Rechtsprechung
| AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Schätzungsgrundlage
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten - Schwacke-Liste und Fraunhofer-Institut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten durch Bildung eines Mittelwertes zwischen den Daten des Schwacke-Automietpreisspiegels und dem Marktpreisspiegel Deutschland des Fraunhofer Instituts als geeignete Methode zur Schadenschätzung; Greifen eines gegenüber einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten durch Bildung eines Mittelwertes zwischen den Daten des Schwacke-Automietpreisspiegels und dem Marktpreisspiegel Deutschland des Fraunhofer Instituts als geeignete Methode zur Schadenschätzung; Greifen eines gegenüber einem ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (31)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Rn. 6 1. Grundsätzlich kann der Geschädigte nach § 249 II 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rspr. des BGH, zuletzt: BGH, NJW 2009, 58, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).Rn. 7 § 249 Abs. 2 S.1 BGB beschränkt den Ersatzanspruch des Geschädigten auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58 f.; 2008, 1519 f.).
Erforderlichkeit nach § 249 II 1 BGB bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich verlangen kann (st. Rspr. des BGH, BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519 f.).
Der Bundesgerichtshof hat verschiedene Ansätze hinsichtlich der Schwacke-Liste gebilligt (vgl. etwa BGH NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910), dabei aber stets auf die insoweit bestehende tatrichterliche Entscheidungsfreiheit gem. § 287 ZPO hingewiesen.
Über die Geeignetheit des Mietpreisspiegels hat der BGH bislang noch nicht entschieden, jedoch in einem obiger Diktum im Rahmen des § 287 ZPO auch eine Schätzung nach dem Gutachten des Fraunhofer-Instituts zugelassen (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.08 - VI ZR 308/07 = MDR 2009, 25).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht auf Grund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).
Diese Art der Berechnung ist auch vom Bundesgerichtshof unbeanstandet geblieben (vgl. NJW 2009, 58, 60).
Konsequenterweise hat der Bundesgerichtshof daher den Mitverschuldenseinwand nur dann für durchgreifend erachtet, wenn dem Geschädigten ein günstigerer (Normal-)Tarif bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war (besonders deutlich zuletzt BGH, Urt. v. 24.06.2008 - VI ZR 234/07; BGH, Urt. v. 19.02.2008 - VI ZR 32/07; BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07; ebenso LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08; LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08.
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Rn. 7 § 249 Abs. 2 S.1 BGB beschränkt den Ersatzanspruch des Geschädigten auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58 f.; 2008, 1519 f.).Erforderlichkeit nach § 249 II 1 BGB bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich verlangen kann (st. Rspr. des BGH, BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519 f.).
Der Bundesgerichtshof hat verschiedene Ansätze hinsichtlich der Schwacke-Liste gebilligt (vgl. etwa BGH NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910), dabei aber stets auf die insoweit bestehende tatrichterliche Entscheidungsfreiheit gem. § 287 ZPO hingewiesen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht auf Grund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).
Rn. 17 b) Der maßgebliche Markt ist der Mietwagenmarkt in … - Postleitzahlengebiet …(Schwacke) bzw. 34 (Fraunhofer), da hier die streitige Anmietung erfolgte (vgl. dazu BGH, r + s 2008, 258, 259, Rn. 11).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechenden Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360).Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechenden Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360).
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechenden Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360).Der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechenden Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH NJW 2005, 1041; NJW 2006, 360).
- LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der …
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Indes spiegelt sich der am Markt überwiegend geforderte Normaltarif am ehesten im Modus wieder (…vgl. LG Bonn, Urt. v. 28.02.2007 - 5 S 159/06; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07 = NJW 2008, 1601, 1602;… AG Oldenburg, Urt. v. 06.10.2009 - 22 C 740/08) und stellt eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar (BGH NJW 2007, 3782; 2007, 1449).Rn. 39 Entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung kann im Übrigen auch nicht davon ausgegangen werden, dass bereits bei der bloßen Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs der Mitverschuldenseinwand greift (so aber LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07;… LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 189/07;… LG Münster, Urt. v. 05.02.2008 - 9 S 129/07).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Der Bundesgerichtshof hat verschiedene Ansätze hinsichtlich der Schwacke-Liste gebilligt (vgl. etwa BGH NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910), dabei aber stets auf die insoweit bestehende tatrichterliche Entscheidungsfreiheit gem. § 287 ZPO hingewiesen.Konsequenterweise hat der Bundesgerichtshof daher den Mitverschuldenseinwand nur dann für durchgreifend erachtet, wenn dem Geschädigten ein günstigerer (Normal-)Tarif bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war (besonders deutlich zuletzt BGH, Urt. v. 24.06.2008 - VI ZR 234/07; BGH, Urt. v. 19.02.2008 - VI ZR 32/07; BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07; ebenso LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08; LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08.
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden und ferner dürfen wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08).Da im Streitfall von keiner der Parteien hinsichtlich der von der jeweils anderen Partei für "geeigneter" erachteten Erhebung nicht mit konkreten Tatsachen aufgezeigt worden ist, dass sich die geltend gemachten Mängel der jeweiligen Schätzungsgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken, bedarf die Eignung der beiden zur Schadensschätzung herangezogenen Erhebungen vorliegend keiner sachverständigen Klärung (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08).
- BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht auf Grund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).Indes spiegelt sich der am Markt überwiegend geforderte Normaltarif am ehesten im Modus wieder (…vgl. LG Bonn, Urt. v. 28.02.2007 - 5 S 159/06;… LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07 = NJW 2008, 1601, 1602;… AG Oldenburg, Urt. v. 06.10.2009 - 22 C 740/08) und stellt eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar (BGH NJW 2007, 3782; 2007, 1449).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Eine Herunterstufung des Fahrzeug auf Grund des Alters oder der Laufleistung (vgl. insoweit BGH, NJW 2005, 277, 278 f.; BGH, NJW 2005, 1044, 1044), kommt nicht in Betracht. - BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
Auszug aus AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09
Eine Herunterstufung des Fahrzeug auf Grund des Alters oder der Laufleistung (vgl. insoweit BGH, NJW 2005, 277, 278 f.; BGH, NJW 2005, 1044, 1044), kommt nicht in Betracht. - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
- BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
- BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
- BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07
Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach …
- LG Bonn, 28.02.2007 - 5 S 159/06
Nach der Schwacke-Liste ermittelten Normaltarif
- LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07
Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz …
- LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
Unfallersatztarif, Schwacke-Mietpreisspiegel
- LG Münster, 05.02.2008 - 9 S 129/07
"Unfallersatztarif" "Schwacke-Liste"
- AG Oldenburg/Holstein, 06.10.2009 - 22 C 740/08
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des …
- OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten
- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer …
- OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
- LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
- OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- LG Saarbrücken, 16.10.2009 - 13 S 171/09
Anwendung der Fraunhofer-Studie zur Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagen
- AG Köln, 11.01.2010 - 268 C 145/08
Mittelwert zwischen dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel und der …
- AG Essen, 03.11.2009 - 12 C 229/09
In geeigneten Fällen kann der übliche Unfall-Mietwagenpreis als Mittelwert der …
- AG Frankfurt/Main, 16.06.2016 - 29 C 3791/15
Verkehrsunfall - Mietwagenkostenersatz - Angebote des Kfz-Haftpflichtversicherers
OLG, Urteil vom 22.12.2009 - 4 U 294/09 - AG Köln, Urteil vom 11.01.2010 - 268 C 145/08 - AG Essen, Urteil vom 03.11.2009 - 2 C 229/09 - AG Kassel, Urteil vom 21.04.2010 - 40 C 505/09 -, AG Kassel Urteil vom 17.02.2011 - 414 C 2182/09 -, juris; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.07.2012 - 31 C 1208/11 (78) -).Aus diesem Grund erachtet es das erkennende Gericht für sachgerecht, sich bei der Schätzung des Normaltarifs an den Werten der Fraunhofer-Erhebungen als Untergrenze und denjenigen des Schwacke-Mietpreisspiegels als Obergrenze des am regionalen Markt üblichen Normaltarifs zu orientieren (AG Kassel, Urteil vom 17.02.2011 - 414 C 2182/09 -, juris).
- AG Kassel, 28.01.2019 - 435 C 3410/18
Zur Frage, ob Auslagen eines Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts sind danach jedenfalls Mietwagenkosten in Höhe des Mittelwertes der beiden vorgenannten Listen erstattungsfähig (AG Kassel, Urteil vom 17.02.2011 - 414 C 2182/09, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 19.09.2013 - 435 C 1898/13, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 11.01.2019 - 435 C 3543/18). - AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
Mietwagenkosten sind nach dem Mittelwert der Listen von Fraunhofer und Schwacke …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts sind danach jedenfalls Mietwagenkosten in Höhe des Mittelwertes der beiden vorgenannten Listen erstattungsfähig (AG Kassel, Urteil vom 17.02.2011 - 414 C 2182/09, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 19.09.2013 - 435 C 1898/13, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 11.01.2019 - 435 C 3543/18 und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).
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