Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.08.1978 - 4 Ws 142/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 665
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
Die Untersuchungshaft soll vielmehr auch die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregeln lautenden Urteils sicherstellen (…vgl. BVerfGE 19, 342 - juris Rdn. 19;… 32, 87 - juris Rdn. 22; OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Meyer-Goßner, Vorb.Somit ergibt sich auch aus der gesetzlichen Regelung in §§ 123, 124 StPO, dass Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO nach Eintritt der Rechtskraft fortbestehen und nunmehr die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe sichern (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Linke JR 2001, 358, 361; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; insoweit übereinstimmend auch OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Nürnberg OLGSt StPO Nr. 1 zu § 116 StPO; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 -).
Dass auch der Fortbestand isolierter Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO bei nachträglichem Entfallen des Haftbefehls gesetzlich nicht vorgesehen ist, ergibt sich aus § 123 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, wonach derartige Maßnahmen bei Aufhebung des Haftbefehls ebenfalls zwingend aufzuheben sind und eine noch nicht verfallene Sicherheit frei wird (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665;… Meyer-Goßner, § 123 StPO Rdn. 2; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13).
Vielmehr folgt aus den oben dargelegten Erwägungen, dass weder die Haftverschonungsmaßnahmen noch der Haftbefehl mit Eintritt der Rechtskraft gegenstandslos werden (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1984, 213; OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 361) oder allein wegen des Eintritts der Rechtskraft aufzuheben sind.
Beide bleiben vielmehr - ihrem Zweck, die Strafvollstreckung zu sichern, entsprechend - bis zum Beginn des Strafvollzuges (vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO) bestehen (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13;… Meyer-Goßner, § 123 StPO Rdn. 4; hinsichtlich der Haftverschonungsmaßnahmen übereinstimmend OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Nürnberg OLGSt StPO Nr. 1 zu § 116 StPO; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG…, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 -), sofern nicht ihre Voraussetzungen aus anderen Gründen entfallen, insbesondere weil der Strafantritt gesichert erscheint oder weil der Haftbefehl nur auf Verdunkelungsgefahr gestützt war (vgl. Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 2; Linke JR 2001, 358, 362)..
- BGH, 03.04.2025 - StB 8/25
Untersuchungshaftbefehl (Gegenstandslosigkeit mit Rechtskraft der Verurteilung); …
Rn. 9 b) Auf Bedenken muss auch die Annahme von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stoßen, ein zuletzt außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaftbefehl gelte - anders als ein vollzogener - nach Rechtskraft der Verurteilung fort und fungiere nunmehr als rechtliche Basis für die Weitergeltung von Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO, auch wenn er nicht (wieder) in Vollzug gesetzt werden und eine Freiheitsentziehung nicht mehr legitimieren könne (vgl. KG…, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 Ws 219/11, NStZ 2012, 230 Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. August 1978 - 4 Ws 142/78, NJW 1979, 665;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 112 Rn. 12, § 120 Rn. 33, § 123 Rn. 4;… SSW-StPO/Herrmann, 5. Aufl., § 120 Rn. 37, § 123 Rn. 6;… BeckOK StPO/Krauß, 54. Ed., § 112 Rn. 7, § 123 Rn. 3; Schweckendieck, NStZ 2011, 10, 13; differenzierend KG…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 3 Ws 145/22, StV 2024, 22 Rn. 6 ff.;… LR/Lind, StPO, 28. Aufl., § 123 Rn. 14: (Teil-)Erledigung des Haftbefehls als Grundlage für eine tatsächliche Freiheitsentziehung, nicht aber als rechtliche Basis für Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO). - OLG Stuttgart, 30.01.1984 - 1 Ws 397/83
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines für gegenstandslos erklärten Haftbefehls und …
Diese gesetzliche Regelung wäre überflüssig, wenn bereits mit der Rechtskraft des Urteils diese Maßnahmen ebenso wie der Haftbefehl selbst als prozessual überholt entfielen (vgl. OLG Hamburg MDR 1977, 949 [OLG Hamburg 09.05.1977 - 1 Ws 196/77] ; OLG Frankfurt NJW 1979, 665; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598 [OLG Karlsruhe 04.02.1980 - 2 Ws 227/79] ).
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