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| VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Soweit die Verfassungsbeschwerde die Zulassung eines nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht wählbaren Kandidaten zur Bundestagswahl rügt, ist sie schließlich wegen Vorrangs der Wahlprüfung und Wahlprüfungsbeschwerde gem. Art. 41 Abs. 1 und 2 GG, § 49 BWG (dazu vgl. BVerfGE 28, 214 [218 ff.]; 34, 81 [97]) unzulässig. - VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Insbesondere muss der Beschwerdeführer den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten der Sächsischen Verfassung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben (SächsVerfGH, Urteil vom 27.7.1995 - Vf. 45-IV-94 -, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschluß vom 28.8.1999 - Vf. 39-IV-98). - BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Soweit die Verfassungsbeschwerde die Zulassung eines nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht wählbaren Kandidaten zur Bundestagswahl rügt, ist sie schließlich wegen Vorrangs der Wahlprüfung und Wahlprüfungsbeschwerde gem. Art. 41 Abs. 1 und 2 GG, § 49 BWG (dazu vgl. BVerfGE 28, 214 [218 ff.]; 34, 81 [97]) unzulässig.
- VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Diese sind in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf., § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG abschließend aufgezählt (Sächs- VerfGH, Beschlüsse vom 23.1.1998 - Vf. 27-IV-97 -, LKV 1998, 233, und vom 23.1.1998 - Vf. 46-IV-97). - VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 39-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Insbesondere muss der Beschwerdeführer den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten der Sächsischen Verfassung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben (SächsVerfGH, Urteil vom 27.7.1995 - Vf. 45-IV-94 -, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschluß vom 28.8.1999 - Vf. 39-IV-98). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 46-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
Diese sind in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf., § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG abschließend aufgezählt (Sächs- VerfGH, Beschlüsse vom 23.1.1998 - Vf. 27-IV-97 -, LKV 1998, 233, und vom 23.1.1998 - Vf. 46-IV-97).
- VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98 Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGHG, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschlüsse vom 28. August 1998 - Vf. 39-IV-98 - und vom 11. März 1999 - Vf. 42-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
- VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 41-IV-00 Ihrem Vorbringen ist entgegen der aus § 28 SächsVerfGHG folgenden Verpflichtung nicht zu entnehmen, dass das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20.05.2000 ihre Rechte aus Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf möglicherweise verletzt (vgl. zu den Begründungsanforderungen: SächsVerfGH JbSächsOVG 3 [1995] 93 [96]; Beschluss vom 11.03.1999 - Vf. 42-IV-98 - Beschluss vom 23.06.2000 - Vf. 79-IV-99 -).
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