Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Berufungszurückweisung, Sittenwidrigkeit, Prüfstandsbezogenheit, Abgasstrategie, Realbetriebsabweichung, Kostenentscheidung, Streitwertbestimmung
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 10.02.2022 - 41 O 300/21
- OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
- OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
- BGH, 23.04.2026 - VIa ZR 210/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LG Bamberg, 10.02.2022 - 41 O 300/21
Abgasmanipulation, Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Darlegungslast, …
Auszug aus OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 10.02.2022, Aktenzeichen 41 O 300/21, wird zurückgewiesen.Rn. 2 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 10.02.2022, Aktenzeichen 41 O 300/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- BGH, 26.01.2022 - VII ZR 418/21
Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung
Auszug aus OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
Es gibt keinen Grund, an der Annahme eines acte clair zu zweifeln (ständ. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - VII ZR 418/21, Rn. 1). - OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
Schadensersatz Fahrzeugkäufer gegen Kfz-Hersteller bezüglich Dieselmotor mit …
Auszug aus OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
Es kann hierzu auf die obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen werden (OLG Bamberg…, Urteil vom 16. Februar 2022 - 3 U 312/20 -, Rn. 40, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 27 U 20/21 -, Rn. 60, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 5 U 1188/22 -, Rn. 24, juris). - OLG Bamberg, 16.02.2022 - 3 U 312/20
Zur Haftung der Audi AG für die Verwendung der "aktiven Restreichweitenwarnung".
Auszug aus OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
Es kann hierzu auf die obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen werden (OLG Bamberg, Urteil vom 16. Februar 2022 - 3 U 312/20 -, Rn. 40, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 27 U 20/21 -, Rn. 60, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 5 U 1188/22 -, Rn. 24, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Zum notwendigen Begründungsumfang einer Mitteilung über die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung gehören die veränderte Rechnungsgrundlage und die Angabe, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert, der aber nicht im Einzelnen benannt werden muss, ...
- rechtsportal.de
Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung Notwendiger Begründungsumfang einer Mitteilung über die Beitragserhöhung Veränderte Rechnungsgrundlage Überschreiten eines Schwellenwertes
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.12.2021 - 8 O 2708/20
- OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1491
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19
Unzulässige Beitragserhöhung der DKV
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
In diesem Fall muss jedoch gemäß § 203 Abs. 2 von einer Prämienanpassung abgesehen werden (…vgl. Boetius, a.a.O.; ebenso OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19 in VersR 2021, Seiten 95 f.).Anders als das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 22.09.2020 (9 U 237/19) ist der Senat jedoch der Auffassung, dass die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 in keinem untrennbaren Zusammenhang stehen und bei isolierter Betrachtung von § 8 b Abs. 1 MB/KK eine Beitragsanpassung nur dann erfolgen kann, wenn der maßgebliche Schwellenwert dauerhaft überschritten ist.
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19 - angenommen, dass § 8 b Abs. 1 und 2 MB/KK unwirksam sind.
- OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 7 U 244/21
Private Kranken- und Pflegeversicherung: Verjährungsbeginn eines …
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 18.11.2021 (7 U 244/21 - juris) insoweit an.Der Senat hat sich der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart in seinem Urteil vom 18.11.2021 (7 U 244/21 - juris) und des OLG Schleswig (Urteil vom 13.12.2021 16 U 94/21 - juris) angeschlossen.
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 - und IV ZR 314/19 - juris) erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.
- BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19
Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten …
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Ob beide Bestimmungen den gleichen Regelungsgegenstand betreffen, ist dabei unerheblich (…so z. B. BGH, Urteile vom 31.03.2021 - IV ZR 221/19 Rdnr. 64 und vom 13.02.2020 - IX ZR 140/19 Rdnr. 26). - BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19
Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Ob beide Bestimmungen den gleichen Regelungsgegenstand betreffen, ist dabei unerheblich (so z. B. BGH, Urteile vom 31.03.2021 - IV ZR 221/19 Rdnr. 64 …und vom 13.02.2020 - IX ZR 140/19 Rdnr. 26). - BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Dagegen ist die konkrete Höhe der Veränderungen dieser Rechnungsgrundlagen oder die Angabe dieses Schwellenwerts selbst daneben nicht mehr entscheidend (BGH, Urteil vom 21.7.2021 - IV ZR 191/20). - BGH, 10.03.2021 - IV ZR 353/19
Private Krankenversicherung: Rechtsfolgen unwirksamer Prämienerhöhung späterer …
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Soweit der Feststellungsantrag wirtschaftlich identisch mit dem geltend gemachten Zahlungsantrag ist, erhöht er den Streitwert nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19 - juris). - OLG Schleswig, 13.12.2021 - 16 U 94/21
Wirksamkeit einer Beitragsanpassungsklausel in der privaten …
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Der Senat hat sich der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart in seinem Urteil vom 18.11.2021 (7 U 244/21 - juris) und des OLG Schleswig (Urteil vom 13.12.2021 16 U 94/21 - juris) angeschlossen. - OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1693/21
1. Für den auf Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung in der PKV gerichteten …
Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2022 - 4 U 49/22
Die Überprüfung der Prämie wird ausgelöst, sobald der Schwellenwert überschritten wird; dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang er überschritten wird (vgl. hierzu Urteil Senat vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21).
- OLG Dresden, 05.04.2023 - 1 U 1645/22
Anforderungen an die Begründung einer Prämienerhöhung der privaten …
Anzugeben ist danach auch, dass die Veränderung den maßgeblichen Schwellenwert überschritten hat (OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2022, Az. 4 U 49/22, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2022, Az. 4 U 1718/22; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21.11.2022, Az. 8 U 1621/22, Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 13.01.2022, Az. 8 U 134/21, Rn. 59, jeweils juris).Es genügt, wenn die konkreten Formulierungen dem Versicherungsnehmer eine zutreffende Vorstellung über die Existenz eines Schwellenwertmechanismus, die existierende Pflicht zur Beitragsanpassung im Falle des Anspringens des Mechanismus und über den auslösenden Faktor geben (OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2022, Az. 4 U 49/22, Rn. 29, juris).
- OLG Dresden, 28.06.2023 - 1 U 167/23
Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten …
Anzugeben ist danach auch, dass die Veränderung den maßgeblichen Schwellenwert überschritten hat (OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2022 - 4 U 49/22, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2022 - 4 U 1718/22; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21.11.2022 - 8 U 1621/22, Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 13.01.2022 - 8 U 134/21, Rn. 59, jeweils juris). - OLG Dresden, 16.08.2022 - 4 U 246/22 Der Senat hat eine entsprechend gleichlautende Anpassungsmitteilung vom 23.11.2016 der Beklagten bereits für wirksam gehalten (vgl. Urteil vom 14.06.2022 - 4 U 49/22 - nicht veröffentlicht).
- OLG Dresden, 11.08.2022 - 4 U 883/22
Prämienerhöhungsverlangen in einer privaten Krankenversicherung Mitteilung der …
Die Überprüfung der Prämie wird ausgelöst, sobald der Schwellenwert überschritten wird; dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang er überschritten wird (vgl. hierzu Senat Urteil vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21, - juris und Urteil vom 14. Juni 2022 - 4 U 49/22 -, Rn. 21, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Dieselthematik, Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Thermofenster, Prüfstandserkennung, Darlegungs- und Beweislast, Rückruf
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 10.02.2022 - 41 O 300/21
- OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
- OLG Bamberg, 02.02.2023 - 4 U 49/22
- BGH, 23.04.2026 - VIa ZR 210/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Es liegt damit gerade kein System der Prüfstandserkennung vor (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, Rn. 19, juris).Selbst wenn die Beklagte gegenüber dem KBA - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, Rn. 26, juris).
Rn. 39 dd) Die schlichte Behauptung, der Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs enthalte eine vergleichbare Manipulationssoftware wie die den sog. Dieselskandal auslösende Abschalteinrichtung bei Motoren des Typs EA 189, ist ohne jegliche Anhaltspunkte und damit ersichtlich ins Blaue hinein erfolgt (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, Rn. 27, juris).
Eine möglicherweise nur fahrlässige Verkennung der Rechtslage genügt aber für die Feststellung der besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten nicht (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, Rn. 31, juris).
Es besteht insoweit auch keine Veranlassung für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, Rn. 35, juris).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Rn. 14 Die Grundsätze für das Vorliegen einer objektiven Sittenwidrigkeit bei Manipulationen der Abgasbehandlung von Fahrzeugen hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 dargelegt.Rn. 21 Der Einsatz eines sogenannten Thermofensters ist nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die dem Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - zum Motortyp EA 189 zugrunde liegt.
Rn. 24 Die Sittenwidrigkeit kann sich aus einer Gesamtschau des festgestellten Verhaltens der Beklagten unter Berücksichtigung des verfolgten Ziels, der eingesetzten Mittel, der zutage getretenen Gesinnung und der eingetretenen Folgen ergeben (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 16).
Eine sekundäre Darlegungslast wird in den vorliegenden Fällen nur angenommen, soweit die Kenntnis hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen als verfassungsmäßig berufene Vertreter gemäß § 31 BGB behauptet wird (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 39, juris) und soweit unklar ist, wer die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Beklagten getroffen hat (BGH…, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 -, Rn. 17, juris).
Rn. 38 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast der Sittenwidrigkeit in objektiver Hinsicht verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass die Klagepartei die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 35).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Rn. 19 Die besondere Verwerflichkeit besteht, wenn dem Kraftfahrtbundesamt vorgespiegelt wird, das Fahrzeug werde auf dem Prüfstand unter den Motorbedingungen betrieben, die auch im normalen Fahrbetrieb zum Einsatz kommen (…a.a.O. Rn. 18, juris) oder im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht werden (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 22, juris) oder bei einem implantierten Thermofenster weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH…, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, Rn. 16, juris).
Bei dem Einsatz eines Thermofensters wie im vorliegenden Fall fehlt es dagegen an einem derartigen arglistigen Vorgehen des beklagten Automobilherstellers, das die Qualifikation seines Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 17, juris).
Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen die Klagepartei als Anspruchstellerin (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 19, juris).
Dabei kann zugunsten der Klagepartei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterstellt werden, dass eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 16, juris).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, Rn. 29, juris).Rn. 43 2. Für einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB fehlt es an der Stoffgleichheit zwischen Vermögenseinbuße der Klagepartei und den erstrebten Vermögensvorteilen für die Beklagte (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 24, juris).
Das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt offensichtlich nicht im Aufgabenbereich des Art. 5 VO 715/2007/EG (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12, juris).
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Rn. 19 Die besondere Verwerflichkeit besteht, wenn dem Kraftfahrtbundesamt vorgespiegelt wird, das Fahrzeug werde auf dem Prüfstand unter den Motorbedingungen betrieben, die auch im normalen Fahrbetrieb zum Einsatz kommen (…a.a.O. Rn. 18, juris) oder im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht werden (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 22, juris) oder bei einem implantierten Thermofenster weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände im Zusammenhang mit der Entwicklung und Genehmigung des Software-Updates, an denen es im Streitfall fehlt (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 26, juris).
Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 101/21
Nachweis hinreichender Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Rn. 28 Bei einer Abschalteinrichtung, die - wie hier - im Grundsatz auf dem Prüfstand in gleicher Weise arbeitet wie im realen Fahrbetrieb und bei der die Frage der Zulässigkeit nicht eindeutig und unzweifelhaft beantwortet werden kann, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 101/21 -, Rn. 23, juris, m.w.N.).Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 101/21 -, Rn. 25, juris).
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich auf Vorlage eines französischen Gerichts mit der Frage der Auslegung der genannten Vorschrift befassen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216). - BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Der Hinweis auf Diskrepanzen zwischen Stickoxidemissionen unter Prüfstandbedingungen, die nach damaliger Rechtslage (Euro-5-Norm) zur Erlangung der Typgenehmigung allein maßgeblich waren, und unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße genügt nicht (BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 23, juris). - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19
Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Eine sekundäre Darlegungslast wird in den vorliegenden Fällen nur angenommen, soweit die Kenntnis hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen als verfassungsmäßig berufene Vertreter gemäß § 31 BGB behauptet wird (BGH…, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 39, juris) und soweit unklar ist, wer die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Beklagten getroffen hat (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 -, Rn. 17, juris). - BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22
Damit diese indes eine Haftung der Beklagten wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB auslösen kann, müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, BeckRS 2021, 33038 Rn. 14, beckonline, m.w.N.). - BGH, 23.02.2022 - VII ZR 602/21
Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
Keine Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller …
- OLG Saarbrücken, 05.01.2022 - 2 U 86/21
Dieselabgasskandal: Haftung eines Fahrzeugherstellers bei Kauf des …
- BGH, 26.01.2022 - VII ZR 418/21
Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung
- BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19
LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …
- LG Bamberg, 10.02.2022 - 41 O 300/21
Abgasmanipulation, Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Darlegungslast, …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 4 U 49/22 |
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 07.01.2022 - 4 O 134/20
- OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 4 U 49/22
- BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
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