Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23 |
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ZPO § 1032
Erstattung von Kosten eines Schiedsverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Anspruch auf Kostenerstattung eines Schiedsgerichtsverfahrens
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 31.03.2023 - 51 O 57/22
- OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Der Umstand, dass keine Partei verpflichtet ist, den auf die andere Partei entfallenden Anteil der Kostensicherheit zu übernehmen (BGH…, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14), ändert nichts daran, dass jede von ihnen auch gegen den Widerstand der anderen Partei die Möglichkeit hat, statt einer Beendigung durch den DIS-Rat eine Entscheidung des Schiedsgerichts über die Beendigung - sei es durch Schiedsspruch gemäß Art. 39 DIS-SchO oder Beendigungsbeschluss gemäß Art. 42.1 oder 42.2 DIS-SchO - einschließlich einer Kostenentscheidung herbeizuführen.Für die Annahme der Undurchführbarkeit eines Schiedsverfahrens kommt es auch nicht darauf an, ob die Unfähigkeit zur Aufbringung des Kostenvorschusses für das Schiedsverfahren auf Seiten des Klägers besteht oder auf Seiten des Beklagten; auch der Beklagte kann einer vor dem staatlichen Gericht erhobenen Klage nicht mit Erfolg die Schiedseinrede entgegenhalten, wenn er den in einem Schiedsverfahren auf ihn entfallenden Kostenanteil nicht aufbringen kann, da dem Kläger in diesem Fall die Arglisteinrede zusteht (BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 11 ff.).
Dazu ist jede Partei eines Schiedsvertrages zwar berechtigt, der anderen Partei gegenüber jedoch - solange keine abweichende Vereinbarung besteht - nicht verpflichtet (BGH…, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14); diesen Weg zu gehen, ist dem Gegner einer armen Schiedspartei nicht zumutbar.
- BGH, 22.02.1971 - VII ZR 110/69
Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Der Umstand, dass keine Partei verpflichtet ist, den auf die andere Partei entfallenden Anteil der Kostensicherheit zu übernehmen (BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH…, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14), ändert nichts daran, dass jede von ihnen auch gegen den Widerstand der anderen Partei die Möglichkeit hat, statt einer Beendigung durch den DIS-Rat eine Entscheidung des Schiedsgerichts über die Beendigung - sei es durch Schiedsspruch gemäß Art. 39 DIS-SchO oder Beendigungsbeschluss gemäß Art. 42.1 oder 42.2 DIS-SchO - einschließlich einer Kostenentscheidung herbeizuführen.Dazu ist jede Partei eines Schiedsvertrages zwar berechtigt, der anderen Partei gegenüber jedoch - solange keine abweichende Vereinbarung besteht - nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH…, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14); diesen Weg zu gehen, ist dem Gegner einer armen Schiedspartei nicht zumutbar.
Zu den danach bestehen Pflichten gehörte es, alles seinerseits Erforderliche zu tun, um eine Entscheidung des Schiedsgerichts herbeizuführen, d.h. insbesondere den auf der Grundlage der vereinbarten DIS-SchO von der DIS angeforderten Anteil der zu zahlenden Kostensicherheit zu zahlen (vgl. nur: BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 22).
- BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Pauschale Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ergibt sich ausschließlich aus dem Prozessrecht - beim Klageverfahren vor dem staatlichen Gericht insbesondere aus §§ 91 ff. ZPO; beim Schiedsgerichtsverfahren aus § 1057 ZPO bzw. - hier - aus Art. 33.2 und 33.3 DIS-SchO - und knüpft verschuldensunabhängig an die Veranlassung der Kosten an (BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21 - Rn. 32, juris).Soweit das vorliegende Klageverfahren als solches betreffende Rechtsanwaltsgebühren in Rede stehen, sind diese - auch soweit sie auf eine Gebührenvereinbarung nach Zeitaufwand gestützt werden - in dem insoweit vorrangigen Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 104 ff. ZPO (zum Vorrang des Kostenfestsetzungsverfahrens vgl. nur: BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21 - Rn. 30) geltend zu machen.
- BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14
Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Schiedsgerichte erkennen vielmehr üblicherweise - sogar großzügiger als nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu nur: Urteil vom 16.07.2015 - IX ZR 197/14 - Rn. 15) - die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, soweit sie tatsächlich entstanden sind, auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG an (vgl. nur: OLG München, Beschluss vom 04.07.2016 - 34 Sch 29/15;… Manner/Hauser in Nedden/Herzberg/Kopetzki, ICC-SchO/DIS-SchO, 2. Aufl., Art. 23 DIS-SchO Rn. 12). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. nur: BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02 -, Rn. 15 - 16, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 18.01.2024 - 12 U 116/22 -, Rn. 38, juris). - OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15
Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Schiedsgerichte erkennen vielmehr üblicherweise - sogar großzügiger als nach der Rechtsprechung des BGH (…vgl. dazu nur: Urteil vom 16.07.2015 - IX ZR 197/14 - Rn. 15) - die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, soweit sie tatsächlich entstanden sind, auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG an (vgl. nur: OLG München, Beschluss vom 04.07.2016 - 34 Sch 29/15;… Manner/Hauser in Nedden/Herzberg/Kopetzki, ICC-SchO/DIS-SchO, 2. Aufl., Art. 23 DIS-SchO Rn. 12). - OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 12 U 116/22
Zahlung von Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz in Form von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. nur: BGH…, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02 -, Rn. 15 - 16, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.01.2024 - 12 U 116/22 -, Rn. 38, juris). - BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00
Erhebung der Schiedseinrede bei Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich eine Undurchführbarkeit des Schiedsverfahrens im Sinne des § 1032 ZPO - sei es zur Entscheidung über den in dem vorangegangenen Verfahren entstandenen prozessualen oder einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch - auch nicht damit begründen, dass in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass ein Schiedsverfahren undurchführbar im Sinne des § 1032 ZPO ist oder wird, wenn eine der Parteien eines Schiedsverfahrens aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, den Kostenvorschuss für das Schiedsgericht zu bestreiten und auch nicht anderweit für die Kostendeckung gesorgt war (BGH, Urteil vom 14.09.2000 - III ZR 33/00 - Rn. 13). - BGH, 10.04.1980 - III ZR 47/79
Kündigung eines Schiedsvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Da jedoch das Schiedsgericht, solange der Vorschuss aussteht, nach § 273 BGB seine Tätigkeit einstellen kann oder im Rahmen der DIS-SchO bei entsprechender Ermessensausübung durch die DIS - wie im vorliegenden Fall - bereits die Konstituierung des Schiedsgerichts nicht erfolgt, bevor nicht die Parteien die von der DIS geforderte Kostensicherheit gezahlt haben, hätte der Umstand, dass es Prozesskostenhilfe im Schiedsverfahren nicht gibt, zur Folge, dass eine arme Partei eine Forderung überhaupt nicht durchsetzen könnte, wenn sie am Schiedsvertrag festgehalten würde (BGH, Urteil vom 10.04.1980 - III ZR 47/79 - Rn. 13). - OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Gegenstand einer solchen Kostenentscheidung ist ein (etwaiger) prozessualer Kostenerstattungsanspruch der Parteien, der - aufschiebend bedingt durch Erlass einer Kostenentscheidung - bereits mit der Begründung des Prozessrechtsverhältnisses entsteht (KG, Beschluss vom 25.03.2013 - 20 Sch 10/12 - BeckRS 2013, 9001; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2013 - 26 Sch 29/12 - Rn. 430, juris), d.h. bei einer Schiedsklage mit dem Tag an dem der Beklagte den Antrag, eine bestimmte Streitigkeit dem Schiedsgericht vorzulegen, empfangen hat (§ 1044 ZPO, sog. Schiedshängigkeit), was nach den Regelungen der DIS-SchO sogleich mit der Zustellung der Schiedsklage verbunden wird. - OLG Dresden, 11.12.2000 - 11 SchH 1/00
Schiedsgericht muss Streitwert eines Schiedsgerichtsverfahrens selbst festsetzen
- KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12
Vollstreckbarkeitsverfahren: Aufrechnung des Schuldners mit einem ihm im …
- BayObLG, 29.04.2026 - 102 Sch 170/25
Schiedsspruchaufhebung, Vertragsauslegung, Fälligkeit der Vergütung, …
Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Schiedsgerichtsverfahren ist aber nicht auf Gebühren nach dem RVG beschränkt (OLG Brandenburg, Urt. v. 24. April 2024, 4 U 62/23, juris Rn. 88; Saenger/Uphoff, NJW 2014, 1412 [1416]). - OLG Köln, 02.12.2025 - 19 SchH 22/24
Zuständigkeit und Entscheidung des Schiedsgerichts kraft einer vollwirksamen …
Rn. 93 Hiernach kann die Mittellosigkeit einer Partei zwar einen Umstand darstellen, der zur Annahme der Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung i. T. v. § 1032 Abs. 1, 2. Hs. ZPO mit der Folge führt, dass die Einrede der Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 1, 1. Hs. ZPO unbegründet wird und der ordentliche Rechtsweg beschritten werden kann, ohne dass es einer Kündigung der Schiedsvereinbarung bedarf (BGH…, Urteil vom 14.09.2000, III ZR 33/00, juris Rn. 12 - 15; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024, 4 U 62/23, juris Rn. 57; KG Berlin…, Beschluss vom 13.08.2001, 2 W 8057/99, juris Rn. 3 ff.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 14.11.2003, 16 U 95/98, juris Rn. 92; OLG Köln…, Beschluss vom 05.06.2013, 18 W 32/13, juris Rn. 6;… Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 1029 ZPO, Rn. 99). - BayObLG, 29.04.2025 - 102 Sch 170/25
Schiedsgericht ist nicht an RVG-Gebühren gebunden!
Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Schiedsgerichtsverfahren ist aber nicht auf Gebühren nach dem RVG beschränkt (OLG Brandenburg, Urt. v. 24. April 2024, 4 U 62/23, Rn. 88; Saenger/Uphoff, NJW 2014, 1412 [1416]).
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