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   VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16   

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https://dejure.org/2017,22385
VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16 (https://dejure.org/2017,22385)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.2017 - 42-VI-16 (https://dejure.org/2017,22385)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 42-VI-16 (https://dejure.org/2017,22385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118; ZPO § 141, § 448
    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der Vergütung an eine Detektei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidungen zur Zahlung einer Vergütung aus einem mit einer Detektei abgeschlossenen Ermittlungsvertrag; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und eines Verstoßes gegen das Willkürverbot; Versagung der ...

  • rewis.io

    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der Vergütung an eine Detektei

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70).

    In einer solchen speziellen Situation ist es verfassungsrechtlich geboten, eine effektive Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch zu gewährleisten, dass die zeugenlose Partei über den Inhalt des Gesprächs gemäß § 448 ZPO förmlich vernommen oder ihr zumindest die Gelegenheit eingeräumt wird, sich im Rahmen einer informatorischen Anhörung nach § 141 ZPO zu äußern (VerfGHE 61, 66/70).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Ob die Verfassungsbeschwerde auf eine Verletzung der Ansprüche auf Justizgewährung und auf ein faires Verfahren gestützt werden kann, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGHE 66, 144/152; VerfGH vom 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 56).
  • LG München I, 17.03.2016 - 31 S 8783/12

    Vergütungsanspruch aus einem Detektivvertrag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts München vom 28. März 2012 (in der Fassung des Beschlusses vom 6. Juni 2012) Az. 213 C 17194/11, durch das die Beschwerdeführerin zur Zahlung einer Vergütung aus einem mit einer Detektei abgeschlossenen Ermittlungsvertrag verurteilt wurde, sowie gegen das die Berufung zurückweisende Urteil des Landgerichts München I vom 17. März 2016 Az. 31 S 8783/12.
  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126).
  • VerfGH Bayern, 14.07.1998 - 34-VI-97
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der 16 Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16
    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126).
  • VerfGH Bayern, 01.06.2012 - 102-VI-11

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

  • VerfGH Bayern, 17.07.2007 - 96-VI-05
  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 29.06.2016 - 42-VI-15

    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick

  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 42).
  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26; vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Richtigkeit dieser Wertungen wie ein Rechtsmittelgericht zu überprüfen (VerfGH vom 27.6.2017 - Vf. 42-VI-16 - juris Rn. 35 m. w. N.).
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