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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37252
OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24 (https://dejure.org/2024,37252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.12.2024 - 4 U 808/24 (https://dejure.org/2024,37252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24 (https://dejure.org/2024,37252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

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  • Betriebs-Berater

    Scraping-Vorfall - Bloßer Verlust der Kontrolle über eigene Daten infolge eines Datenschutzverstoßes als immaterieller Schaden i. S. d. Art. 82 DSGVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrollverlust; immaterieller Schaden; Scraping; Datenschutzverstoß; Unterlassung; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Kontrollverlust; immaterieller Schaden; Scraping; Datenschutzverstoß; Unterlassung; Wiederholungsgefahr

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook-Scraping-Vorfall begründet 100,- EUR DSGVO-Schadensersatz (nach BGH-Vorgabe)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 20.06.2024 - C-590/22

    PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    "Der Begriff des "immateriellen Schadens" ist in Ermangelung eines Verweises in Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten im Sinne dieser Bestimmung autonom unionsrechtlich zu definieren (st. Rspr., EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 31 - PS GbR;… vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 64 - MediaMarkt-Saturn;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 30 und 44 - Österreichische Post).

    Der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, vielmehr ist darüber hinaus - im Sinne einer eigenständigen Anspruchsvoraussetzung - der Eintritt eines Schadens (durch diesen Verstoß) erforderlich (st. Rspr., vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 25 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 34 - juris;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 42 - Österreichische Post).

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Schwere oder Erheblichkeit erreicht hat (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 26 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 51 - Österreichische Post).

    Die Ablehnung einer Erheblichkeitsschwelle bedeutet nicht, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt hat, vom Nachweis befreit wäre, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 dieser Verordnung darstellen (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 27 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris).

    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata; vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris;… vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn;… vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Freilich muss auch insoweit die betroffene Person den Nachweis erbringen, dass sie einen solchen - d.h. in einem bloßen Kontrollverlust als solchem bestehenden - Scha - den erlitten hat (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 und 42 - juris).

    Die Befürchtung samt ihrer negativen Folgen muss dabei ordnungsgemäß nachgewiesen sein (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 36 - PS GbR;… vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 75-86 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Demgegenüber genügt die bloße Behauptung einer Befürchtung ohne nachgewiesene negative Folgen ebenso wenig wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 35 - PS GbR;… vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 68 - MediaMarktSaturn).

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Die Klagepartei begehrt mit dem Klageantrag zu 1) eine Entschädigungsleistung, die sich auf behauptete Verstöße gegen die DSGVO gründet infolge der Veröffentlichung ihrer Daten und des Scraping-Vorfalls, damit auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt und einen dadurch näher bestimmten Streitgegenstand (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 - juris).

    Denn angesichts des umfassenden Verarbeitungsbegriffs des Art. 4 Nr. 2 DSGVO (jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung) wäre auch bei einem engeren Verständnis des Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Bezug auf den hier inmitten stehenden Scraping-Vorfall ohne Weiteres von einer Datenverarbeitung der Beklagten in Form der Speicherung, des Abfragens, der Offenlegung durch Übermittlung, der Bereitstellung und Verknüpfung auszugehen (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24).

    dd) Offenbleiben kann ebenfalls, ob die Beklagte ihre Benachrichtigungspflicht aus Art. 34 DSGVO gegenüber der Klagepartei, aus Art. 33 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde oder die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO verletzt hat, denn ein kausaler Schaden der Klagepartei, der auf der Verletzung von Benachrichtigungspflichten beruhen könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 147 - juris, so jetzt auch BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, Rn B. I. 4 a) cc)).

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24) insofern folgendes ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof hat insofern in dem Leitentscheidungsverfahren VI ZR 10/24 zu einem wortgleichen Unterlassungsantrag ausgeführt:.

    Die Begriffe "nach dem Stand der Technik möglichen Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen" und "unbefugten Dritten" sind zu unbestimmt und nicht vollstreckbar (so auch BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Empfänger noch nicht bekannt sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-154/21, NJW 2023, 973 Rn. 47 f. - RW/Österreichische Post AG; BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24).

    b) Nach diesen Maßstäben kann ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO für die anwaltliche Tätigkeit in Fallgestaltungen des Scraping-Komplexes im Grundsatz nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Hiernach bedarf es keiner Entscheidung, ob ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht nur die unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfasst, wie es Art. 82 Abs. 2 Satz 1 und ErwG 146 Satz 1 DSGVO nahelegen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C 300/21, VersR 2023, 920 Rn. 36 - Österreichische Post: "Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO"), oder ob grundsätzlich auch bloße Verstöße gegen abstrakte Pflichten des Verantwortlichen außerhalb eines konkreten Verarbeitungsvorgangs haftungsbegründend sein können (zum Streitstand siehe Paal, ZfDR 2023, 325, 334 ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23, juris Rn. 381 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt der Anspruch die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmung der DSGVO voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn 36 - juris; vgl. Moos/Schlefzig in Taeger/Gabel (Hrsg.) DSGVO, 2022, Art. 82 Rn 22).

    82 Abs. 2 DSGVO, der die Haftungsregelung, deren Grundsatz in Abs. 1 dieses Artikels festgelegt ist, präzisiert, übernimmt die drei Voraussetzungen für die Entstehung des Schadenersatzanspruchs, nämlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO, ein der betroffenen Person entstandener Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden (so EuGH Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn 36 - juris).

    Zwar muss der Schaden nicht eine gewisse Erheblichkeit erreichen, jedoch besteht ein Nachweiserfordernis für immaterielle Schäden durch die betroffene Person (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, 49, 50 - juris).

    "Der Begriff des "immateriellen Schadens" ist in Ermangelung eines Verweises in Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten im Sinne dieser Bestimmung autonom unionsrechtlich zu definieren (…st. Rspr., EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 31 - PS GbR;… vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 64 - MediaMarkt-Saturn; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 30 und 44 - Österreichische Post).

    Der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, vielmehr ist darüber hinaus - im Sinne einer eigenständigen Anspruchsvoraussetzung - der Eintritt eines Schadens (durch diesen Verstoß) erforderlich (…st. Rspr., vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 25 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 34 - juris; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 42 - Österreichische Post).

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Schwere oder Erheblichkeit erreicht hat (…EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 26 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 51 - Österreichische Post).

    Da im Allgemeinen jeder Verstoß gegen eine Norm über den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person führen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes Campos Sanchez-Bordona von 06.10.2022 - C 300/21, Rn 113 - ju- ris) und ein Schadensersatz, der sich aus einem bloßen Unmutsgefühl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, einem "Schadensersatz ohne Schaden" recht nahe kommt, der nicht von Art. 82 erfasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn. 36 ff - juris), reicht demgegenüber allein die bloße Beunruhigung wegen des Diebstahls der eigenen personenbezogenen Daten nicht aus (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes Collins vom 26.10.2023 - C 182/22, Rn 24 - ju- ris).

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Allerdings unterfällt die zeitlich nach dem 25.05.2018 liegende Weiterverarbeitung der Daten den Anforderungen der DSGVO, denn aus Erwägungsgrund 171 Satz 2 DSGVO sowie aus Art. 4 Nr. 2 DSGVO und Art. 24 Abs. 1 DSGVO ergibt sich die Pflicht, die Datenverarbeitungen, die zum Zeitpunkt der Anwendung der DSGVO bereits begonnen hatten, bis zum 25.05.2018 in Einklang mit der Verordnung zu bringen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 72 - juris;… vgl. auch Generalanwalt Pitruzzella Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, Rn. 43 - juris).

    Da die Klagepartei sich bereits vor dem 25.05.2018 registriert hat, hatte die Beklagte sicherzustellen, dass die datenschutzunfreundliche Voreinstellung zum 25.05.2018 unter Abkehr des "opt-out" Systems geändert wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 128 - juris).

    Der Verantwortliche muss somit nachweisen können, dass der Hauptgegenstand des Vertrags ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 04.07.2023 - C - 252/21, Rn 98 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 97 - juris).

    Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die vor dem 25.05.2018 erklärte Einwilligung stützen, denn diese konnte unter der Geltung der DSGVO keine rechtfertigende Wirkung mehr entfalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 114 - juris).

    Denn auch die im April 2018 von der Beklagten zur Verfügung gestellten Bedingungen genügen den Anforderungen der DSGVO nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 114 - juris).

    Es ist bei der Einwilligung eine Voraussetzung ihrer Wirksamkeit, dass über die Datenverarbeitungsvorgänge Transparenz hergestellt wird, bevor die betreffende Person die Einwilligung erteilt (vgl. Taeger in Taeger/Gabel (Hrsg.) DSGVO, 2022, Art. 6 Rn 37; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 113 - juris).

    dd) Offenbleiben kann ebenfalls, ob die Beklagte ihre Benachrichtigungspflicht aus Art. 34 DSGVO gegenüber der Klagepartei, aus Art. 33 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde oder die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO verletzt hat, denn ein kausaler Schaden der Klagepartei, der auf der Verletzung von Benachrichtigungspflichten beruhen könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 147 - juris, so jetzt auch BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, Rn B. I. 4 a) cc)).

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung (vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 244 ff. - juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Allerdings unterfällt die zeitlich nach dem 25.05.2018 liegende Weiterverarbeitung der Daten den Anforderungen der DSGVO, denn aus Erwägungsgrund 171 Satz 2 DSGVO sowie aus Art. 4 Nr. 2 DSGVO und Art. 24 Abs. 1 DSGVO ergibt sich die Pflicht, die Datenverarbeitungen, die zum Zeitpunkt der Anwendung der DSGVO bereits begonnen hatten, bis zum 25.05.2018 in Einklang mit der Verordnung zu bringen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 72 - juris; vgl. auch Generalanwalt Pitruzzella Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, Rn. 43 - juris).

    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata;… vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris;… vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn; vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Aus dieser beispielhaften Aufzählung der "Schäden", die den betroffenen Personen entstehen können, geht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Unionsgesetzgeber unter den Begriff "Schaden" insbesondere auch den bloßen Verlust der Kontrolle ("the mere loss of control", "la simple perte de contrôle") über ihre eigenen Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung fassen wollte, selbst wenn konkret keine missbräuchliche Verwendung der betreffenden Daten zum Nachteil dieser Personen erfolgt sein sollte (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145 - Agentsia po vpisvaniyata; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Unabhängig vom Nachweis eines Kontrollverlusts reicht für einen Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz zwar auch die begründete Befürchtung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung von Dritten missbräuchlich verwendet werden, aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 67 - MediaMarktSaturn; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 85 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Die Befürchtung samt ihrer negativen Folgen muss dabei ordnungsgemäß nachgewiesen sein (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 36 - PS GbR; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 75-86 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Den Schluss auf einen realen und sicheren emotionalen Schaden (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes Pitruz- zella vom 27.04.2023 - C -340/21, Rn 82, 83, - juris) erlaubt sie nicht.

  • EuGH, 11.04.2024 - C-741/21

    juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, vielmehr ist darüber hinaus - im Sinne einer eigenständigen Anspruchsvoraussetzung - der Eintritt eines Schadens (durch diesen Verstoß) erforderlich (…st. Rspr., vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 25 - PS GbR; vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 34 - juris;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 42 - Österreichische Post).

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Schwere oder Erheblichkeit erreicht hat (…EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 26 - PS GbR; vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 51 - Österreichische Post).

    Die Ablehnung einer Erheblichkeitsschwelle bedeutet nicht, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt hat, vom Nachweis befreit wäre, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 dieser Verordnung darstellen (…EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 27 - PS GbR; vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris).

    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata;… vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR; vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris;… vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn;… vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Freilich muss auch insoweit die betroffene Person den Nachweis erbringen, dass sie einen solchen - d.h. in einem bloßen Kontrollverlust als solchem bestehenden - Scha - den erlitten hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR; vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 und 42 - juris).

  • LG Freiburg, 15.09.2023 - 8 O 21/23

    Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenscraping-Vorfall …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Bei der Registrierung soll dem Betroffenen nämlich gewährleistet werden, dass er nur in eine solche Verarbeitung einwilligt, die die Veröffentlichung seiner Daten ohne sein Eingreifen kategorisch ausschließt (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 122 - juris).

    Als Voreinstellung ist daher der kleinstmögliche Empfängerkreis vorzusehen (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 122 - juris).

    Dabei sind alle Zwecke anzugeben, die die verantwortliche Stelle im Zeitpunkt der Erhebung verfolgt (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 88 - juris).

    Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO soll die betroffenen Personen von Beginn an in die Lage versetzen, bestimmen und einschätzen zu können, wer was wann über sie weiß (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 88 - juris).

    Dazu hätte dem Nutzer erläutert werden müssen, dass die Verwendung des CIT der Messenger App es anderen Benutzern ermöglicht, mittels Abgleichs von in deren Smartphone gespeicherten Telefonkontakten mit der Mobilfunknummer des Nutzers im Falle eines "Treffers" dessen Benutzerprofil als "Freund" hinzufügen und auf die entsprechenden Daten zuzugreifen (so LG Freiburg (Breisgau); Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 90 - juris).

  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata;… vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris;… vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn; vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Aus dieser beispielhaften Aufzählung der "Schäden", die den betroffenen Personen entstehen können, geht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Unionsgesetzgeber unter den Begriff "Schaden" insbesondere auch den bloßen Verlust der Kontrolle ("the mere loss of control", "la simple perte de contrôle") über ihre eigenen Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung fassen wollte, selbst wenn konkret keine missbräuchliche Verwendung der betreffenden Daten zum Nachteil dieser Personen erfolgt sein sollte (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145 - Agentsia po vpisvaniyata; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Unabhängig vom Nachweis eines Kontrollverlusts reicht für einen Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz zwar auch die begründete Befürchtung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung von Dritten missbräuchlich verwendet werden, aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 67 - MediaMarktSaturn; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 85 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Die Befürchtung samt ihrer negativen Folgen muss dabei ordnungsgemäß nachgewiesen sein (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 36 - PS GbR; vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 75-86 - Natsionalna agentsia za prihodite).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    "Der Begriff des "immateriellen Schadens" ist in Ermangelung eines Verweises in Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten im Sinne dieser Bestimmung autonom unionsrechtlich zu definieren (…st. Rspr., EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 31 - PS GbR; vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 64 - MediaMarkt-Saturn;… vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 30 und 44 - Österreichische Post).

    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata;… vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris; vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn;… vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Unabhängig vom Nachweis eines Kontrollverlusts reicht für einen Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz zwar auch die begründete Befürchtung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung von Dritten missbräuchlich verwendet werden, aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 67 - MediaMarktSaturn;… vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 85 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Demgegenüber genügt die bloße Behauptung einer Befürchtung ohne nachgewiesene negative Folgen ebenso wenig wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 35 - PS GbR; vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 68 - MediaMarktSaturn).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ErwG 85 DSGVO (vgl. ferner ErwG 75 DSGVO) klargestellt, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, ohne dass dieser Begriff des "immateriellen Schadens" den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordert (EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145, 156 i.V.m. 137-Agentsia po vpisvaniyata;… vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 33 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 42 - juris;… vgl. zuvor bereits EuGH, Urteile vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 66 - MediaMarktSaturn;… vom 14. Dezember 2023 - C-456/22, NZA 2024, 56 Rn. 17-23 - Gemeinde Ummendorf sowie - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

    Aus dieser beispielhaften Aufzählung der "Schäden", die den betroffenen Personen entstehen können, geht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Unionsgesetzgeber unter den Begriff "Schaden" insbesondere auch den bloßen Verlust der Kontrolle ("the mere loss of control", "la simple perte de contrôle") über ihre eigenen Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung fassen wollte, selbst wenn konkret keine missbräuchliche Verwendung der betreffenden Daten zum Nachteil dieser Personen erfolgt sein sollte (EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-200/23, juris Rn. 145 - Agentsia po vpisvaniyata;… vom 14. Dezember 2023 - C-340/21, NJW 2024, 1091 Rn. 82 - Natsionalna agentsia za prihodite).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

  • BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands

  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

  • LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22

    SCRAPING - Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von …

  • OLG Hamm, 21.06.2024 - 7 U 154/23

    Erfordernis einer konkret individuellen Darlegung der über den Kontrollverlust …

  • OLG Köln, 13.05.2025 - 4 U 90/24

    Eintritt und noch andauernde Integritätsverletzung der Sachsubstanz als …

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • EuGH, 14.12.2023 - C-456/22

    Gemeinde Ummendorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …

  • BGH, 16.04.2024 - VI ZR 223/21

    Datenschutzgrundverordnung: Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20

    Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen …

  • BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R

    (Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer …

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 492/14

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach …

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    Löschung eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk Sperre eines Nutzerkontos bei …

  • BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 293/23

    Nachholung der Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren

  • BGH, 14.05.2024 - XI ZR 51/23

    Feststellung des Fortbestandes eines mit der Sparkasse geschlossenen Sparvertrags …

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 68/76

    Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs eines Speditionsunternehmen für …

  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter …

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter …

  • LG Leipzig, 04.07.2025 - 5 O 2351/23

    Facebook-Nutzer eine Entschädigung von 5.000 Euro wegen Datenschutzverstößen …

    Dies gilt insbesondere, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.v. Art. 9 DSGVO betroffen sind (OLG Dresden, Urt. v. 10.12.2024, Az. 4 U 808/24, ZD 2025, 221 Rn. 20).

    Darüber hinaus kann die Möglichkeit des Betroffenen an der Wiedererlangung seiner Daten bzw. der Kontrolle über diese eine Rolle spielen (OLG Dresden, a.a.O., ZD 2025, 221, Rn. 20).

    Rn. 151 (4) Die Mindestbeeinträchtigung ist ohne das Hinzutreten weiterer Umstände bereits besonders schwerwiegend und hebt sich maßgeblich von den sog. Scraping-Fällen ab, in denen ein Mindestschaden i.H.v. 100 EUR für den bloßen Kotrollverlust für angemessen erachtet wird (siehe nur OLG Dresden, a.a.O., ZD 2025, 221 Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25

    Meta Business Tools: Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR

    Des Weiteren ist die nicht bestehende Möglichkeit der Klagepartei, durch eigenes Handeln die Kontrolle über diese Daten zurückzuerlangen zu berücksichtigen (zu diesen Kriterien vgl. Senat, Urt. v. 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688 Rn. 20, beck-online).
  • LG Köln, 07.01.2025 - 14 O 472/23

    Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    Hierbei hat der Europäische Gerichtshof in einem behaupteten Verlust des Vertrauens in eine Institution keinen ersatzfähigen immateriellen Schaden gesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.04.2017 - C - 337/15, Rn 95 - juris / zitiert nach OLG Dresden, Endurteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 15).

    Sind derartige psychische Beeinträchtigungen infolge einer Anhörung des Betroffenen nachgewiesen, ist der Entschädigungsbetrag in einer Höhe festzusetzen, die über dem im Falle eines bloßen Kontrollverlustes zuzusprechenden Betrag liegt (BGH, Urteil vom 18.11.2024 - Rn VIII 2 c) cc); zitiert nach OLG Dresden, Endurteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 21).

    Da im Allgemeinen jeder Verstoß gegen eine Norm über den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person führen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes W. C.-A. von 06.10.2022 - C 300/21, Rn 113 - juris) und ein Schadensersatz, der sich aus einem bloßen Unmutsgefühl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, einem "Schadensersatz ohne Schaden" recht nahe kommt, der nicht von Art. 82 erfasst ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn. 36 ff - juris), reicht demgegenüber allein die bloße Beunruhigung wegen des Diebstahls der eigenen personenbezogenen Daten nicht aus (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes S. vom 26.10.2023 - C 182/22, Rn 24 - juris / vgl. OLG Dresden, Endurteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 22).

    Angesichts des feststehenden Verstoßes der Beklagten gegen ihre datenschutzrechtlichen Pflichten, ist der Feststellungsanspruch auch der Sache nach begründet (vgl. OLG Dresden, Endurteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 23).

    Ein solcher Fall liegt hier indes nicht vor, die Einschaltung eines Rechtsanwalts war hier wegen der ablehnenden Haltung der Beklagten gerechtfertigt (vgl. insgesamt zum vorstehenden Absatz: OLG Dresden, Endurteil v. 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 35).

  • OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23

    Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …

    Datenminimierendem Vorgehen hätte es demgegenüber entsprochen, dem Nutzer ausgehend von der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung der Suchbarkeit ("nur ich") die Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises durch eigene Aktivität zu ermöglichen (OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 7; OLG Koblenz…, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 12, juris).

    Aus der Datenrichtlinie (B 9), auf die über die Registrierungsseite verwiesen wird, ist dazu ebenfalls zur Verwendung der KIT nichts zu entnehmen, insbesondere nicht, dass die Telefonnummer ohne Veränderungen der Einstellungen angesichts der Standardvoreinstellung für die Suchbarkeit über die Telefonnummer auf "für alle" bereits mit deren Angabe genutzt werden kann, um den Nutzer auf A. und insbesondere auch über das KIT zu finden (ebenso OLG Celle…, Urteil vom 5. März 2025, 5 U 129/24, Rn. 15; OLG Koblenz…, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 18; OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 12 - 14; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023, 7 U 19/23, Rn. 112, 117 ff. und OLG Oldenburg…, Urteil vom 21. Mai 2024, 13 U 100/23, Rn. 30 ff., juris).

    Auch ohne die Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools sind diese personenbezogenen Daten stets öffentlich für jedermann weltweit einsehbar, sodass sich die Klagepartei mit der Eingabe dieser Daten bei der Registrierung im Netzwerk der Beklagten der Kontrolle begeben hat (OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 18; OLG Koblenz…, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 23; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 14. März 2025, I-16 U 94/24, Rn. 28, juris).

    Ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht gegeben, weil es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, mit denen sich der Senat nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidungen des OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 35 - 37, juris und des OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 51, juris, setzt.

  • OLG Braunschweig, 05.06.2025 - 2 U 71/24

    Scraping; Schadensersatz; Kontrollverlust; DSGVO; zeitlicher Anwendungsbereich; …

    Diesen Anforderungen wurde die standardmäßige Voreinstellung der Beklagten zum Zeitpunkt des Scraping-Vorfalls nicht gerecht, die für die Suchbarkeit eines Nutzerprofils über die Telefonnummer vorsah, dass "alle" anderen F.-Nutzer eine entsprechende Rufnummernsuche durchführen können, womit ihnen gleichzeitig die immer öffentlichen weiteren Profildaten zugänglich gemacht wurden (ebenso z. B. OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688 Rn. 7).

    Das "Friend Centre" wurde bereits am 11.12.2018 in ähnlicher Weise geändert (vgl. OLG Dresden Urteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688 Rn. 28).

    So erscheint es etwa nach Auffassung des OLG Dresden angesichts des mit einem erheblichen Programmieraufwand verbundenen Abschaltens der Kontaktimportfunktion und der Sanktionierung der Beklagten durch die irische Datenschutzbehörde ausgeschlossen, dass die Beklagte gleichwohl diese Funktion in der Zukunft wieder implementieren und überdies mit einer datenschutzrechtlich unzulässigen Systemvoreinstellung versehen könnte (OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 28).

  • OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24

    Scraping - Kontrollverlust über persönliche Daten in einem sozialen Netzwerk …

    Rn. 15 Datenminimierendem Vorgehen hätte es demgegenüber entsprochen, dem Nutzer ausgehend von der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung der Suchbarkeit ("nur ich") die Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises durch eigene Aktivität zu ermöglichen (OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024, 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 7; Landgericht Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 15.09.2023, 8 O 21/23, Rn. 122, juris).

    Auch ohne die Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools sind diese personenbezogenen Daten stets öffentlich für jedermann weltweit einsehbar, sodass sich die Klägerin mit der Eingabe dieser Daten bei der Registrierung im Netzwerk der Beklagten der Kontrolle begeben hat (OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024, 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 18).

  • OLG Jena, 21.05.2025 - 2 U 583/23

    Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Nutzers wegen eines Kontrollverlusts …

    Nachdem die Beklagte die Veränderungen der Nutzungsmöglichkeiten gerade deswegen vorgenommen hat, um einen Missbrauch, wie in der Vergangenheit durch die Scraping-Vorfälle geschehen, zu vermeiden und außerdem von der irischen Datenschutzbehörde wegen der hier gegenständlichen Scraping-Vorfälle mit einer empfindlichen Strafe belegt wurde (mag diese nun rechtskräftig sein oder nicht), ist auch nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass die Beklagte wieder ein der Kontakt-Importer-Funktion entsprechendes Tool einführen wird (vgl. OLG München…, Beschluss vom 13.02.2025 - 24 U 3020/24 e -, juris, Rz. 31 ff.; siehe zum Ganzen und den durchgeführten technischen Änderungen auch: OLG Dresden, 10.12.2024, 4 U 808/24 Rn. 45 ff.).

    Rn. 132 Aus nämlichen Gründen kommt auch ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 I BGB oder anderen Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024 - 4 U 808/24 -, juris, unter B.3.b)).

  • OLG Dresden, 29.04.2025 - 4 U 1385/24

    Bei Facebook-Scraping kein DSGVO-Schadensersatz, wenn Kläger seine Telefonnummer …

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senates in seinen Urteilen vom 10.12.2024 (4 U 808/24; 4 U 751/24; 4 U 598/24 - juris) Bezug genommen.

    Rn. 35 Der Unterlassungsantrag zu 3. ist zwar zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24 -, juris Rn. 35).

    Ohnehin darf auch bei der Frage der Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr nicht aus dem Blick geraten, dass vorliegend der Unterlassungsanspruch nicht an ein aktives Tun, sondern lediglich an ein Unterlassen der Beklagten anknüpft, gegen ein Scraping durch Dritte hinreichende Vorkehrungen zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24 -, juris, Rn. 46).

  • OLG Celle, 09.01.2025 - 5 U 173/23

    Bemessung der Höhe eines immateriellen Schadensersatzes bei einem sog. …

    Der Senat versteht die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs so (und schließt sich diesen nach Überprüfung an), dass dieser die insoweit in der Instanzrechtsprechung (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 112, 117 ff.; OLG Oldenburg…, Urteil vom 21. Mai 2024 - 13 U 100/23, juris Rn. 30 ff.) vertretene Auffassung teilt, dass im Ergebnis angesichts der Umstände der vorliegenden Fallkonstellation nicht von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden kann (vgl. dazu aus jüngster Zeit z.B. auch OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris Rn. 16 f.).

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung des Senats dazu, ob dieser schriftsätzliche Vortrag in den jeweiligen Klageschriften der von der Rechtsanwaltskanzlei W. vertretenen Parteien - seine Richtigkeit unterstellt - die Stufe der "mit dem eingetretenen Kontrollverlust für jedermann unmittelbar zusammenhängenden Unannehmlichkeiten" übersteigt (verneinend: OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris Rn. 32), wobei der Senat zur Kenntnis genommen hat, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 18. November 2024 die exakt so formulierten Beeinträchtigungen einem immateriellen Schaden wegen des bloßen Kontrollverlustes gegenübergestellt hat (…a.a.O.;… Rn. 31, Rn. 39ff, Rn.45).

    Insbesondere vermag der Senat nach Maßgabe seines derzeitigen Beratungsstandes auch nicht zu erkennen, dass hier von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr auszugehen ist (anders: OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris Rn. 44 f.).

  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
    Des Weiteren ist die nicht bestehende Möglichkeit der Klagepartei, durch eigenes Handeln die Kontrolle über diese Daten zurückzuerlangen zu berücksichtigen (zu diesen Kriterien vgl. Senat, Urt. v. 10.12.2024 - 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688 Rn. 20, beck-online).
  • OLG München, 13.02.2025 - 24 U 3020/24

    Dsgvo, Datenschutzgrundverordnung, Zeitlicher Anwendungsbereich, …

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2025 - 16 U 135/23

    Scraping; Schadensersatz für Kontrollverlust in Höhe von 100 Euro; …

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 157/24

    Scraping

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2025 - 16 U 185/24

    Schadensersatzansprüche aufgrund angenommener Datenschutzverstöße im Zusammenhang …

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 94/24

    Scraping; Schadenersatz für Kontrollverlust über einen aus der Verknüpfung von …

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 184/23

    Scraping

  • OLG Koblenz, 11.03.2025 - 3 U 950/24

    Bestimmung des Streitwerts für einen Unterlassungsanspruch in einem …

  • OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 151/23

    Scraping auf Social-Media-Plattform: Immaterieller Schaden bei einem …

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2025 - 16 U 173/23

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz für anfänglichen …

  • LG Düsseldorf, 22.05.2025 - 9a O 138/23
  • OLG Dresden, 24.06.2025 - 4 U 424/25

    Datenschutz

  • OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23

    Schadensersatzansprüche eines Nutzers für immaterielle Schäden aus einem sog. …

  • OLG Koblenz, 20.05.2025 - 4 U 779/23
  • OLG Dresden, 14.07.2025 - 4 U 198/25
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