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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.03.2026

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1035
OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2023,1035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2023 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2023,1035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2023,1035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug; Annahme der Unternehmereigenschaft gemäß § 14 BGB bei Verwendung eines Firmenstempels; Schadensersatzberechnung bei Leasingverträgen; Anwendung der AGB-rechtlichen Regelungen auf einen Leasingvertrag; ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Die vorliegende Schadensersatzregelung schreibt die ursprünglich mit dem Leasingvertrag begründete Verpflichtung des Beklagten zum sogenannten Restwertausgleich fort, was unbedenklich ist, da der vom Leasingnehmer zu leistende Schadensersatz gemäß § 252 BGBden vollen entgangenen Gewinn umfasst, den der Leasinggeber bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung erzielt hätte, wenn der Leasingnehmer - wie hier - die fristlose Kündigung des Leasingvertrages durch Zahlungsverzug veranlasst (BGH, Urteil vom 10.10.1990, Az. VIII ZR 296/89, juris Rdn. 19;… Reinking/Hettwer, in: Der Autokauf von Reinking/Eggert, 14. Aufl. 2020,Teil 3 Autoleasing, Rdn. L774).

    Jede Berechnung eines Abzinsungsbetrages führt nur zu einem Annäherungswert, dessen Maßgeblichkeit der Tatrichter wie bei einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu beurteilen und auszusprechen hat (BGH, Urteil vom 10.10.1990, aaO, Rdn. 16).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Leasinggeber bei Veräußerung der Leasingsache nach beendetem Vertragverpflichtet, sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts zu bemühen (BGH, Urteil vom 10.10.1990, Az. VIII ZR 296/89, juris, Rdn. 25;… Beschluss vom 07.09.2011, Az. VIII ZR 246/10, juris Rdn. 4; OLG Dresden…, Urteil vom 11.11.1998, Az. 8 U 3066/97, juris Rdn. 34).

    Ob der Leasinggeber im Einzelfall die Pflicht zur bestmöglichen Verwertung gewahrt oder verletzt hat, ist vom Standpunkt eines mit zumutbarer Sorgfalt handelnden Leasinggebers und unter Berücksichtigung der ihm zum Zeitpunkt der Verwertung offenen Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (BGH, Urteil vom 10.10.1990, aaO, Rdn. 25;… Reinking/Hettwer, aaO, Rdn. L674).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    (bb) Sie hat allerdings ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung des Fahrzeugs verletzt, indem sie es unterlassen hat, dem Beklagten vor der Verwertung durch Mitteilung des Ergebnisses der von ihr eingeholten Verkehrswertschätzung die Gelegenheit zu geben, eine zahlungsfähige Person zu benennen, die zu einem Ankauf des Leasinggutes zu diesem oder gar einem darüber liegenden Preis bereit gewesen wäre beziehungsweise selbst das Leasinggut zu diesem Preis anzukaufen (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1997, Az. VIII ZR 312/96, juris Rdn. 23; so auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 23.02.2000, Az. 13 U 209/99, juris Rdn. 6).

    Die Verpflichtung des Leasinggebers, das Leasinggut bestmöglich zu verwerten, soll zum Schutze des Leasingnehmers gewährleisten, dass diesem der tatsächliche Marktwert des Leasingobjektes zugutekommt; die Mitteilung des ermittelten Marktwertes dient dazu, dem Leasingnehmer die Möglichkeit einzuräumen, das seiner Auffassung nach zu gering bewertete Leasingobjekt zum Schätzwert zu erwerben und es auf eigene Rechnung zu dem höheren tatsächlichen Marktwert zu veräußern (BGH, Urteil vom 04.06.1997, aaO Rdn. 23).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az. VIII ZR 259/09, juris Rdn. 12).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Haftungsumfang einer Grundschuld zur Sicherung eines Kontokorrentkredits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Die Zuvielmahnung ist unschädlich, da sie nicht derart unverhältnismäßig hoch ist, dass sie den zu Recht angemahnten Teil in den Hintergrund treten lässt (BGH, Urteil vom 13.11.1990, Az. XI ZR 217/89, juris Rdn. 36).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Diese Verpflichtung ist wegen des einem Finanzierungsleasingvertrag tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips auch in der hier gewählten Gestaltung (Restwertgarantie) leasingtypisch und als solche rechtlich unbedenklich (BGH, Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 241/13, juris, Rdn. 15).
  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10

    Mietkaufvertrag: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Leasinggeber bei Veräußerung der Leasingsache nach beendetem Vertragverpflichtet, sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts zu bemühen (BGH…, Urteil vom 10.10.1990, Az. VIII ZR 296/89, juris, Rdn. 25; Beschluss vom 07.09.2011, Az. VIII ZR 246/10, juris Rdn. 4; OLG Dresden…, Urteil vom 11.11.1998, Az. 8 U 3066/97, juris Rdn. 34).
  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Leasinggeber bei Veräußerung der Leasingsache nach beendetem Vertragverpflichtet, sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts zu bemühen (BGH…, Urteil vom 10.10.1990, Az. VIII ZR 296/89, juris, Rdn. 25;… Beschluss vom 07.09.2011, Az. VIII ZR 246/10, juris Rdn. 4; OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1998, Az. 8 U 3066/97, juris Rdn. 34).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
    (bb) Sie hat allerdings ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung des Fahrzeugs verletzt, indem sie es unterlassen hat, dem Beklagten vor der Verwertung durch Mitteilung des Ergebnisses der von ihr eingeholten Verkehrswertschätzung die Gelegenheit zu geben, eine zahlungsfähige Person zu benennen, die zu einem Ankauf des Leasinggutes zu diesem oder gar einem darüber liegenden Preis bereit gewesen wäre beziehungsweise selbst das Leasinggut zu diesem Preis anzukaufen (vgl. BGH…, Urteil vom 04.06.1997, Az. VIII ZR 312/96, juris Rdn. 23; so auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.02.2000, Az. 13 U 209/99, juris Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,16940
OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2026,16940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2026 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2026,16940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2026 - 4 U 42/22 (https://dejure.org/2026,16940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit nach § 8c UWG wenn das eingegange Kostenrisiko das Mehrfache des Jahresgewinns übersteigt

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Eine Änderung oder Erweiterung des nach § 533 Nr. 2 ZPO maßgeblichen Sach- und Streitstands durch neue, für die eigentliche Berufung nicht entscheidungserhebliche Angriffs- und Verteidigungsmittel lässt sich hingegen auch nicht über § 531 Abs. 2 ZPO erreichen (vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439 Rn. 32, beck-online;… OLG Karlsruhe Urteil vom 18.07.2019 - 17 U 204/18, BeckRS 2019, 15043 Rn. 48, beck-online;… OLG Stuttgart Urteil vom 21.03.2019 - 2 U 29/18, BeckRS 2019, 24327 Rn. 39, beck-online;… OLG München Beschluss vom 02.10.2019 - 25 U 4144/18, BeckRS 2019, 24473 Rn. 7, beck-online;… Musielak/Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, ZPO § 533 Rn. 22, beck-online;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 533 Rn. 12, beck-online;… MüKoZPO/Rimmelspacher, a.a.O.).

    Rn. 126 Nach diesen Maßgaben kann der Kläger mit seinem Vorbringen zur Begründung der mit der Anschlussberufung geltend gemachten Ansprüche im Berufungsverfahren nicht gehört werden, weil er sich insoweit auf einen völlig anderen, erstmals in der Berufungsinstanz vorgebrachten und von der Beklagten bestrittenen Lebenssachverhalt - behauptete (weitere) Verletzungshandlungen der Beklagten, die diese nach dem Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung begangen haben soll - und damit nicht auf Tatsachen stützt, die der Senat seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat (vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439 Rn. 32, beck-online).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Rn. 56 Die Geltendmachung des mit der Klage verfolgten Unterlassungsanspruchs durch den Kläger ist gemäß § 8c Abs. 1, Abs. 2 UWG unzulässig, weil sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls missbräuchlich ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26.04.2018 - I ZR 248/16, GRUR 2019, 199, Rn. 20 f. mwN. [noch zu § 8 Abs. 4 UWG a. F.] - Abmahnaktion II).

    Rn. 106 Da die Abmahnung des Klägers vom 05.02.2021 nach alledem in rechtsmissbräuchlicher Weise erfolgte, war sie nicht im Sinne des § 13 Abs. 3 UWG berechtigt, so dass dem Kläger auch kein Anspruch auf Erstattung der insoweit angefallenen Abmahnkosten zusteht (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom. 26.04.2018 - I ZR 248/16, GRUR 2019, 199, Rn. 40 mwN. - Abmahnaktion II).

  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Gleichwohl verbleibt es angesichts der hohen Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen bei einem erheblichen - mit den Worten der Beklagten "existenzgefährdenden" - Kostenrisiko (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 11.08.2016 - 3 U 56/15, WRP 2017, 485, BeckRS 2016, 113191 Rn. 70, beck-online).

    Es ist dann Sache des Klägers, gewichtige Veränderungen in den maßgeblichen Umständen darzulegen, die die Gewähr für eine redliche Rechtsverfolgung bieten (…vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Feddersen, 42. Aufl. 2024, UWG § 8c Rn. 42, beck-online unter Verweis auf KG GRUR-RR 2004, 335; OLG Hamburg, Urteil vom 11.08.2016 - 3 U 56/15, WRP 2017, 485, juris).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Das Klagebegehren richtet sich in diesem Fall gegen ein konkret umschriebenes Verhalten, das gerade auch bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise den Tatsachenkomplex und damit die Beanstandungen umschreibt, zu denen die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 90/20 - Influencer I, GRUR 2021, 1400 Rn. 21, beck-online mwN).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Rn. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser, GRUR 2013, 401 Rn. 18, beck-online mwN).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Rn. 119 Hier ist ein Fall der nachträglichen Klagehäufung gegeben, da der Kläger mit den durch die Anschlussberufung anhängig gemachten Ansprüchen auf (weitere) Unterlassung und Zahlung von (weiteren) Abmahnkosten nach den zu § 263 ZPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 -, NJW 2004, 2152, beck-online;… BeckOK ZPO/Wulf/Gaier, 57. Ed. 1.7.2025, ZPO § 533 Rn. 4, beck-online) einen gänzlich neuen Streitgegenstand in den Rechtsstreit einführt, ohne dass ein Fall der privilegierten Klageänderung nach § 264 ZPO vorliegt, bei deren Vorliegen § 533 ZPO nicht zur Anwendung gelangen würde.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Daher haben unterschiedliche Klageverfahren auch im Falle gleichartiger (bzw. kerngleicher) Verletzungshandlungen schon dann verschiedene Streitgegenstände, wenn die später erhobene Unterlassungsklage - wie hier - auf eine neue (gleichartige) Verletzungshandlung gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - Markenparfumverkäufe, GRUR 2006, 421, beck-online Rn. 29 mwN;… Senatsurteil vom 02.08.2018 - 4 U 18/18, BeckRS 2018, 26872 Rn. 37, beck-online).
  • OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Daher haben unterschiedliche Klageverfahren auch im Falle gleichartiger (bzw. kerngleicher) Verletzungshandlungen schon dann verschiedene Streitgegenstände, wenn die später erhobene Unterlassungsklage - wie hier - auf eine neue (gleichartige) Verletzungshandlung gestützt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - Markenparfumverkäufe, GRUR 2006, 421, beck-online Rn. 29 mwN; Senatsurteil vom 02.08.2018 - 4 U 18/18, BeckRS 2018, 26872 Rn. 37, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 204/18

    Inanspruchnahme des Vertragshändlers eines Automobilkonzerns wegen des Verkaufs …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Eine Änderung oder Erweiterung des nach § 533 Nr. 2 ZPO maßgeblichen Sach- und Streitstands durch neue, für die eigentliche Berufung nicht entscheidungserhebliche Angriffs- und Verteidigungsmittel lässt sich hingegen auch nicht über § 531 Abs. 2 ZPO erreichen (…vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439 Rn. 32, beck-online; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.07.2019 - 17 U 204/18, BeckRS 2019, 15043 Rn. 48, beck-online;… OLG Stuttgart Urteil vom 21.03.2019 - 2 U 29/18, BeckRS 2019, 24327 Rn. 39, beck-online;… OLG München Beschluss vom 02.10.2019 - 25 U 4144/18, BeckRS 2019, 24473 Rn. 7, beck-online;… Musielak/Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, ZPO § 533 Rn. 22, beck-online;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 533 Rn. 12, beck-online;… MüKoZPO/Rimmelspacher, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2026 - 4 U 42/22
    Damit hat der Kläger unter anderem die Rücknahme der vor dem Landgericht München anhängigen Klage - selbst bei Berücksichtigung erheblicher von der Amazon EU S.a. r.l. auf die seinerzeit zehn Bestrafungsanträge hin zu leistender Ordnungsgelder - von der Zahlung eines Betrages abhängig gemacht, der einen denkbaren Schaden des Klägers in Anbetracht der von ihm bis dahin erwirtschafteten Gewinne bei Weitem überstiegen hätte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2004 - 4 U 13/04 -, Rn. 30, juris), was ebenfalls nicht für den Kläger spricht.
  • KG, 21.05.2004 - 5 U 285/03

    Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines Vielfachabmahners

  • OLG München, 02.10.2019 - 25 U 4144/18

    Fehlender Voraussetzungen für die klageerweiternde Anschlussberufung

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 2 U 29/18

    Erstinstanzliche Feststellung der Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzungen …

  • BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23

    Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

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