Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - Rn. 35).
- BGH, 18.09.1984 - VI ZR 51/83
Deliktsrecht - Produzentenhaftung - Nutzungsinteresse - Integritätsschutz - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Rn. 92 Etwas anderes lässt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 24.06.1981 (VIII ZR 96/80 - Dämmelemente) oder vom 18.09.1984 (VI ZR 51/83 - Dachfolie) herleiten.Dabei hat er in der Entscheidung vom 18.09.1984 (VI ZR 51/83) argumentiert, die Klägerin habe vor der Aufbringung der mangelhaften Folie bereits mangelfreies Eigentum an den darunterliegenden des Dachaufbaus erlangt gehabt.
- BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12
Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Diese trifft insbesondere nicht nur den mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten oder Ingenieur; besondere Betreuungsaufgaben und die sich daraus ergebende Sachwalterstellung im Hinblick auf aufgetretene Mängel sowie die damit zusammenhängende eigene Verantwortung folgen gerade aus den Aufgaben im Rahmen der Objektüberwachung (Lph 8) und/oder der Objektbetreuung (Lph 9), wobei auch die isolierte Übertragung derartiger Leistungen ausreichend ist (…ebenso: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12, Rn. 826; vgl. auch: BGH Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 220/12 Rn. 25).Kann der Architekt aber von der Untersuchungs- und Beratungspflicht schon dann befreit sein, wenn der Bauherr selbst die erforderliche Sachkunde besitzt oder erklärt, einen sachkundigen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Interessen wegen der Nachbesserung betrauen zu wollen (BGH Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 220/12 - Rn. 27), muss dies erst Recht gelten, wenn tatsächlich durch den Auftraggeber oder - wie hier - durch Dritte Sachverständige mit der Ermittlung einer Schadensursache betraut worden sind.
- BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83
Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Dies ändert nichts daran, dass eine Eigentumsverletzung nicht darin zu sehen ist, dass infolge einer - unterstellt - mangelhaften Bauüberwachungsleistung des Beklagten ein mangelhafter Dachstuhl errichtet worden ist (…vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 30.05.1963 - VII ZR 236/61 Rn. 6; BGH Urteil vom 07.11.1985 - VII ZR 270/83 - Rn. 24), sondern - wenn überhaupt, was noch zu erörtern sein wird - in dem Einsturz des Daches am 21.07.2009.Rn. 89 In einer weiteren Entscheidung vom 07.11.1985 (- VII ZR 270/83 - Rn. 24) hat der BGH ausgeführt, bei der mangelhaften Errichtung eines Bauwerks seien grundsätzlich keine Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB gegeben.
- BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61
Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Dies ändert nichts daran, dass eine Eigentumsverletzung nicht darin zu sehen ist, dass infolge einer - unterstellt - mangelhaften Bauüberwachungsleistung des Beklagten ein mangelhafter Dachstuhl errichtet worden ist (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 30.05.1963 - VII ZR 236/61 Rn. 6;… BGH Urteil vom 07.11.1985 - VII ZR 270/83 - Rn. 24), sondern - wenn überhaupt, was noch zu erörtern sein wird - in dem Einsturz des Daches am 21.07.2009.Rn. 88 So hat der BGH (Urteil vom 30.05.1963 - VII ZR 236/61 - Rn. 6) eine Eigentumsverletzung durch einen mit der Errichtung eines Hauses beauftragten Bauunternehmer und den bauaufsichtsführenden Architekten wegen des Einbaus mangelhafter Decken mit der Begründung verneint, das Eigentum der dortigen Klägerin am Grund- und Boden habe durch die mangelhafte Bauweise keine Minderung erfahren.
- OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
Nachunternehmer haftet dem Bauherrn für Feuchtigkeitsschäden!
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Rn. 93 Für ihre Auffassung kann die Klägerin sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 22.01.2014 - 5 U 1060/13) stützen, mit der dieses einem Bauherrn gegen den mit Dacharbeiten beauftragten Subunternehmer der mit der Errichtung eines Wohn- und Praxisgebäudes beauftragten Hauptunternehmerin einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung von infolge einer undichten Dachfolie entstandenen Schäden an zuvor unversehrten Teilen des Hauses mit der Begründung zugesprochen hat, die Bauherren hätten an diesen Teilen des Hauses bereits vor Einbau der untauglichen Dichtungsfolie mangelfreies Eigentum erlangt gehabt. - BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 96/80
Haftung des Baustoffherstellers
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Rn. 92 Etwas anderes lässt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 24.06.1981 (VIII ZR 96/80 - Dämmelemente) oder vom 18.09.1984 (VI ZR 51/83 - Dachfolie) herleiten. - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Rn. 90 Bejaht hat der BGH mit werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen konkurrierende Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB - dies gilt sowohl im Baurecht als auch insbesondere bei KfZ-Reparaturen - bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, wenn die mangelhafte Sanierungs- oder Reparaturmaßnahme zuvor bereits vorhandenes mangelfreies Eigentum an anderen Bauteilen oder Teilen der zu reparierenden/ergänzenden Sache betraf oder sich in der Folge auf dieses auswirkte (z.B. Urteil vom 18.01.1983 - VI ZR 310/79 - Einbau eines fehlerhaften Gaszuges; BGH Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 276/90 - Kondensatorenentscheidung Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - Umbau mit mangelhafter Geschossdecke). - BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12
Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidriges Unterlassen einer Untersuchung und Beratung im vorgenannten Sinn, mit der der Architekt die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet - nicht anders als eine falsche Beratung - einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt (…BGH Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 - Rn. 12;… Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 320/00 - Rn. 19;… inhaltlich ebenso schon: Urteil vom 16.03.1978 - VII ZR 145/76 - Rn. 28 ff.; ebenso für den mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Ingenieur: Urteil vom 10.01.2013 - VII ZR 19/12 - Rn. 34). - BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99
Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Rn. 83 aa) Der Kaufvertrag vom 14.12.2004 und das aufgrund dessen erworbene Eigentum der K… war vielmehr auf den Erwerb der mit den zu dem Einkaufszentrum "…" gehörenden Gebäuden bebauten Grundstücke als Sachgesamtheit (zu diesem Gesichtspunkt vgl. nur: BGH Urteil vom 12.12.2000 - VI ZR 242/99 - Rn. 15) gerichtet. - BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90
Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit …
- BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04
Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von …
- BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00
Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der …
- BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08
Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze …
- BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76
Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …
- OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17
Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für …
Demgegenüber hat der BGH mit Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05 -, Rz. 2, juris, betreffend die Haftung eines Steuerberaters ausdrücklich herausgestellt, dass die verjährungsrechtliche Neuregelung in §§ 194 ff BGB die von der Rechtsprechung entwickelte verjährungsrechtliche Sekundärhaftung und die von der Beschwerde angesprochene Rechtsfrage erübrige, während das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 21.12.2016, Aktenzeichen 4 U 30/15, Rz. 67, juris), die Grundsätze der Sekundärhaftung in Übereinstimmung mit der (überwiegenden) Literaturansicht (…Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 634a Rz. 43b;… Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 214 Rz. 29, 29a m. w. N. insbesondere auch zur gegenteiligen Ansicht; aA Reinelt/Pasker BauR 2010, 983) in Bezug auf einen mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten weiter anwendet. - OLG Stuttgart, 10.04.2019 - 10 U 20/19
Werkvertrag: Prüf- und Hinweispflicht eines Auftragnehmers hinsichtlich einer …
Anhaltspunkte dafür, dass die vollständige Begleichung der Rechnung demgegenüber nicht als Hinnahme der Werkleistung und Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß anzusehen sein könnte, liegen nicht vor (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2016 - 4 U 30/15, Rn. 60-64 juris). - OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!
Im Grundsatz ist der Architekt verpflichtet, dem Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets bei der Untersuchung und Behebung von Baumängeln zur Seite zu stehen (OLG Brandenburg NZBau 2017, 290 Rn. 65 ff.). - OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20
Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!
Es kommt hinzu, dass die Klägerin zu dieser Zeit rechtlich und technisch beraten war (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, Urt. v. 01.02.2017- 4 U 30/15, Tz. 70 - NZBau 2017, 290). - OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn gegen den …
Es kommt hinzu, dass die Klägerin zu dieser Zeit rechtlich und technisch beraten war (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, Urt. v. 01.02.2017- 4 U 30/15, Tz. 70 - NZBau 2017, 290).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 19.05.2015 - 4 U 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an eine wirksame Fristenkontrolle - ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 2 ; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 13.01.2015 - 4 O 230/14
- OLG Zweibrücken, 19.05.2015 - 4 U 30/15
- BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2015 - 4 U 30/15
Schließlich gehört zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig überprüft wird (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 26. Februar 2015, - III ZB 55/14 -, Rnrn. 8, 16, 17 mit zahlr. w.N., veröffentlicht in MDR 2015, 481 und in juris). - BGH, 19.03.2008 - III ZB 80/07
Anforderungen an die Ausgangs Kontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2015 - 4 U 30/15
(vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZB 80/07 -). - BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2015 - 4 U 30/15
Rn. 7 Allerdings kann ein Prozessbevollmächtigter eine Fristwahrung auch mit einer genauen Einzelanweisung an eine zuverlässige Angestellte gewährleisten (BGH NJW 1999, 429).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.04.2016 - 4 U 30/15 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.02.2015 - 311 O 322/11
- OLG Hamburg, 22.04.2016 - 4 U 30/15
- BGH, 12.04.2017 - X ZR 45/16
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