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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2007 - 4 WF 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21103
OLG Köln, 21.06.2007 - 4 WF 82/07 (https://dejure.org/2007,21103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2007 - 4 WF 82/07 (https://dejure.org/2007,21103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 4 WF 82/07 (https://dejure.org/2007,21103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; RVG § 56 Abs. 2; ; ZPO § 128 Abs. 1; ; ZPO § 307; ; ZPO § 495a; ; BRAGO § 35; ; WEG § 44 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 50 a; ; FGG § 50 b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgeschriebene mündliche Verhandlung als Voraussetzung der Entstehung einer Terminsgebühr; Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder aufgrund mündlicher Verhandlung als gerichtliche Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2007 - 4 WF 82/07
    Die mit dem früheren § 35 BRAGO übereinstimmende Regelung findet auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Anwendung, denn das Gericht befindet - soweit es an einer gesetzlichen Regelung fehlt - nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob es im schriftlichen Verfahren oder aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet (BGH NJW 2003, 3133 mit weiteren Nachweisen;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, Rdn. 18 zu VV 3104).

    Lediglich in Wohnungseigentumsverfahren hat der Bundesgerichtshof (NJW 2003, 3133; NJW 2006, 362) die Voraussetzung einer regelmäßig notwendigen mündlichen Verhandlung gesehen.

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 65/05

    BGH bejaht Anspruch eines antragsgemäß gesperrten Spielers gegen die Spielbank …

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2007 - 4 WF 82/07
    Lediglich in Wohnungseigentumsverfahren hat der Bundesgerichtshof (NJW 2003, 3133; NJW 2006, 362) die Voraussetzung einer regelmäßig notwendigen mündlichen Verhandlung gesehen.
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