Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzansprüche eines Nutzers für immaterielle Schäden aus einem sog. Scraping-Vorfall auf der Plattform des Betreibers eines sozialen Netzwerks; Abgreifen von personenbezogenen Daten aus dem Contact-Importer-Tool; Grundsatz der Datenminimierung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche eines Nutzers für immaterielle Schäden aus einem sog. Scraping-Vorfall auf der Plattform des Betreibers eines sozialen Netzwerks; Abgreifen von personenbezogenen Daten aus dem Contact-Importer-Tool; Grundsatz der Datenminimierung
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 17.03.2023 - 3 O 183/22
- OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Rn. 26 Dabei kann dahinstehen, ob der Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nur die unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfasst oder ob grundsätzlich auch bloße Verstöße gegen abstrakte Pflichten des Verantwortlichen außerhalb eines konkreten Verarbeitungsvorganges haftungsbegründend sein können, denn angesichts des umfassenden Verarbeitungsbegriffs des Art. 4 Nr. 2 DSGVO ist in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Scraping-Vorfall ohne Weiteres von einer Datenverarbeitung der Beklagten in Form der Speicherung, des Abfragens, der Offenlegung durch Übermittlung, der Bereitstellung und Verknüpfung auszugehen (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 23).Gleichzeitig wurde über die Suchbarkeit der Rufnummer auch die Zugänglichkeit zu weiteren Profildaten eröffnet, was sich konkret in der Vorgehensweise der Scraper niedergeschlagen hat, die den Umstand ausnutzten, dass sie über die Verknüpfung der Rufnummer die "öffentlichen" personenbezogenen Daten des Nutzerprofils abgreifen konnten (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rz. 90).
Rn. 49 Für die Annahme des Feststellungsinteresses einer auf die Feststellung einer Ersatzpflicht bei Eintritt künftiger Schäden gerichteten und auf Art. 82 Abs. 1 DSGVO gestützten Klage genügt die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzung verursachten Schadenseintritts, wovon auszugehen ist, wenn eine künftige Schadensentwicklung nicht nur rein theoretischer Natur ist (BGH Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 49).
Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann im Übrigen hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (stRspr; vgl. BGH Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 52ff.).
Jedenfalls kann sich der Anspruch für die Klagepartei gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrag selbst ergeben, weil die Beklagte mit der konkreten Datenverarbeitung unter unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen ein unbefugtes Abgreifen von Daten eine vertragliche Nebenpflicht zu Lasten der Klagepartei verletzt hat (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 83).
Rn. 66 Der Antrag lässt sich unter Heranziehung des Klagevorbringens dahingehend auslegen, dass die Klagepartei ein Unterlassen jeglicher Verarbeitung ihrer Telefonnummer durch die Beklagte begehrt, die über die notwendige Verarbeitung für die Zwei-Faktor-Authentifizierung hinausgeht (siehe auch BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 62).
Dafür gelten jedoch strenge Maßstäbe (vgl. BGH Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rz. 67).
Weder hat die Rechtssache nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2024 (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910) noch grundsätzliche Bedeutung noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
- OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 184/23
Scraping
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Aus welchen Gründen die Einwilligung unwirksam sein soll, ergibt sich aus der weiteren Formulierung des Antrags (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.3.2025 - 16 U 184/23, GRUR-RS 2025, 5456 Rn. 42).Rn. 72 Eine einmalige Sondersituation, welche die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr entkräften würde, kann daher vorliegend nicht festgestellt werden (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2025 - 16 U 184/23, GRUR-RS 2025, 5456).
Abweichungen von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. OLG Dresden Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688; OLG Köln, Urteil vom 03.04.2025 - 15 U 40/23, GRUR-RS 2025, 7150; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.3.2025 - 16 U 184/23, GRUR-RS 2025, 5456) beruhen auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen.
- OLG Köln, 03.04.2025 - 15 U 40/23
Schadensersatzzahlung für immaterielle Schäden eines Betroffenen wegen eines sog. …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Davon ist schon deswegen nicht auszugehen, weil es dem Nutzer nach dem eigenen Vortrag der Beklagten möglich ist, seine Telefonnummer nach der Registrierung wieder zu entfernen und deren Verwendung somit offensichtlich nicht zur Durchführung des geschlossenen Vertrages über die Nutzung des sozialen Netzwerkes zwingend ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.04.2025 - 15 U 40/23, GRUR 2025, 7150).Abweichungen von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. OLG Dresden Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688; OLG Köln, Urteil vom 03.04.2025 - 15 U 40/23, GRUR-RS 2025, 7150; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.3.2025 - 16 U 184/23, GRUR-RS 2025, 5456) beruhen auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen.
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Rn. 62 Zwar spricht nach der von der Beklagten begangenen Verletzung von Vertragspflichten eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr und dies nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20). - BGH, 10.12.2024 - VI ZR 7/24
EUR 750,00 - Zur Bestimmung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Insbesondere ist eine Höherfestsetzung des Streitwerts für die Unterlassungsanträge unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 GKG, § 3 ZPO) nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 7/24). - BGH, 02.04.2020 - IX ZR 135/19
Wechsel im berufungsverfahren von Urkundenverfahren in das ordentliche Verfahren; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Maßgeblich ist dabei der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH NJW 2020, 2407 zu § 533). - OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
Teilerfolgreiche Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Abweichungen von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. OLG Dresden Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688; OLG Köln, Urteil vom 03.04.2025 - 15 U 40/23, GRUR-RS 2025, 7150; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.3.2025 - 16 U 184/23, GRUR-RS 2025, 5456) beruhen auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen. - OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19
Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Danach kann das Rechtsmittelgericht, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung in der Rechtsmittelinstanz schwebt, die Festsetzung innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG abändern ( OLG Stuttgart, NJW-RR 2020, 255 Rn. 26 , Schneider, NJW 2017, 3764 jew. m.w.N). - OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 99/23
Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Ein Verlust setzt jedenfalls voraus, dass der Betroffene zunächst die Kontrolle über das betreffende personenbezogene Datum hat (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 99/23 -, Rn. 44). - EuGH, 04.07.2023 - C-252/21
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23
Die Beklagte müsste als Verantwortliche dafür nachweisen, dass ohne die standardmäßig vorgenommene Voreinstellung der Suchbarkeit eines Nutzerprofils über die Mobilfunknummer auf "alle" der Hauptgegenstand des Vertrags nicht erfüllt werden könnte (EuGH, Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR-RS 2023, 15772). - EuGH, 11.04.2024 - C-741/21
juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
- EuGH, 24.02.2022 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
- EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BGH, 29.05.2018 - VI ZR 370/17
Berufung im Arzthaftungsprozess: Grenzen ärztlicher Risikoaufklärungspflicht; …
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
In den sogenannten Scraping-Fällen hat sich zwischenzeitlich eine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, die dahingehende Anträge mit einem Wert von 750, 00 EUR beziffert (vgl. etwa wiederum BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 7/24, Rn. 15; OLG Braunschweig…, Urteil vom 05. Juni 2025 - 2 U 71/24, Rn. 186; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juni 2025 - 4 U 56/23 , Rn. 78 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11. Juni 2025 - 4 U 151/23 , Rn. 82 ; OLG Nürnberg…, Urteil vom 27. Juni 2025 - 15 U 2230/23, Rn. 24, jew. zit. nach juris).
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