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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,96081
OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10 (https://dejure.org/2011,96081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.01.2011 - 4 WF 209/10 (https://dejure.org/2011,96081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 4 WF 209/10 (https://dejure.org/2011,96081)
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Volltextveröffentlichung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 3 und 4, 1836e Abs. 1
    Aufwendungsersatz; Staatskasse; Vergütung; Rechtsanwalt; Pfleger; Ergänzungspfleger; Anwaltspfleger; Pflegling; Flüchtling; minderjährig; unbegleitet; Klage; Erfolgsaussicht; Prozesskostenhilfe; Verfahrenskostenhilfe; Vorrang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10
    Hierzu rechnet regelmäßig die Vertretung des Pfleglings in einem gerichtlichen Klageverfahren (…eingehend Wagenitz in Münchner Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2010, § 1835, Randnummer 39 ff.;… Pammler-Klein/Pammler in jurisPK-BGB, 5. Aufl., 2010, § 1835, Randnummer 74 ff.;… Palandt, BGB, Kommentar 70. Auflage, 2011, § 1835, Randnummer 13; zum Anwaltsbetreuer BGH, FamRZ 2007, 381 = NJW 2007, 844).

    Es kann im vorliegenden Fall auch dahingestellt bleiben ob der Aufwendungsersatzanspruch nach dem Pflegschaftsrecht einem etwaigen Vergütungsanspruch des Pflegers nach prozesskostenhilfe - bzw. beratungshilferechtlichen Bestimmungen entsprechend der oben erwähnten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof vom 20.12.2006 (FamRZ 2007, 381 = NJW 2007, 844) weiterhin grundsätzlich nachrangig ist, obwohl der Rückgriffsanspruch der Staatskasse gegen den Pflegling wegen auf sie übergegangener Aufwendungsersatzansprüche in Folge der Änderung des § 1836e Abs. 1 BGB durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009 (ErbVerjR-ÄndG) nunmehr der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB unterliegt (…vgl. Palandt, a.a.O., § 1836e, Randnummer 4).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10
    Aus diesem Grunde darf auch der Betreuer, Vormund oder Pfleger eines mittellosen Betroffenen bei der Prozessführung im Regelfall keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen, mit deren Finanzierung durch Prozesskostenhilfe er nicht rechnen kann (…BGH, a.a.O. zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 64, ebenfalls zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2009, 20 W 85/09, zitiert nach Juris, zum Anwaltspfleger;… Pammler-Klein/Pammler, a.a.O., § 1835, Randnummer 89).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer für mittellose …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 4 WF 209/10
    Aus diesem Grunde darf auch der Betreuer, Vormund oder Pfleger eines mittellosen Betroffenen bei der Prozessführung im Regelfall keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen, mit deren Finanzierung durch Prozesskostenhilfe er nicht rechnen kann (…BGH, a.a.O. zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 64, ebenfalls zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2009, 20 W 85/09, zitiert nach Juris, zum Anwaltspfleger;… Pammler-Klein/Pammler, a.a.O., § 1835, Randnummer 89).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 UF 344/11

    Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers nach § 1835 IV BGB

    Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Rechtsanwalt als Berufsbetreuer eines mittellosen Betroffenen wegen der Pflicht zur kostenschonenden Ausführung seines Amtes auf die jeweiligen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe und auch der Beratungshilfe zu verweisen ist, weil ein nicht berufsmäßiger Betreuer diese Möglichkeiten ebenfalls in Anspruch nehmen würde (BGH FamRZ 2007, 381; ebenso KG FamRZ 2012, 63 jeweils für den Berufsbetreuer; insoweit offen gelassen OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.01.2011, 4 WF 209/10 für die Prozesskostenhilfe, veröffentlicht bei www.hefam.de).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11

    Vergütung des Berufsergänzungspflegers für Vertretung unbegleiteter …

    Bei einem mittellosen Pflegling ist aber nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung der berufsmäßige Pfleger (wie der Betreuer oder Vormund) wegen seiner Pflicht zur kostenschonenden Ausführung seines Amtes auf die jeweiligen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe zu verweisen, weil auch der nicht berufsmäßige Betreuer, Vormund oder Pfleger diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen würde (BGH FamRZ 2007, 381 und KG FamRZ 2012, 63 jeweils für den Berufsbetreuer; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.1.2011, 4 WF 209/10 für die Prozesskostenhilfe, veröffentlicht bei www.hefam.de ).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 6 UF 200/11

    Vergütung des zum Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Rn. 12 Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Rechtsanwalt als Berufsbetreuer eines mittellosen Betroffenen wegen der Pflicht zur kostenschonenden Ausführung seines Amtes auf die jeweiligen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe und auch der Beratungshilfe zu verweisen ist, weil ein nicht berufsmäßiger Betreuer diese Möglichkeiten ebenfalls in Anspruch nehmen würde (BGH FamRZ 2007, 381; ebenso KG FamRZ 2012, 63 jeweils für den Berufsbetreuer; insoweit offen gelassen OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.01.2011, 4 WF 209/10 für die Prozesskostenhilfe, veröffentlicht bei hefam).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 UF 169/11

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger nach § 1835 IV BGB

    Rn. 9 Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Rechtsanwalt als Berufsbetreuer eines mittellosen Betroffenen wegen der Pflicht zur kostenschonenden Ausführung seines Amtes auf die jeweiligen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe und auch der Beratungshilfe zu verweisen ist, weil ein nicht berufsmäßiger Betreuer diese Möglichkeiten ebenfalls in Anspruch nehmen würde (BGH FamRZ 2007, 381; ebenso KG FamRZ 2012, 63 jeweils für den Berufsbetreuer; insoweit offen gelassen OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.01.2011, 4 WF 209/10 für die Prozesskostenhilfe, veröffentlicht bei www.hefam.de).
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   OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 4 WF 209/10   

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OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 4 WF 209/10 (https://dejure.org/2010,127861)
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  • Justiz Hessen

    § 1915 BGB, § 1835 BGB
    Kein Aufwendungsersatz des Anwaltspflegers, wenn PKH für Pflegling versagt

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 4 WF 209/10
    Hierzu rechnet regelmäßig die Vertretung des Pfleglings in einem gerichtlichen Klageverfahren (…eingehend Wagenitz in Münchner Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2010, § 1835, Randnummer 39 ff.;… Pammler-Klein/Pammler in jurisPK-BGB, 5. Aufl., 2010, § 1835, Randnummer 74 ff.;… Palandt, BGB, Kommentar 70. Auflage, 2011, § 1835, Randnummer 13; zum Anwaltsbetreuer BGH, FamRZ 2007, 381 = NJW 2007, 844).

    Es kann im vorliegenden Fall auch dahingestellt bleiben ob der Aufwendungsersatzanspruch nach dem Pflegschaftsrecht einem etwaigen Vergütungsanspruch des Pflegers nach Prozesskostenhilfe - bzw. beratungshilferechtlichen Bestimmungen entsprechend der oben erwähnten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof vom 20.12.2006 (FamRZ 2007, 381 = NJW 2007, 844) weiterhin grundsätzlich nachrangig ist, obwohl der Rückgriffsanspruch der Staatskasse gegen den Pflegling wegen auf sie übergegangener Aufwendungsersatzansprüche in Folge der Änderung des § 1836e Abs. 1 BGB durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009 (ErbVerjR-ÄndG) nunmehr der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB unterliegt (…vgl. Palandt, a.a.O., § 1836e, Randnummer 4).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer für mittellose …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 4 WF 209/10
    Aus diesem Grunde darf auch der Betreuer, Vormund oder Pfleger eines mittellosen Betroffenen bei der Prozessführung im Regelfall keine kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen, mit deren Finanzierung durch Prozesskostenhilfe er nicht rechnen kann (…BGH, a.a.O. zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 64, ebenfalls zum Anwaltsbetreuer; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2009, 20 W 85/09, zitiert nach Juris, zum Anwaltspfleger;… Pammler-Klein/Pammler, a.a.O., § 1835, Randnummer 89).
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