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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 30.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.1987 - 4 U 90/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2722
OLG Stuttgart, 25.11.1987 - 4 U 90/87 (https://dejure.org/1987,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.1987 - 4 U 90/87 (https://dejure.org/1987,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 1987 - 4 U 90/87 (https://dejure.org/1987,2722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 847; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug; Höhe des Schmerzensgeldes bei Querschnittslähmung unterhalb des 8. Brustwirbelkörpers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente Querschnittslähmung ; Mitverschulden

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040;… KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne];… OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO gefordert, aber nicht erweislich]; Senat, Beschl. v. 12.11.2014 - 10 U 3222/14: zusätzlich zur Alkoholisierung nicht rechtzeitige Ausweichreaktion erforderlich).
  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckKRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO ge-.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87 (c)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2767
OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87 (c) (https://dejure.org/1987,2767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.12.1987 - 4 U 90/87 (c) (https://dejure.org/1987,2767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 (c) (https://dejure.org/1987,2767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 417
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1963 - 6 W 21/63
    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Auch wenn man den Sinn des Ordnungsgeldes nicht in der Ahndung der Mißachtung des Gerichts (so OLG Düsseldorf, MDR 1963, 602; OLG Stuttgart, JZ 1978, 689) sieht, sondern in der Verfahrensforderung, erschöpft sich der Sinn des Zwangs zum persönlichen Erscheinen nicht in der Vermeidung eines weiteren Termins oder der Herbeiführung von Entscheidungsreife.
  • OLG Frankfurt, 14.05.1986 - 22 U 12/86
    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    (b) Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist auch nicht deshalb unzulässig oder unangemessen, weil der Rechtsstreit trotz Abwesenheit der Partei entscheidungsreif ist (so aber OLG Frankfurt, MDR 1986, 764 ..), oder allein deshalb, weil das Nichterscheinen keinen neuen Verhandlungstermin erforderlich macht (so OLG Frankfurt, MDR 1979, 587 ..).
  • OLG Stuttgart, 03.05.1978 - 17 WF 61/78

    Zum Grundsatz der Mündlichkeit im Zivilprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Auch wenn man den Sinn des Ordnungsgeldes nicht in der Ahndung der Mißachtung des Gerichts (so OLG Düsseldorf, MDR 1963, 602; OLG Stuttgart, JZ 1978, 689) sieht, sondern in der Verfahrensforderung, erschöpft sich der Sinn des Zwangs zum persönlichen Erscheinen nicht in der Vermeidung eines weiteren Termins oder der Herbeiführung von Entscheidungsreife.
  • OLG München, 14.09.1977 - 25 W 2129/77
    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Dazu reicht es nicht aus, daß die Prozeßvollmacht gemäß § 81 ZPO auch zum Abschluß eines Vergleichs ermächtigt und aus Gründen der Rechtssicherheit nach außen hin nicht wirksam beschränkt werden kann, denn ein Vertreter kann die Partei selbst nur dann gleichwertig ersetzen, wenn er auch im Innenverhältnis zur Partei, in dem eine Beschränkung der Vollmacht denkbar ist, für den Abschluß eines Vergleichs frei ist (zu weit oder jedenfalls mißverständlich OLG München, MDR 1978, 147).
  • OLG Köln, 20.12.1973 - 10 W 30/73
    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Auch wenn aus der Regelung des § 279 ZPO , der nur auf § 141 Abs. 2 ZPO , nicht auf § 141 Abs. 3 ZPO verweist, für den reinen Gütetermin geschlossen wird, daß dort keine Ordnungsmittel möglich seien, weil der Gesetzgeber keinen Zwang zum Vergleich wolle (OLG Köln, NJW 1974, 1003; OLG Nürnberg, MDR 1978, 499), zeigt die Fassung des § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO , daß der Gesetzgeber die Voraussetzung schaffen wollte, jedenfalls im Verhandlungstermin eine umfassende, sofortige Erledigung des Rechtsstreits auch im Vergleichswege zu ermöglichen, die nicht durch Abstimmungsprobleme zwischen Vertreter und Partei beeinträchtigt sein sollte.
  • LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06

    Persönliches Erscheinen

    Sie entzieht ihm damit die Vollmacht zum Vergleichsschluss im Sinne von § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO (OLG Bremen 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988/417;… Leipold in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 141 Rn. 45;… Berscheid in Schwab/Weth ArbGG § 51 Rn. 21).

    Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch eine rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; OLG Bremen 30. Dezember 1987 a.a.O.;… HWK-Ziemann § 51 ArbGG Rn. 1;… Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 51 Rn. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insofern besteht die zweite Säule, auf die ein Ordnungsgeld gestützt werden kann, darin, die Parteien zur Mitarbeit an Versuchen zu kooperativen Konfliktlösungen zu veranlassen, um auf diese Weise das Verfahren zu fördern und zu beschleunigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.03.2001 - 1 W 887/01 - MDR 2001, 954; OLG Bremen, Beschluss vom 30.12.1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988, 417).
  • LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den …

    Allerdings fehlt es an einer hinreichenden Bevollmächtigung, wenn die Partei eine erteilte Vollmacht durch zusätzliche Weisungen einschränkt oder aufhebt, etwa durch die Weisung, in einem Termin keinen Vergleich zu schließen (OLG Bremen 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988/417;… Leipold in Stein/Jonas a. a. O. § 141 Rdnr. 45;… Berscheid a. a. O. § 51 Rdnr. 21).
  • LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei

    Zwar wird überwiegend ein Ausschließungsgrund an sich angenommen, wenn der Vertreter der persönlich geladenen Partei zu einem Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf ermächtigt ist (…siehe beispielsweise: GK -- ArbGG , Dörner, § 51 Rdn. 25;… Stein/Jonas/Leippold, ZPO , 22. Auflage, § 141 , Rdn. 29; Vonderau, NZA 1991, 336 (338); OLG Bremen vom 30.12.1987 -- 4 U 90/87 -- MDR 1988, 417 ;… a. A.: Gift/Bauer a. a. O., E Rdn. 455).
  • LSG Thüringen, 23.10.2003 - L 2 B 36/03

    Verhägung eines Ordnungsgeldes; Anordnung des persönlichen Erscheinens; …

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  • OLG Oldenburg, 11.01.1995 - 2 W 4/95

    Ordnungsgeld bei Anordnung des persönlichen Erscheinens gegen nichterschienene …

    Für § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO genügt daher nicht die lediglich im Außenverhältnis nach § 81 ZPO bestehende Ermächtigung zum Abschluss eines Vergleichs (HansOLG Bremen MDR 1988, 417;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 141 Rdn. 29).
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