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Rechtsprechung
   KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29832
KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19 (https://dejure.org/2020,29832)
KG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19 (https://dejure.org/2020,29832)
KG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 4 Ws 101/19 - 151 AR 52/19 (https://dejure.org/2020,29832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 IRG, § 61 Abs 1 S 2 Alt 2 IRG, § 61 Abs 1 S 4 IRG, § 66 Abs 1 Nr 1 IRG, § 66 Abs 2 Nr 1 IRG
    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des Beschuldigten des ausländischen Ermittlungsverfahrens bei einem Herausgabeersuchen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17

    Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 9 Die Oberlandesgerichte Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt und Köln haben sich der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen, diese jedoch dahingehend fortgeführt, dass die Dritteigenschaft nicht nach deutschem Recht zu bestimmen, sondern "Betroffener" - und damit nicht "Dritter" - derjenige sei, gegen den sich das ausländische Ermittlungsverfahren richte (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 248; OLG Nürnberg StraFo 2012, 416; OLG Frankfurt NStZ 2005, 349;… OLG Köln, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 20 f., …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1); nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln soll dabei in Fällen, in denen das Organ einer juristischen Person Beschuldigter des ausländischen Ermittlungsverfahrens ist, auch die juristische Person selbst "Betroffene" und deshalb nicht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG antragsbefugt sein (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 21…, vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 21, …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1).

    Von der in dieser "denkbar weit" auszulegenden (…vgl. Johnson aaO, § 66 Rn. 12) Norm verlangten Beweiserheblichkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ein ausländisches Verfahren anhängig ist und die in Rede stehenden Gegenstände für dieses als Beweismittel erbeten werden (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 27, …und vom 13. Dezember 2010 - 6 AuslS 121/10-82 -, juris Rn. 19).

    Rn. 25 Aufgrund des auch bei Anwendung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 16, 17) sind allerdings, soweit auch Originaldokumente sichergestellt worden sind, an deren statt beglaubigte Kopien dieser Dokumente herauszugeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 59; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 187, 188;… Schierholt aaO Rn. 9); die - eingriffsintensivere - Herausgabe von Originaldokumenten wäre angesichts der ergänzenden Erklärung der lettischen Behörden vom 11. Februar 2020, wonach für die dortigen Ermittlungen (hilfsweise) auch beglaubigte Kopien ausreichend seien, unverhältnismäßig.

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Die Begründung muss dem Oberlandesgericht die Prüfung ermöglichen, ob das Vorliegen beziehungsweise Nicht-Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 91e Abs. 1 und Abs. 2 IRG zutreffend beurteilt wurde und die Staatsanwaltschaft sich - sofern demnach ein Ermessen eröffnet war - des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; Senat StraFo 2006, 418, 419 [jeweils zu § 79 Abs. 2 IRG]).
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Die Begründung muss dem Oberlandesgericht die Prüfung ermöglichen, ob das Vorliegen beziehungsweise Nicht-Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 91e Abs. 1 und Abs. 2 IRG zutreffend beurteilt wurde und die Staatsanwaltschaft sich - sofern demnach ein Ermessen eröffnet war - des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; Senat StraFo 2006, 418, 419 [jeweils zu § 79 Abs. 2 IRG]).
  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1142/00

    Verfassungsbeschwerde - Internationale Rechtshilfe - Europäische …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 25 Aufgrund des auch bei Anwendung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 16, 17) sind allerdings, soweit auch Originaldokumente sichergestellt worden sind, an deren statt beglaubigte Kopien dieser Dokumente herauszugeben (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 59; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 187, 188;… Schierholt aaO Rn. 9); die - eingriffsintensivere - Herausgabe von Originaldokumenten wäre angesichts der ergänzenden Erklärung der lettischen Behörden vom 11. Februar 2020, wonach für die dortigen Ermittlungen (hilfsweise) auch beglaubigte Kopien ausreichend seien, unverhältnismäßig.
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 12 d) Der Bundesgerichtshof hat die tenorierte Rechtsfrage aus Sicht des Senats bislang nicht entschieden; in einem Vorlageverfahren, das den Antrag des Inhabers einer "Firma R. P." betraf, deren Geschäftsführerin Beschuldigte des ausländischen Anlassverfahrens war, hat er lediglich ausgeführt, dass der "Betroffene" einer bereits erledigten Herausgaberechtshilfe dann einen Antrag nach § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG stellen könne, wenn er an der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe nicht gegeben gewesen seien, ein berechtigtes Interesse habe, wie es "z. B." dann der Fall sein könne, wenn der Antragsteller selbst Beschuldigter sei (vgl. BGHSt 33, 196, 207).
  • OLG Stuttgart, 09.11.2015 - 1 ARs 54/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit eines Antrags auf …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 9 Die Oberlandesgerichte Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt und Köln haben sich der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen, diese jedoch dahingehend fortgeführt, dass die Dritteigenschaft nicht nach deutschem Recht zu bestimmen, sondern "Betroffener" - und damit nicht "Dritter" - derjenige sei, gegen den sich das ausländische Ermittlungsverfahren richte (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 248; OLG Nürnberg StraFo 2012, 416; OLG Frankfurt NStZ 2005, 349;… OLG Köln, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 20 f., …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1); nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln soll dabei in Fällen, in denen das Organ einer juristischen Person Beschuldigter des ausländischen Ermittlungsverfahrens ist, auch die juristische Person selbst "Betroffene" und deshalb nicht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG antragsbefugt sein (…vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 21…, vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 21, …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15

    Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen im Rahmen eines …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 25 Aufgrund des auch bei Anwendung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 16, 17) sind allerdings, soweit auch Originaldokumente sichergestellt worden sind, an deren statt beglaubigte Kopien dieser Dokumente herauszugeben (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 59; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 187, 188;… Schierholt aaO Rn. 9); die - eingriffsintensivere - Herausgabe von Originaldokumenten wäre angesichts der ergänzenden Erklärung der lettischen Behörden vom 11. Februar 2020, wonach für die dortigen Ermittlungen (hilfsweise) auch beglaubigte Kopien ausreichend seien, unverhältnismäßig.
  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Auch das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2011 - ebenfalls ohne Begründung - ausgeführt, dass das IRG das "Anrufungsrecht des Einzelnen" zum Oberlandesgericht nur bei der Herausgaberechtshilfe regele (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 6 AuslS 121/10

    Herausgaberechtshilfe von Daten

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Von der in dieser "denkbar weit" auszulegenden (…vgl. Johnson aaO, § 66 Rn. 12) Norm verlangten Beweiserheblichkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ein ausländisches Verfahren anhängig ist und die in Rede stehenden Gegenstände für dieses als Beweismittel erbeten werden (…vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 27, und vom 13. Dezember 2010 - 6 AuslS 121/10-82 -, juris Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2003 - 2 Ausl II 11/96

    Internationale Rechtshilfe: Antragsberechtigung bei der Herausgabe eines …

    Auszug aus KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
    Rn. 9 Die Oberlandesgerichte Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt und Köln haben sich der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen, diese jedoch dahingehend fortgeführt, dass die Dritteigenschaft nicht nach deutschem Recht zu bestimmen, sondern "Betroffener" - und damit nicht "Dritter" - derjenige sei, gegen den sich das ausländische Ermittlungsverfahren richte (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 248; OLG Nürnberg StraFo 2012, 416; OLG Frankfurt NStZ 2005, 349;… OLG Köln, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 20 f., …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1); nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln soll dabei in Fällen, in denen das Organ einer juristischen Person Beschuldigter des ausländischen Ermittlungsverfahrens ist, auch die juristische Person selbst "Betroffene" und deshalb nicht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) IRG antragsbefugt sein (…vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 21…, vom 20. Oktober 2010 - 6 AuslS 101/09 -, juris Rn. 21, …und vom 27. Juli 2004 - Ausl 92/04 -, juris Rn. 1).
  • OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
  • OLG Köln, 27.07.2004 - Ausl 92/04

    Dritter

  • OLG Köln, 20.10.2010 - 6 AuslS 101/09
  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 1 Ausl 61/11

    Auslieferung: Vertrauensschutz gegenüber einem erneuten Auslieferungsersuchen zur …

  • OLG Hamm, 10.09.2026 - 2 OAus 145/26

    Gerichtliche Entscheidung gemäß § 61 IRG ; Antragsrechte von Dritten und …

    Rn. 9 Hierbei entspricht es der - soweit entscheidungserheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 18.08.2022 - 4 ARs 2/21 -, zu KG Berlin, Beschluss vom 21.09.2020 - 4 Ws 101/19 -, jew. zit. juris) - ständigen und aus hiesiger Sicht insbesondere angesichts der differenzierten und insofern auch nicht analogiebedürftigen Systematik des § 66 IRG weiterhin zutreffenden Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.11.2015 - 1 ARs 54/15 -, Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 04.09.2012 - 1 OLG Ausl 166/11 -, Rn. 13 f.; OLG Köln…, Beschluss vom 20.10.2010 - 6 AuslS 101/09 -, Rn. 20 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 Ausl II 11/96 -, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30.03.1995 - (2) 4 Ausl 352/93 -, jew. zit. n. juris; Johnson in: Grützner/.
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