Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 138; ; BGB § 139; ; BGB § 254; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 302
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 302
Zur Frage der Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils - dolo-agit-Einwand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erlass eines Vorbehaltsurteils unter Verstoß gegen § 302 Zivilpozessordnung (ZPO); Fehlende Entscheidungsreife der Klageforderung; Anspruch auf Zahlung gelieferter Waren im Rahmen eines Franchisevertrages; Verpflichtung des Gerichts zur Berücksichtigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Verletzung der Aufklärungspflicht des FG bei Vertragsverhandlungen über den FV, Vorteilsausgleichung, Nichtigkeit der in Vollzug eines unwirksamen FV geschlossenen Einzelkaufverträge
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.01.2005 - 2 O 321/04
- OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 51
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 176/89
Rückabwicklung von der Nichtigkeit widerrufener Verträge erfaßter Verträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Die in BGHZ 112, 288 abgedruckte Entscheidung betreffe den Kaufvertrag über die Warenerstausstattung und damit einen anderen, mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.Entgegen den Ausführungen der Kammer sei der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung (NJW 1991, 105) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Nichtigkeit des Franchisevertrages die Verträge über die einzelnen Warenlieferungen miterfasse; dies entspreche auch der überwiegenden Literaturmeinung.
Gesamtnichtigkeit setzt nach dieser Vorschrift voraus, dass die Einzelverträge und der Rahmenvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft bilden, das heißt nach dem Willen der Parteien miteinander stehen und fallen sollten (BGHZ 50, 8, 13; NJW 1983, 2027; BGHZ 112, 288).
Von dieser Rechtsauffassung ist der Bundesgerichtshof auch nicht, wie der Beklagte meint, in seinem Urteil vom 8. Oktober 1990 - VIII ZR 176/89 - abgerückt.
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 79/85
Anwendung des AbzG auf die Verpflichtung des Franchisenehmers zum Bezug von Waren
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Die vom Beklagten für das Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäfts im Sinne des § 139 BGB herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1986 (BGHZ 97, 351) stelle vielmehr das Gegenteil fest.Zutreffend hat das Landgericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. April 1986 (NJW 1986, 1988) herangezogen.
- BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96
Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Seine Rechtsauffassung zur fehlenden Einheitlichkeit von Franchisevertrag und nachfolgenden Warenlieferungsverträgen im Sinne von § 139 BGB hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Dezember 1996 (NJW 1997, 933) und vom 23. Juli 1997 (NJW 1997, 3304) nochmals bekräftigt.
- BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Seine Rechtsauffassung zur fehlenden Einheitlichkeit von Franchisevertrag und nachfolgenden Warenlieferungsverträgen im Sinne von § 139 BGB hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Dezember 1996 (NJW 1997, 933) und vom 23. Juli 1997 (NJW 1997, 3304) nochmals bekräftigt. - BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64
Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Gesamtnichtigkeit setzt nach dieser Vorschrift voraus, dass die Einzelverträge und der Rahmenvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft bilden, das heißt nach dem Willen der Parteien miteinander stehen und fallen sollten (BGHZ 50, 8, 13; NJW 1983, 2027; BGHZ 112, 288). - OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Die Klägerin, der nach der Rechtsprechung (siehe nur OLG Hamburg, Urteil vom 30. Dezember 2002 - 5 U 220/01 -) der Entlastungsbeweis obliegt, hat unter Beweisantritt dargetan, mit dem Beklagten sei über die Grundlagen der Umsatzprognose, die Höhe der Investitionsmittel, Notwendigkeit der Ladeneinrichtung, des Personals und der Höhe der voraussichtlichen laufenden Kosten gesprochen worden. - BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82
Vereinbarung einer salvatorischen Klausel - Genehmigungsfähigkeit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Gesamtnichtigkeit setzt nach dieser Vorschrift voraus, dass die Einzelverträge und der Rahmenvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft bilden, das heißt nach dem Willen der Parteien miteinander stehen und fallen sollten (BGHZ 50, 8, 13; NJW 1983, 2027; BGHZ 112, 288). - OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Bei der Bemessung des erstattungsfähigen Schadens wird jedoch sowohl bei den bereits vor oder bei Vertragsschluss eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, als auch den im späteren Verlauf entstandenen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang diese tatsächlich darauf zurückzuführen sind, dass der Beklagte nach den §§ 3, 9 des Franchisevertrages für ein festgelegtes Erscheinungsbild sowie eine bestimmte Büroausstattung zu sorgen hatte und zum Bezug von Waren der Klägerin verpflichtet war; der Schaden könnte dann gegebenenfalls lediglich in den Mehraufwendungen liegen, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass er das Bekleidungsgeschäft als Franchisenehmer - und nicht als auch hinsichtlich Warenauswahl und -bezug freier Unternehmer - betrieben hat (vgl. OLG München - 5 U 218/00 -). - OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - U (Kart) 40/02
Nichtigkeit eines Franchisevertrages wegen Täuschung über die wirklichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05
Falls damit gemeint ist, dass die Klägerin für ihren Franchisenehmer eine (zeit- und kostenaufwändige) Wirtschaftlichkeitsberechnung hätte erstellen und vorlegen müssen, stehen dem die vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil von 30. Juni 2004 (VI-U (Kart) 40/02) angeführten Erwägungen entgegen.
- OLG Hamm, 22.12.2011 - 19 U 35/10
Aufklärungspflichten des Franchisegebers; Rechtsfolgen einer Verletzung der …
Der Umfang der Aufklärungspflicht bestimmt sich gem. § 242 BGB nach den Umständen des Einzelfalls in Abhängigkeit des Informationsbedarfs des jeweiligen Franchisenehmers (…OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51 Tz.24).Die Verpflichtung des Franchisegebers, vor Abschluss des Franchisevertrages über die Rentabilität des Systems unter Verwendung zutreffender Daten aufzuklären, ist Gegenstand einer langjährig bestehenden, einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München BB 1988, 865; OLG München NJW 1994, 667 f; OLG Hamburg, Urteil v. 30.12.2001, Az.: 5 U 2201/01; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51 ff; OLG Schleswig Holstein NJW-RR 2009, 64 ff).
- LG Rottweil, 06.05.2026 - 1 S 71/25
Anwaltsgebühren in einem Diesel-Fall; Gegenansprüche des rechtsschutzversicherten …
Rn. 46 Es wird vertreten, dass der dolo-agit-Einwand als Ausdruck der Unzulässigkeit der Rechtsausübung von Amts wegen zu berücksichtigen sei (BGH…, Urteil vom 23. Mai 1962, V ZR 123/60, BGHZ 37, 147-154, juris, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 25. Mai 2011, IV ZR 191/09, juris, Rn. 7 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.9. 2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51, 52; BAG…, Urteil vom 20. Oktober 2016, 6 AZR 715/15, juris, Rn. 74). - OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 16 U 68/18
Schadensersatz aus Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten …
Es obliegt insbesondere den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).Der Franchisegeber ist aber verpflichtet, vollständig, unmissverständliche und richtig über alle Umstände zu informieren, die für die Investitionsentscheidung des Franchisenehmers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind (…vgl. Giesler in Giesler/Nauschütt, Franchiserecht, 3. Aufl. 2016, Kapitel 5 Rn 60; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51;… OLG Schleswig a.a.O.).
Der Umfang der Aufklärungspflichten des Franchisegebers bestimmt sich - unter Berücksichtigung von § 242 BGB - nach den spezifischen Umständen des jeweiligen Einzelfalles in Abhängigkeit des konkreten vorvertraglichen Informationsbedarfs des jeweiligen potentiellen Franchisenehmers (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.;… OLG Hamburg, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51).
- OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14
Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag
Allgemeinverbindliche Vorgaben dafür, was der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses konkret mitzuteilen und vorzulegen hat, lassen sich nicht aufstellen (OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 in DB 2003, 1054 [OLG Hamburg 30.12.2002 - 5 U 220/01] ; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 in NJW-RR 2006, 51 [OLG Brandenburg 28.09.2005 - 4 U 37/05] ; OLG München Urteil vom 24.4.2001 in BB 2001, 1759; OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.1.2008 in MDR 2008, 790; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 zu Az. I-22 U 62/13 in Juris).Ihm obliegt insbesondere nicht, den Franchisenehmer über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären oder umfassende Kalkulationen zu erstellen, die ein mit betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen vertrauter Franchisenehmer selbst erstellen kann (…OLG Schleswig Holstein Beschluss vom 22.1.2008 a.a.O.;… OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 a.a.O.; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 a.a.O.).
- LG Köln, 26.02.2008 - 5 O 106/07
Keine Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei der Anbahnung eines …
Die Reichweite der Aufklärungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bestimmt sich entscheidend nach dem konkreten Informationsbedarf und den Informationsmöglichkeiten (vgl. OLG München, BB 2001, 1759; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).Nach der vertragstypischen Interessenlage im Franchisevertrag ist es ausschließlich Sache des Franchisenehmers, aus dem Datenmaterial des Franchisegebers Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten des geplanten Geschäfts zu ziehen und ggf. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen oder einzuholen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
- OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers
Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51). - OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
Kündigung eines Franchisevertrags
Zwar ist die Klägerin als Franchisegeberin nicht verpflichtet gewesen, auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Beklagten zu erstellen (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64), sie hatte die Beklagten als Franchisenehmer aber richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems zu informieren (…Palandt, a.a.O., § 311 Rn 50). - LG Darmstadt, 25.11.2020 - 9 O 198/18 Er muss aber nicht auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen (OLG Brandenburg, Urt.v.28.9.2005 - 4 U 37/05; OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; jw.
- OLG Köln, 27.04.2023 - 8 U 24/21
Abhängen der Reichweite der Aufklärungspflicht eines Franchisegebers von den …
Der Franchisegeber muss dann den Nachweis der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung gemachten Angaben erbringen (…vgl. Flohr in: Martinek/Semler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 4. Auflage, § 30, Rdnr. 41; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005 - 4 U 37/05, OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011 - 19 U 35/10, OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002 - 5 U 220/01, jeweils zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 13.11.1987 - 8 U 2207/87, BeckRS 2014, 16701). - LG Darmstadt, 05.05.2023 - 10 O 92/23
Haarentfernung
Der Franchisegeber muss allerdings nicht auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2005 - 4 U 37/05 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.01.2008 - 1 W 27/08 - juris). - LG Magdeburg, 09.01.2008 - 7 O 1178/06
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO § 81 § 317 Abs. 1 S. 1 § 516 Abs. 3 S. 1
Zurücknahme der Berufung durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten; Zustellung eines Ausfertigungsvermerks ohne Datum - Wolters Kluwer
Rücknahmeerklärung der Rechtsanwälte ; Widerruf der Bestellung des früheren Bevollmächtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 07.09.2005 - 7 O 23/05
- OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1186
- FamRZ 2006, 964 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 07.12.2000 - B 8 KN 11/00 U B
Erlöschen der Prozeßvollmacht
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten vielmehr nur dann gesehen werden, wenn darin verlautbart wird, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (BGH, NJW 1980, 2309; BGH, FamRZ 2004, 865 ; BSG, NJW 1998, 2078 ; BSG, NJW 2001, 1598 f.;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 87 Rn. 2;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, aaO., § 87 Rn. 5;… Musielak/Weth, 4. Aufl., § 87 Rn. 5).Er muss jedoch auch in diesem Fall eindeutig erkennbar sein, da das Prozessrecht klare Verhältnisse verlangt (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1980, 2309; BSG, NJW 2001, 1598 f.).
Das Schicksal der Bevollmächtigung eines zuvor bereits tätigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich daraus aber nicht mit der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall des Widerrufs einer Prozessvollmacht verlangten Eindeutigkeit (vgl. BGH, NJW 1980, 2309; BSG, NJW 2001, 1598 f.).
Eine solch weite Auslegung einer bloßen Rubrumsbezeichnung ist zu weitgehend, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass es das BSG in einem anderen Fall nicht als ausreichend für den Widerruf einer Bestellung angesehen hat, dass der neue Prozessbevollmächtigte seine Mandatierung mit den Worten anzeigte, "dass ich nunmehr die Interessen des Bf. vertrete" (vgl. BSG, NJW 2001, 1598 f.).
- BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80
Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten vielmehr nur dann gesehen werden, wenn darin verlautbart wird, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (BGH, NJW 1980, 2309; BGH, FamRZ 2004, 865 ; BSG, NJW 1998, 2078 ; BSG, NJW 2001, 1598 f.;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 87 Rn. 2;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, aaO., § 87 Rn. 5;… Musielak/Weth, 4. Aufl., § 87 Rn. 5).Er muss jedoch auch in diesem Fall eindeutig erkennbar sein, da das Prozessrecht klare Verhältnisse verlangt (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1980, 2309; BSG, NJW 2001, 1598 f.).
Das Schicksal der Bevollmächtigung eines zuvor bereits tätigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich daraus aber nicht mit der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall des Widerrufs einer Prozessvollmacht verlangten Eindeutigkeit (vgl. BGH, NJW 1980, 2309; BSG, NJW 2001, 1598 f.).
- BSG, 26.07.1989 - 11 RAr 31/88
Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme, Anzeige des Erlöschens einer …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
Legt ein Prozessbevollmächtigter Berufung ein und bezeichnet er im Rubrum als Prozessbevollmächtigten ausschließlich sich selbst, so liegt darin noch nicht die (konkludente) Anzeige, dass die Prozessvollmacht eines früher tätig gewordenen Prozessbevollmächtigten, der seinerseits bereits Berufung eingelegt hat, erloschen ist (gegen BSG, Urt. v. 26.7.1989 - 11 RAr 31/88, MDR 1990, 366 [367] = NJW 1990, 600 ).Die ausschließliche Bezeichnung im Rubrum des eigenen Schriftsatzes schließe eine Auslegungsmöglichkeit aus, dass der zweite Prozessbevollmächtigte neben dem ersten und nicht an dessen Stelle tätig werden sollte (BSG, NJW 1990, 600 ).
Gegen den Beschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO wird gemäß § 574 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Abweichung des Senats von der Rechtsprechung des BSG (NJW 1990, 600 , vgl. oben II. 2.) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
- BSG, 18.11.1997 - 2 RU 45/96
Verlust des Rechtsmittels bei Berufungsrücknahme mehrerer Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
Ein wiederholt von derselben Partei eingelegtes Rechtsmittel stellt jedoch ein einheitliches Rechtsmittel dar mit der Folge, dass eine Rücknahmeerklärung eines Prozessbevollmächtigten, die - wie hier - keine Einschränkung auf die lediglich von ihm vorgenommene Prozesshandlung enthält, im Zweifel als Rücknahme aller bis zur Rücknahme vorliegenden Einlegungsakte anzusehen ist und zum Verlust des Rechtsmittels im Sinne des § 516 Abs. 3 ZPO führt (vgl. BSG, NJW 1998, 2078 ; OLG München, MDR 1979, 409 ;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 63. Aufl., § 516 Rn. 17;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, ZPO , 2. Aufl., § 515 Rn. 7).In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten vielmehr nur dann gesehen werden, wenn darin verlautbart wird, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (BGH, NJW 1980, 2309; BGH, FamRZ 2004, 865 ; BSG, NJW 1998, 2078 ; BSG, NJW 2001, 1598 f.;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 87 Rn. 2;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, aaO., § 87 Rn. 5;… Musielak/Weth, 4. Aufl., § 87 Rn. 5).
- BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten vielmehr nur dann gesehen werden, wenn darin verlautbart wird, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (BGH, NJW 1980, 2309; BGH, FamRZ 2004, 865 ; BSG, NJW 1998, 2078 ; BSG, NJW 2001, 1598 f.;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 87 Rn. 2;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, aaO., § 87 Rn. 5;… Musielak/Weth, 4. Aufl., § 87 Rn. 5). - BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
Nach der Rechtsprechung des BGH richtet sich die Beurteilung der Wirksamkeit der Zustellung danach, ob die zugestellte Ausfertigung formell und inhaltlich geeignet war, der Partei die Entscheidung über das Einlegen eines Rechtsmittels zu ermöglichen, da sich ein Fehler in der Sphäre des Gerichts nicht als eine Beeinträchtigung oder gar Vereitelung der Rechtsmittelmöglichkeit auswirken darf (BGH, VersR 1982, 70 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers, aaO., § 517 Rn. 7, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.03.1993 - VII ZB 8/92
Unwirksame Urteilszustellung bei Ausfertigungsvermerk vor Urteilsverkündung
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
Dabei kommt es allein darauf an, ob sich die zugestellte Urteilsausfertigung äußerlich als Ausfertigung einer formgerechten Urteilsurkunde darstellt (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 956 m.w.N.). - OLG München, 31.10.1978 - 25 U 2708/78
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05
Ein wiederholt von derselben Partei eingelegtes Rechtsmittel stellt jedoch ein einheitliches Rechtsmittel dar mit der Folge, dass eine Rücknahmeerklärung eines Prozessbevollmächtigten, die - wie hier - keine Einschränkung auf die lediglich von ihm vorgenommene Prozesshandlung enthält, im Zweifel als Rücknahme aller bis zur Rücknahme vorliegenden Einlegungsakte anzusehen ist und zum Verlust des Rechtsmittels im Sinne des § 516 Abs. 3 ZPO führt (vgl. BSG, NJW 1998, 2078 ; OLG München, MDR 1979, 409 ;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 63. Aufl., § 516 Rn. 17;… Münch.-Komm/v. Mettenheim, ZPO , 2. Aufl., § 515 Rn. 7).
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in MDR 2006, 1186 f. und OLGR Bremen 2006, 418 ff. veröffentlicht ist, erklärte den Kläger des mit Schriftsätzen vom 12. Oktober 2005 eingelegten Rechtsmittels für verlustig, wies das Wiedereinsetzungsgesuch (in den Gründen) zurück und verwarf die mit Schriftsatz vom 6. Januar 2006 eingelegte Berufung als unzulässig. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12
Rechtsmittelrücknahme durch einen von zwei bestellten Prozessbevollmächtigten
Rn. 5 Der Kläger muss demnach die prozessbeendende Erklärung seines Bevollmächtigten C., die ohne Einschränkung erfolgt ist und damit den Verlust des Rechtsmittels insgesamt bewirkt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Mai 2007 - XII B 82.86 -, zit. nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 13. Januar 2006 - 4 U 37/05 -, zit. nach juris;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 317), gegen sich gelten lassen.
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