Rechtsprechung
| VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25 A |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 VwGO, § 23 Abs 2 AufenthG, § 35 S 1 VwVfG
Aufenthaltsrecht: Pakistanische Staatsangehörige; Erteilung von Visa im Wege einer einstweiligen Anordnung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Berlin, 07.07.2025 - 8 L 290.25
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: Aufnahmezusagen verpflichten zur …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Die den Antragsteller:innen aufgrund der ihnen auf dieser Grundlage mit bestandskräftigem und nicht widerrufenem oder zurückgenommenem Bescheid des Bundesamtes vom 23. April 2024 erteilte Aufnahmezusage begründet einen Anspruch auf Durchführung des Visumverfahrens im Fall der Visumantragstellung binnen 24 Monaten ab Bekanntgabe des Bescheides sowie auf Erteilung der Visa, sofern die Identität der Antragsteller:innen geklärt ist, gegen sie keine Sicherheitsbedenken bestehen und sie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen (so schon VG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2025 - VG 8 L 290/25 V - juris Rn. 34 ff.).Sinn und Zweck der ausschließlich auf humanitären Gründen beruhenden Aufnahmezusage gebieten ein Absehen von dieser allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzung (VG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2025, a.a.O., Rn. 47).
Rn. 41 aa) Die Antragsteller:innen haben glaubhaft gemacht, dass ihnen vor Abschluss des Visumverfahrens sowie des auf die Erteilung der begehrten Visa gerichteten Klageverfahrens in der Hauptsache eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan droht, wo ihnen - was sich bereits aus der der Aufnahmezusage zugrundeliegenden Gefährdungseinschätzung des Bundesamtes (vgl. Bl. 16 des Verwaltungsvorgangs des Bundesamtes, S. 2 des Aufnahmebescheides Teil 1) ergibt und die Antragsgegnerin insoweit auch nicht in Frage stellt - schwere und unzumutbare Nachteile drohen (ebenso: VG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2025 - VG 29 L 403/25 V - Entscheidungsabdruck [EA] S. 8 ff.; Beschluss vom 7. Juli 2025, a.a.O., Rn. 48 ff.; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2025 - VG 37 L 158/25 V - EA S. 6 ff.).
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die Vorwegnahme zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris Rn. 2 …und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 - juris Rn. 22). - BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Rn. 29 (1) Der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Aufnahmebescheid Teil 1 ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 -, juris Rn. 24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17
(Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die Vorwegnahme zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris Rn. 2 …und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris Rn. 1; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 - juris Rn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die Vorwegnahme zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris Rn. 1; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 - juris Rn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 S 101.18
Visum zur Ausübung einer Beschäftigung; Spezialitätenkoch; Vorwegnahme der …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Die Festsetzung des Wertes des Verfahrensgegenstandes beruht auf §§ 53 Abs. 2, 52 Abs. 2 Nr. 1, 45 S. 2 Alt. 2 GKG (vgl. zum Ansatz des halben Auffangstreitwertes auch bei einer begehrten Vorwegnahme der Hauptsache OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - OVG 3 S 101.18 - juris Rn. 9 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10
Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe- und darauf bezogenes …
Auszug aus VG Berlin, 22.07.2025 - 40 L 144.25
Rn. 56 3. Den Antragsteller:innen war antragsgemäß Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu bewilligen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2010 - OVG 10 M 8.10 - juris Rn. 8) hinreichende Aussicht auf Erfolg bot und nicht mutwillig erschien.
- VG Berlin, 25.11.2025 - 40 L 471.25 Insoweit unterscheidet sich die in § 22 Satz 2 AufenthG vorausgesetzte Aufnahmeerklärung maßgeblich von der Aufnahmezusage im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, die nach aktueller Rechtsprechung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. Juli 2025 - VG 40 L 144/25 V - juris Rn. 29; BVerwG…, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., Rn. 24;… VG Berlin, Beschlüsse vom 16. September 2025, a.a.O., S. 6 f. m.w.N. und vom 7. Juli 2025 - VG 8 L 290/25 V - EA S. 7 f.).
Sie haben glaubhaft gemacht, dass ihnen vor Abschluss des auf die Erteilung der begehrten Visa gerichteten Klageverfahrens in der Hauptsache (VG 40 K 472/25 V) eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan droht, wo ihnen schwere und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. hierzu insgesamt: Beschluss der Kammer vom 22. Juli 2025 - VG 40 L 144/25 V - EA, S. 10 f.; VG Berlin, Beschluss vom 16. September 2025 - VG 33 L 235/25 V - EA. S. 11 m.w.N.).
- VG Berlin, 12.12.2025 - 4 L 477.25 Sinn und Zweck der ausschließlich auf humanitären Gründen beruhenden Aufnahmezusage gebieten ein Absehen von dieser allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzung (VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 - VG 11 L 415/25 V - BA, Bl. 9, und vom 22. Juli 2025 - VG 40 L 144/25 A - juris, Rn. 38).
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