Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.05.2024 - I-4 U 80/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Heizwertthermenbrand
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Austausch einer Heizwerttherme unter Geltung von Energiesparverordnungen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 04.05.2023 - 1 O 177/22
- OLG Düsseldorf, 07.05.2024 - I-4 U 80/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Mönchengladbach, 04.05.2023 - 1 O 177/22
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2024 - 4 U 80/23
Rn. 13 unter Abänderung des Urteils des LG Mönchengladbach vom 04.05.2023, Az.: 1 O 177/22, die Klage abzuweisen,.
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.08.2021 - 12 O 618/20
- OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Diesen Schadensersatzanspruch nach §§ 823 Abs. 2, 276, 249 BGB i. V. m. Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV hat das Landgericht zu Unrecht in seinem - vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 (Az.: VIa ZR 335/21) zum Differenzschaden verkündeten - Urteil verneint.Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 ist nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV das Interesse des Käufers geschützt, durch den Abschluss eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug nicht wegen eines Verstoßes des Fahrzeugherstellers gegen das europäische Abgasrecht eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden (Az.: VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280).
Die Übereinstimmungsbescheinigung verweist nach ihrem gesetzlichen Inhalt auch auf materielle Voraussetzungen, die im Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht vorliegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 34).
In diesem Zusammenhang bedarf es eines Vergleichs der Wirksamkeit des unverändert funktionierenden und derjenigen des verändert funktionierenden Gesamtsystems, und zwar jeweils unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs im gesamten Unionsgebiet (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 51).
Dabei ist auf die tatsächlichen Fahrbedingungen und Temperaturbedingungen im gesamten räumlichen Geltungsbereich der Verordnung abzustellen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 50).
Rn. 27 Der Beklagten als Anspruchsgegnerin obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine festgestellte Abschalteinrichtung zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 54).
Diese entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Tatbestandswirkung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 13, 34).
Rn. 33 Gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV genügt ein fahrlässiger Verstoß für die Haftung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris, Rn. 38 m.w.N.).
Dementsprechend muss der Fahrzeughersteller, wenn er eine Übereinstimmungsbescheinigung trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegeben und dadurch § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV verletzt hat, Umstände darlegen und beweisen, die sein Verhalten ausnahmsweise nicht als fahrlässig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 59).
Weil auch das gesetzliche Schuldverhältnis gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV erst mit dem Abschluss des Kaufvertrags über das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehene Fahrzeug entsteht, muss der Vorwurf einer zumindest fahrlässigen Inverkehrgabe einer unzutreffenden Übereinstimmungsbescheinigung für diesen Zeitpunkt widerlegt werden (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 61).Beruft sich der Fahrzeughersteller auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum, muss er sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums darlegen und erforderlichenfalls beweisen.
Nur ein auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unvermeidbarer Verbotsirrtum kann entlastend wirken (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, Rn. 63).
Rn. 36 Hinsichtlich des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen Schutzgesetzverletzung und erlittenem (Differenz-)Schaden kann sich der Kläger auf den Erfahrungssatz stützen, dass ein Fahrzeugerwerber den Kaufvertrag zum vereinbarten Kaufpreis nicht geschlossen hätte, hätte er von der Gefahr drohender Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 FZV mit Rücksicht auf unzulässige Abschalteinrichtungen gewusst (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris, Rn. 55).
Der geschätzte Schaden kann aus Gründen unionsrechtlicher Effektivität nicht geringer sein als 5 % des gezahlten Kaufpreises, umgekehrt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber auch nicht höher als 15 % des gezahlten Kaufpreises (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris Rn. 74-78).
Als anzurechnender Vorteil kommt neben den Nutzungen, die der Geschädigte durch den Gebrauch des Fahrzeugs zieht, insbesondere dessen Restwert in Betracht (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 44, 80).
Nutzungsvorteile und Restwert sind dabei erst dann und nur insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023, a.a.O., juris, Rn. 80).
- BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Der Fahrzeughersteller muss darlegen und beweisen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der vom Käufer dargelegten und erforderlichenfalls nachgewiesenen Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23 -, juris, Rn. 13 - 14).Rn. 48 Dies kann hier aber dahinstehen, weil das Software-Update bereits nicht die Gefahr von Betriebseinschränkungen signifikant reduziert, was aber (weitere) Voraussetzung für eine Berücksichtigung im Rahmen einer Vorteilsausgleichung wäre (vgl. BGH, Urteil 25.09.2023 - VIa ZR 1/23 - juris, Rn. 33).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Rn. 42 Die aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogenen Vorteile schätzt der Senat gemäß § 287 ZPO anhand der so genannten linearen Berechnungsmethode, bei der der Kaufpreis für das Fahrzeug durch die im Erwerbszeitpunkt zu erwartende Restlaufleistung geteilt und das Ergebnis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, a.a.O., Rn. 64).
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 24 MK 1/21
Bindungswirkung eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes im Hinblick …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Die Beklagte musste sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen auch bis zum Aussteller der Übereinstimmungsbescheinigung weitergeleitet würden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2024 - 24 MK 1/21, Rn. 444). - BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22
Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Die Anrechnung kann im Einzelfall zu einem vollständigen Wegfall des Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2023 - VIa ZR 752/22, juris, Rn. 12). - BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Der Restwert ist unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Geschädigte ihn durch eine Weiterveräußerung des Fahrzeugs in seinem Vermögen realisiert hat (BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 159/22, juris, Rn. 13). - BGH, 24.07.2023 - VIa ZB 10/21
Aussetzung eines Dieselverfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Geht der Hersteller eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs mit der Anfechtungsklage gegen die nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zu einer EG-Typgenehmigung vor, ist der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für einen Zivilrechtsstreit nicht vorgreiflich, in dem der Käufer des Fahrzeugs den Fahrzeughersteller wegen einer deliktischen Schädigung in Anspruch nimmt (BGH, Beschluss vom 24.7.2023 - VIa ZB 10/21, NJW-RR 2024, 117, beck-online). - OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 45/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz für einen Mercedes-Benz E 200 T CDI …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Dafür spricht der - als Indiz für die maßgebliche Prognose zum Zeitpunkt des Kaufvertrags geeignete - Umstand, dass unbedingte Betriebsuntersagungen wegen der vorliegenden Abschalteinrichtungen bislang nicht bekannt sind (in diesem Sinne OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2024 - 6 U 45/21 - BeckRS 2024, 3237, Rn. 122 ff.). - OLG Stuttgart, 22.02.2024 - 24 U 254/21
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Umstände, die ihm in der einen oder anderen Richtung ein besonderes Gepräge geben würden, sind nicht ersichtlich (vgl. zur Bemessung in diesem Sinne OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2024 - 24 U 254/21 -, juris, Rn. 120 f.). - OLG Saarbrücken, 29.09.2023 - 3 U 20/22
Diesel-Abgasskandal: Schätzung der Nutzungsentschädigung und des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Dabei legt der Senat für den Regelfall, der ständigen Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts entsprechend (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.09.2023 - 3 U 20/22 -, juris, Rn. 16), eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. - BGH, 12.03.2024 - VIa ZR 635/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Schleswig, 02.01.2024 - 7 U 57/23
Der Differenzschaden für einen Mercedes-Benz Vito 220 CDI (EZ 10/2016) mit Motor …
- VG Schleswig, 27.11.2025 - 3 A 51/21
Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des KBA stattgegeben.
- EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
- OLG Stuttgart, 11.01.2024 - 24 U 241/22
Anspruch auf Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal …
- OLG Schleswig, 08.12.2023 - 1 U 105/20
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
- OLG Dresden, 27.03.2024 - 17 U 1636/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Saarbrücken, 31.10.2024 - 4 U 74/23
Differenzschadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch …
Hierzu gehört auch der Außentemperaturbereich, wie er im Gebiet der Europäischen Union üblicherweise vorkommt (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 50), mithin Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C (vgl. OLG Saarbrücken…, Urteil vom 12.07.2024 - 3 U 8/22, juris Rn. 23; OLG Dresden…, Urteil vom 23.07.2024 - 4 U 1907/22, juris Rn. 42; OLG Stuttgart…, Urteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22, juris Rn. 7; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; OLG Schleswig…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91; VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267; so auch bereits Senat, Urteil vom 18.07.2024 - 4 U 80/23).Danach ist eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 VO(EG) 715/2007 anzunehmen, denn es findet eine Reduktion bei Bedingungen statt, die noch zu den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs in der Union (Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C) zählen (Senat, Urteil vom 18.07.2024 - 4 U 80/23).
- OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 4 U 70/23
Differenzschadensersatz bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung; …
Hierzu gehört auch der Außentemperaturbereich, wie er im Gebiet der Europäischen Union üblicherweise vorkommt (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 50), mithin Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C (vgl. OLG Saarbrücken…, Urteil vom 12.07.2024 - 3 U 8/22, juris Rn. 23; OLG Dresden…, Urteil vom 23.07.2024 - 4 U 1907/22, juris Rn. 42; OLG Stuttgart…, Urteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22, juris Rn. 7; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; OLG Schleswig…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91; VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267; so auch bereits Senat, Urteil vom 18.07.2024 - 4 U 80/23).Danach ist eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 VO(EG) 715/2007 anzunehmen, denn es findet eine Reduktion bei Bedingungen statt, die noch zu den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs in der Union (Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C) zählen (Senat, Urteil vom 18.07.2024 - 4 U 80/23).
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 121/23
Differenzschadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen; Anforderungen …
Danach ist eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 VO(EG) 715/2007 anzunehmen, denn es findet eine Reduktion bei Bedingungen statt, die noch zu den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs in der Union (Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C) zählen (so bereits Senat, Urteil vom 18.07.2024 - 4 U 80/23).
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