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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 30.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6032
OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,6032)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,6032)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,6032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Abstimmung nach dem Wertprinzip; Schweigen eines Wohnungseigentümers gegenüber dem Verhalten des Verwalters; Anfechtung der mit dem Kalenderjahr nicht übereinstimmenden Jahresabrechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 WEG ; § 26 WEG ; § 28 WEG
    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem Wertprinzip bei der Wahl eines Verwalters ; Treuwidrige Verwendung der Stimmgewalt ; Gefahr einer Majorisierung; Annahme schlüssiger oder durch Stillschweigen begründeter Vereinbarungen; ...

  • Judicialis

    WEG § 25; ; WEG § 26; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 § 26 § 28
    Abstimmung nach dem Wertprinzip in einer Teilungserklärung, die einem einzelnen Wohnungseigentümer die Stimmenmehrheit verschafft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem Wertprinzip bei der Wahl eines Verwalters ; Treuwidrige Verwendung der Stimmgewalt ; Gefahr einer Majorisierung; Annahme schlüssiger oder durch Stillschweigen begründeter Vereinbarungen; ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Während die von den Antragstellerinnen beklagte Gefahr der Majorisierung der Eigentümergemeinschaft durch ein einzelnes Mitglied die Stimmrechtsregelung danach nicht im Ganzen in ihrer Wirksamkeit berührt, können im Einzelfall die von einem Mehrheitseigentümer auf der Grundlage des Wertprinzips durchgesetzten einzelnen Beschlüsse durchaus wegen einer tatsächlichen treuwidrigen Majorisierung unwirksam sein, und ganz allgemein sind diejenigen Beschlüsse, welche durch einen Mehrheitseigentümer beherrschten Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Grundlage des Wertprinzips erwirkt werden, im Einzelfall kritisch darauf zu überprüfen, ob der Mehrheitseigentümer treuwidrig seine Interessen gegen die übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt hat (vgl. BayObLG NZM 2001, 672, 673).

    Diese Auffassung ist jedoch in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2001, 672, 673; OLG Zweibrücken OLGZ 1990, 186, 189/190; Kammergericht Rechtspfleger 1978, 24, 25) und im Schrifttum (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36;… Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36) zu Recht auf Ablehnung gestoßen, denn die Vorschrift des § 26 Abs. 1 WEG sieht für die Wahl des Verwalters keine gegenüber § 25 Abs. 1 WEG bzw. einer etwaigen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffenen Abstimmungsregelung eigenständige besondere Stimmenzählung vor.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH zum 'Zitterbeschluss' (NJW 2000 S. 3500 ff.) wirft sich im Übrigen aber auch die Frage auf, ob die von den Antragsgegnern behauptete Regelung über die Abrechnungszeiträume als Beschluss hätte ergehen dürfen, denn vom Gesetz abweichende Abrechnungsverfahren müssen in der Regel durch die Teilungserklärung selbst oder durch einstimmige Vereinbarungen getroffen werden müssen.
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie darf das Rechtsbeschwerdegericht jedoch ausnahmsweise eine eigene Tatsachenfeststellung betreiben, wenn dem Landgericht Verfahrensfehler unterlaufen sind, Ermittlungen, namentlich Beweiserhebungen aber nicht oder nicht mehr in Betracht kommen und sich der für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Sachverhalt aus den Akten ergibt (BGHZ 35, 135, 142/143;… BayObLG NJW-RR a.a.O und DNotZ 1985, 367, 368;… Demharter, Grundbuchordnung, 24. Aufl., § 78 Rz. 19;… Meikel u.a.-Streck, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 78 GBO Rz. 32 und 33).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99

    Jahresabrechnung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Nur bei ganz besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des Verwalters - beispielsweise der Veruntreuung von Fremdgeldern - wird eine Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft in Betracht kommen, einen Verwalter nicht erneut zu mandatieren; im Einzelfall kann es auch geboten sein, einen Verwalter wegen Säumnissen und Nachlässigkeiten bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung nicht wieder zu wählen (LG Dortmund NZM 2000, 684, 684) oder gar zu entlassen (BayObLG NJW-RR 2000, 462, 462).
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die …

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    So ist beispielsweise anerkannt, dass die langjährige Abweichung von einem Kostenverteilungsschlüssel keine Bindung für die Eigentümer entfaltet (vgl. BayObLG ZMR 2001, 996; NZM 2000, 754, 756 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 36/97

    Eintragungsfähige Sperrklausel zugunsten des teilenden Alleineigentümers in …

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Vor diesem Hintergrund wird z. B. sogar der Vorbehalt eines Vetorechtes durch den teilenden Wohnungseigentümer für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 1305).
  • BGH, 14.07.1983 - V ZB 7/83

    Zum Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie darf das Rechtsbeschwerdegericht jedoch ausnahmsweise eine eigene Tatsachenfeststellung betreiben, wenn dem Landgericht Verfahrensfehler unterlaufen sind, Ermittlungen, namentlich Beweiserhebungen aber nicht oder nicht mehr in Betracht kommen und sich der für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Sachverhalt aus den Akten ergibt (BGHZ 35, 135, 142/143; BayObLG NJW-RR a.a.O und DNotZ 1985, 367, 368;… Demharter, Grundbuchordnung, 24. Aufl., § 78 Rz. 19;… Meikel u.a.-Streck, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 78 GBO Rz. 32 und 33).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Diese Auffassung ist jedoch in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2001, 672, 673; OLG Zweibrücken OLGZ 1990, 186, 189/190; Kammergericht Rechtspfleger 1978, 24, 25) und im Schrifttum (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36;… Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 26, Rz. 36) zu Recht auf Ablehnung gestoßen, denn die Vorschrift des § 26 Abs. 1 WEG sieht für die Wahl des Verwalters keine gegenüber § 25 Abs. 1 WEG bzw. einer etwaigen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffenen Abstimmungsregelung eigenständige besondere Stimmenzählung vor.
  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 3/93
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Allerdings ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nicht befugt selbst tatsächliche Feststellungen zu treffen, sondern es muss seiner Entscheidung den von dem Tatsachengericht festgestellten Sachverhalt zu Grunde legen und anhand dessen überprüfen, ob das Beschwerdegericht rechtsfehlerhaft entschieden hat (BayObLG NJW-RR 1993, 1417, 1418).
  • LG Berlin, 09.11.2001 - 85 T 155/01
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
    Auch ob für bloße Verschiebungen der Abrechnungszeiträume oder andere Abrechnungsformalien ein einfacher Mehrheitsbeschluss zureicht (so LG Berlin ZMR 2002, 385, 386; OLG Köln WE 1998, 312, 313), muss danach bezweifelt werden, wobei diese Frage hier offen bleiben kann, da ein entsprechender Beschluss eben ohnehin nicht getroffen wurde.
  • LG Saarbrücken, 27.04.1999 - 5 T 691/98
  • LG Dortmund, 10.02.2000 - 9 T 728/99
  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom …

    Denn die bloße Nichtbeanstandung der entsprechenden Genehmigungsbeschlüsse ist noch keine Zustimmung zu solch einer Vereinbarung (OLG Celle Beschluss v. 28.05.2002, Az. 4 W 60/02, Rz. 46, zit. nach juris).

    Demnach ist die Berufung auf die Abweichung vom Kalenderjahr durch einen Wohnungseigentümer in Hinblick auf einen bereits erstellten Plan dann treuwidrig, wenn eine langjährige Übung besteht, der anfechtende Wohnungseigentümer zuvor noch nicht ernsthaft und nachhaltig eine Änderung verlangt hatte und ihm auch keine erheblichen Nachteile durch die Abweichung drohen (im Ergebnis ebenso OLG Celle Beschluss v. 28.05.2002, Az. 4 W 60/02, Rz. 47, zit. nach juris).

  • OLG München, 17.02.2009 - 32 Wx 164/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans

    Der Senat schließt sich mit den Vorinstanzen insofern der Auffassung des OLG Celle Beschl. v. 28.05.2002 - 4 W 60/02 (insoweit in GuT 2002, 188 f. nicht abgedruckt) an.
  • LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09

    Wohnungseigentum: Rechtsmissbräuchliche Anfechtung einer von der …

    Denn in diesem Fall wäre die rückwirkende Umstellung der Abrechnungszeiträume mit erheblichen Mühen verbunden, denen kein wirtschaftlicher oder sonstiger Vorteil des Anfechtenden gegenüber steht (OLG Celle vom 28.5.2002 ; Az. 4 W 60/02 Quelle: juris; OLG München vom 17.2.2009 Az. 32 Wx 164/08; den Parteien bekannt).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8117
OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,8117)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.10.2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,8117)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 4 W 60/02 (https://dejure.org/2002,8117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § ... 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; BSHG § 88; ; BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87

    Verwendung von Schmerzensgeld zur Finanzierung der Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Auch für die Frage, ob Schmerzensgeld zum zumutbar einzusetzenden Vermögen im Sinne des § 115 Absatz 2 ZPO gehört, ist daher umstritten, ob man die Zweckbindung allein für ausschlaggebend hält (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283).

    Sie stellt einen Ausgleich für beeinträchtigte Lebensfreude und eine Genugtuung für erlittene seelische Schäden dar (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283, 1284).

    Teilweise wird trotz dieser Zweckbindung die Auffassung vertreten, dass bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert der Einsatz eines Teils des Schmerzensgeldes zumutbar sein könne, weil dem Antragsteller der größte Teil des Schmerzensgeldes verbleibt (OLG Hamm in FamRZ 1987, 1283).

  • OLG Köln, 29.09.1987 - 4 UF 125/87

    Schmerzensgeld; Prozeßkosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    In § 76 Absatz 1 BSHG ist ausdrücklich geregelt, dass die Grundrente, die eine ähnliche Funktion wie das Schmerzensgeld hat, nicht zum Einkommen im Sinne des BSHG zählt (OLG Köln in FamRZ 1988, 95).

    Dementsprechend wird in der Praxis des Sozialhilferechts eine Anrechnung von Schmerzensgeld nach § 88 Absatz 3 BSHG regelmäßig als besondere Härte ausgeschlossen, weil es häufig lediglich auf die zufällige Gestaltung ankommt, ob ein Kapitalbetrag oder eine laufende Rente als billige Geldentschädigung gezahlt wird (…Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 24, § 88 Rdnr. 70; OLG Köln, FamRZ 1988, 95; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 221, 222).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 1 W 18/91

    Unzumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Dementsprechend wird in der Praxis des Sozialhilferechts eine Anrechnung von Schmerzensgeld nach § 88 Absatz 3 BSHG regelmäßig als besondere Härte ausgeschlossen, weil es häufig lediglich auf die zufällige Gestaltung ankommt, ob ein Kapitalbetrag oder eine laufende Rente als billige Geldentschädigung gezahlt wird (…Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 24, § 88 Rdnr. 70; OLG Köln, FamRZ 1988, 95; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 221, 222).
  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Zudem hat sich die Antragstellerin durch die bare Anzahlung beim Erwerb des Fahrzeugs von 22.500,-- DM selbst entreichert, was der Gewährung von Prozesskostenhilfe ebenso im Wege steht (OLG Hamm, Beschluss des 20. Zivilsenats vom 05.01.2000 - 20 W 16/99 - m.w.N., veröffentlicht in: NJW-RR 2001, 103).
  • BFH, 02.04.1996 - III B 170/95

    Erfordernis der Verwertung eines Sparguthabens zur Finanzierung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Dieser Auffassung, die zudem vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss der 16. Kammer des LAG Niedersachsen vom 26.07.1998, Az.: 16 Ta 143/98, veröffentlicht in: JurBüro 1998, 593 f.) und vom Bundesfinanzhof (Beschluss des 3. Senats des BFH vom 02.04.1996, Az.: III B 170/95, veröffentlicht in : BFH/NV 1996, 785 f.) geteilt wird, schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.
  • LAG Niedersachsen, 26.07.1998 - 16 Ta 143/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Dieser Auffassung, die zudem vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss der 16. Kammer des LAG Niedersachsen vom 26.07.1998, Az.: 16 Ta 143/98, veröffentlicht in: JurBüro 1998, 593 f.) und vom Bundesfinanzhof (…Beschluss des 3. Senats des BFH vom 02.04.1996, Az.: III B 170/95, veröffentlicht in : BFH/NV 1996, 785 f.) geteilt wird, schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.
  • LAG Hamburg, 13.08.1997 - 1 Ta 3/97

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Das sind nach § 1 Absatz 1 Ziff. l b der DurchfVO zu § 88 Absatz 4 BSHG DM 4.500,- zuzüglich eines Betrages von DM 500,-- für jede Person, die vom Hilfesuchenden überwiegend unterhalten wird" (LAG Hamburg, 1. Kammer, Beschluss vom 13.08.1997, Az.: 1 Ta 3/97, veröffentlicht in: LAGE § 115 ZPO Nr. 52 ).
  • LAG Berlin, 18.08.1981 - 12 Sa 63/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02
    Die Anrechenbarkeit der Abfindung im Rahmen der Vermögensfeststellung wird grundsätzlich verneint durch die Landesarbeitsgerichte Bremen (in LAGE § 115 ZPO Nr. 29 und EzA § 115 ZPO Nr. 5), Berlin (in NJW 1981, 2775) und Hamburg (in BB 1980, 1801) sowie einem Teil der Kommentarliteratur (…Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 21. Aufl., § 115 Rdnr. 92 und Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 115 Rdnr. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 4 Ta 7/04

    Prozesskostenhilfe - Abfindung als Vermögen nach § 115 Abs 2 ZPO - Härtefall im …

    Nach der mittlerweile in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung stellt eine Sozialabfindung im Sinne des §§ 9, 10 KSchG einen nach § 115 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Vermögenswert dar (vgl. nur aus der neueren Zeit: LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 750/02 - zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 17 Ta 87/03 - LAGE Nr. 1 zu § 115 ZPO 2002; OLG Sachsen-Anhalt, 30.10.2002 - 4 W 60/02 - zitiert nach Juris; LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - JurBüro 2000, 314; Künzl/Koller, Prozesskostenhilfe, 2. Auflage, Rz 206; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage Rz 316; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Auflage, § 115 Rz 52; eher für die Einordnung als Einkommen Zöller-Philippi, ZPO.
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