Rechtsprechung
| FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 195 S. 2, § 126 AO, § 102 S. 1 FGO
§ 195 S.2, § 126 AO, § 102 S.1 FGO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 195 S. 2; AO § 126; FGO § 102 S. 1
Ermessensfehlerhafter Prüfungsauftrag; Beauftragung ohne Kenntnis des zur Begründung angegebenen Sachverhalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermessensfehlerhafter Prüfungsauftrag bei Beauftragung ohne Kenntnis des zur Begründung angegebenen Sachverhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BFH, 10.12.2012 - II B 108/11
Auftragsprüfung auch im Falle einer Sonderzuständigkeit des beauftragenden …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Deshalb muss der innerdienstliche Auftrag den zu prüfenden Steuerpflichtigen sowie den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang erkennen lassen (BFH, Urteil vom 10.12.1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl. II 1988, 322; Beschluss vom 10.12.2012 II B 108/11, BFH/NV 2013, 344).Denn das beauftragte Finanzamt ist gerade an die Entscheidung des beauftragenden Finanzamts gebunden (BFH, Beschluss vom 10.12.2012 II B 108/11, BFH/NV 2013, 344), so dass die Rechtswidrigkeit des verwaltungsinternen Prüfungsauftrags die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung zur Folge hat.
Lediglich ergänzend weist das Gericht deshalb darauf hin, dass der BFH mit Beschluss vom 10.12.2012 II B 108/11, BFH/NV 2013, 344 den Prüfungsauftrags eines Finanzamts mit sachlicher Sonderzuständigkeit an ein Finanzamt, dass über die sachliche Sonderzuständigkeit nicht verfügt, zwar nicht per se für unzulässig gehalten, jedoch ausdrücklich nicht darüber entschieden, ob die in dem BFH-Fall zur Beauftragung des Finanzamts ohne die Sonderzuständigkeit angestellten Ermessenserwägungen rechtmäßig waren.
- BFH, 10.12.1987 - IV R 77/86
Die Prüfungsanordnung kann von einem nach § 195 Satz 2 AO mit der Durchführung …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Deshalb muss der innerdienstliche Auftrag den zu prüfenden Steuerpflichtigen sowie den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang erkennen lassen (BFH, Urteil vom 10.12.1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl. II 1988, 322;… Beschluss vom 10.12.2012 II B 108/11, BFH/NV 2013, 344).cc) Die bei summarischer Prüfung in Betracht kommenden Ermessensfehler des FA yyy sind auch nicht gemäß § 127 AO unbeachtlich, da diese Vorschrift für die im Ermessen stehende Entscheidung, eine Prüfung anzuordnen und die Durchführung einem anderen Finanzamt zu übertragen, nicht gilt (BFH, Urteil vom 10.12.1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl. II 1988, 322).
- FG Hessen, 16.02.2017 - 4 K 244/16
§ 136 Abs.2, § 138 Abs.2 S.1 FGO
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
{ABSCHNITT:Tenor:} Die Vollziehung der Prüfungsanordnung vom 10.11.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.01.2016 wird ausgesetzt, bis das Verfahren mit dem Az. 4 K 244/16 erledigt ist, längstens bis zu einem Monat nach Zustellung eines Urteils im Verfahren 4 K 244/16.Dagegen richten sich die am 08.02.2016 erhobene - bei dem Gericht unter dem Az.: 4 K 244/16 anhängige - Klage und der vorliegende Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung für das Jahr 2009.
- BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91
Außenprüfung bei beendigter KG
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Vielmehr ist eine steuerliche Außenprüfung (als solche) bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen ohne weitere Voraussetzungen zulässig und die Prüfungsanordnung regelmäßig nur im Fall von Willkür und Schikane rechtswidrig (vgl. BFH, Urteile vom 10.04.1990 VIII R 415/83, BFHE 160, 409, BStBl. II 1990, 721 und vom 01.10.1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl. II 1993, 82). - BFH, 18.11.2008 - VIII R 16/07
Kompetenz zur Entscheidung über Einspruch wegen Prüfungsanordnung bei …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
bb) Dass auf Grund des deshalb bei der summarischer Prüfung ermessensfehlerhaften Prüfungsauftrags auch die Prüfungsanordnung rechtswidrig ist, steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 18.11.2008 VIII R 16/07, BFHE 223, 311, BStBl. II 2009, 507. - BFH, 07.11.1990 - X R 126/87
Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Die insoweit bedeutsame Rüge der Antragstellerin, dass die rechtliche Beurteilung des Antragsgegners fehlerhaft sei, war nämlich auf Grundlage der vom Antragsgegner den Prüfungsfeststellungen zugrunde gelegten Rechtslage zumindest insoweit zutreffend, als der Antragsgegner in Rz. 36 f. der Anlage 8 zum Prüfungsberichts vom 17.09.2015 die sich für Kapitalgesellschaften mangels außerbetrieblicher Sphäre (vgl. § 8 Abs. 2 KStG) keinesfalls stellende Frage der Willkürung von Betriebsvermögen aufgeworfen und in Rz. 32 derselben Anlage für die steuerliche Beurteilung der Stundung der etwaigen Kaufpreisforderung gegen die Antragstellerin das zu Verträgen zwischen Familienangehörigen ergangene BFH-Urteil vom 07.11.1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl. II 1991, 291 (und nicht die Rechtsprechung des für die Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften zuständigen 1. BFH-Senats zum körperschaftsteuerrechtlichen Fremdvergleich) herangezogen hat. - BFH, 06.05.2010 - V R 24/09
Mittelbare finanzielle Eingliederung bei Organschaft
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Nach diesen Grundsätzen ist die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung auch deshalb ernsthaft zweifelhaft, weil vor der Einspruchsentscheidung, zumindest nach dem Informationsstand des vorliegenden Einzelfalls (vgl. BFH, Beschluss vom 17.02.2011VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 76 zur insoweit bestehenden Beschränkung der Rückfragepflicht) eine Rücksprache mit der FA yyy und insoweit auch die Übermittlung der Einwendungen der Antragstellerin an das FA yyy, die erforderlich gewesen wäre, nach summarischer Prüfung nicht stattgefunden hat. - BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83
1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Vielmehr ist eine steuerliche Außenprüfung (als solche) bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen ohne weitere Voraussetzungen zulässig und die Prüfungsanordnung regelmäßig nur im Fall von Willkür und Schikane rechtswidrig (vgl. BFH, Urteile vom 10.04.1990 VIII R 415/83, BFHE 160, 409, BStBl. II 1990, 721 und vom 01.10.1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl. II 1993, 82). - FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
Erlass der Prüfungsanordnung durch das beauftragende Finanzamt (FA); Beanstandung …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Die Frage, ob der Prüfungsauftrag rechtmäßig ist, ist dabei inzident im Rahmen der Anfechtung der von dem beauftragten Finanzamt erlassenen Prüfungsanordnung zu prüfen (Finanzgericht München, Urteil vom 24.07.2002 10 K 1976/01, juris). - BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14
Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16
Nach § 102 Satz 1 FGO ist die gerichtliche Prüfung der Ermessensausübung darauf beschränkt, ob die (zuständige) Finanzbehörde den für die Ermessensausübung maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt hat, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind (sog. Ermessensüberschreitung), ob die Finanzbehörde von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der (Ermessens-)Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (sog. Ermessensfehlgebrauch) oder ein ihr zustehendes Ermessen nicht ausgeübt hat (sog. Ermessensunterschreitung), oder ob die Behörde die verfassungsrechtlichen Schranken der Ermessensbetätigung, insbesondere also den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, missachtet hat (vgl. BFH, Urteil vom 26.06.2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507). - BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung
- BFH, 16.09.2014 - X R 30/13
Erweiterung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung wegen der Erwartung nicht …
- BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …
- BFH, 26.06.2003 - X S 4/03
AdV
- BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der …
- BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67
Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung
- FG Hessen, 09.03.2004 - 6 V 4121/03
Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung; Schlüssiger Vortrag; Präsente …
- BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67
Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung
- FG Sachsen, 12.04.2018 - 4 K 273/14
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung "Gesonderte und einheitliche Feststellung …
Die Erteilung eines neuerlichen Prüfungsauftrags vom 11.04.2018 durch das FA D. hat auch nicht dazu geführt, dass der Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens in zulässiger Weise gemäß § 68 Satz 1 FGO ausgetauscht wurde, wie dies der BFH im Falle des Erlasses von Haftungsbescheiden während des finanzgerichtlichen Verfahrens für statthaft hält (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 29/08, BStBl II 2009, 539 ; vom 15.05.2013 VI R 28/12, BStBl II 2013, 737 ) und das Hessische FG für den Erlass einer neuerlichen Prüfungsanordnung in Erwägung gezogen hat (Hessisches FG, Beschluss vom 23.09.2016 4 V 242/16, Juris, Rn. 54): Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens sind die drei Prüfungsanordnungen des Beklagten vom 17.09.2013, und nicht der ihnen zugrunde liegende Prüfungsauftrag vom 28.08.2013, der mangels Bekanntgabe an den Kläger keinen eigenständiger Verwaltungsakt, sondern eine verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung darstellt.
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