Rechtsprechung
| RG, 22.09.1926 - I 435/25 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 114, 304
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 17.10.2025 - 37 L 374.25 Insoweit unterscheidet sich die in § 22 Satz 2 AufenthG vorausgesetzte Aufnahmeerklärung maßgeblich von der Aufnahmezusage im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, die nach aktueller Rechtsprechung regelmäßig als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 7. Juli 2025 - VG 8 L 290/25 V - juris Rn. 35; Beschluss vom 18. Juli 2025 - VG 29 L 403/25 V; Beschluss vom 29. Juli 2025 - VG 7 L 174/25 V; Beschluss vom 1. Oktober 2025 - VG 11 L 435/25 V; Beschluss vom 15. Oktober 2025 - VG 37 L 203/25 V).
- BGH, 25.01.1983 - KZR 2/82
Anspruch auf Rückzahlung eines erlangten "Zuschusses" von 1.000 DM wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Vorschrift nicht schon bei unverhältnismäßiger Höhe der Vertragsstrafe anwendbar, sondern erst beim Hinzutreten besonderer Umstände hinsichtlich des Inhalts, der Beweggründe und des Zweckes der Abrede (BGH Urteile vom 5. Oktober 1951 - I ZR 74/50 - LM BGB § 343 Nr. 1, insoweit in BGHZ 3, 193 nicht abgedruckt; vom 30. März 1977 - VIII ZR 300/75 - WM 1977, 641, 643; RGZ 114, 304, 307 m.w.N.;… Ballhaus in RGRK-BGB 12. Aufl. § 343 Rdn. 7). - BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 208/56
Rechtsmittel
Daß die unverhältnismäßige Höhe einer Vertragsstrafe für sich allein nicht ausreicht, um die Nichtigkeit einer solchen Vereinbarung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu begründen (§ 138 Abs. 1 BGB) entspricht der herrschenden Auffassung (RGZ 114, 304 [307], BGH LM BGB § 343 (Nr. 1) Leitsatz b).
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