Rechtsprechung
| EGMR, 03.04.2018 - 43976/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
SANGOI v. GERMANY
Inadmissible (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
SANGOI v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Inadmissible
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.01.2016 - 402 F 351/14
- OLG Köln, 06.07.2016 - 4 UF 41/16
- BVerfG, 04.12.2016 - 1 BvR 2043/16
- EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- EGMR, 15.01.2015 - 62198/11
Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft
Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
Darüber hinaus hätte die Beschwerdeführerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen oder zumindest eine Untätigkeitsrüge einlegen können, um das Verfahren zu beschleunigen (vgl. und im Gegensatz dazu K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, 15. Januar 2015). - EGMR, 28.04.2016 - 20106/13
Buchleither gegen Deutschland
Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
Zu Beginn stellt der Gerichtshof fest, dass es im vorliegenden Fall nicht um einen gerichtlichen Ausschluss von Umgangsrechten geht (vgl. und im Gegensatz dazu B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20106/13, 28. April 2016; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, ECHR 2003 VIII (Auszüge)). - EGMR, 17.11.2015 - 35532/12
BONDAVALLI c. ITALIE
Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
Die von der Beschwerdeführerin gewünschte gerichtliche Umgangsregelung betrifft eine positive Verpflichtung nach Artikel 8 der Konvention, die auch dann besteht, wenn die Kindeseltern nicht kooperationsbereit sind (Bondavalli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 35532/12, §Rdnr. 82, 17. - EGMR, 15.09.2016 - 43299/12
GIORGIONI c. ITALIE
Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
Zwar hat das Oberlandesgericht die Beschwerdeführerin nicht mündlich angehört, um so die notwendigen Modalitäten für eine vollstreckbare Regelung des Umgangs zwischen ihr und N. herauszuarbeiten (siehe Bondavalli, a. a. O., Rdnr. 72; Giorgioni./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 43299/12, Rdnr. 62, 15.
- BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 316/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …
Es entspreche auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in seiner Entscheidung vom 3. April 2018, dass das Unterlassen einer konkreten gerichtlichen Umgangsregelung wegen des entgegenstehenden Willens des Kindes nicht unangemessen sei und daher Art. 8 EMRK nicht verletze (Verweis auf "EGMR Beschluss vom 3. April 2018 - 43976/17 - Rn. 20 f.").Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; siehe auch EGMR, S. ./. Deutschland, 03.04.2018, 43976/17, § 20 f. zu Art. 8 EMRK).
Nach der Rechtsprechung des EGMR müssen die Gerichte der Vertragsstaaten bei einander widerstreitenden Interessen der Elternteile und des Kindes in Umgangsangelegenheiten einen gerechten Ausgleich finden (vgl. EGMR, S. ./. Deutschland, 03.04.2018, 43976/17, § 20 f.).
- OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22
Umgangsausschluss; Antragszurückweisung
Höchstrichterlich ist dies nicht beanstandet worden (vgl. EGMR, Entscheidung v. 03.04.2018, 43976/17, juris).b) Eine derartige Ausnahmesituation, die das Absehen von einer Umgangsregelung gebietet, ist hier gegeben.aa) Festzuhalten ist zunächst, dass aufgrund des Ergebnisses der Anhörung des betroffenen Jugendlichen vom 17.10.2023 kein Anlass für einen weiteren Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters nach § 1684 Abs. 4 S.1 u. 2 BGB besteht.Durch die Ablehnung der Umgangsregelung aufgrund des ihr entgegenstehenden Willens des betroffenen Kindes wird der Vater weder in seinen verfassungsmäßigen Rechten noch in seinen Menschenrechten beeinträchtigt (vgl. hierzu EGMR, Entscheidung v. 03.04.2018, 43976/17, Tz. 13 u.20, juris).
- OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25
Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (…ständige Rspr des BVerfG, siehe zuletzt BVerfG, 28.8.2025 - 1 BvR 316/24, FamRZ 2025, 1892 Rn. 37, zum Umgangsausschluss unter Hinweis auf BVerfGK 9, 274 m.w.N.; siehe auch EGMR, S. ./. Deutschland, 3.4.2018, 43976/17, Rn. 20 f. zu Art. 8 EMRK).
- OLG Braunschweig, 26.09.2024 - 1 UF 73/24
Kostenentscheidung in einem Verfahren zum Umgang zwischen einem Jugendlichen und …
Die Ablehnung einer Umgangsregelung aufgrund des entgegenstehenden Willens seiner jugendlichen Tochter verletzt den Vater auch nicht in seinen Grund- und Menschenrechten, zumal damit kein Verbot persönlicher Kontakte verbunden ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 03.11.2023, II-13 UF 106/22, juris Rn. 15; EGMR Entscheidung vom 03.04.2018, 43976/17, juris Rn. 20 f.). - OLG Frankfurt, 08.01.2024 - 6 UF 196/23
Bedürfnis für gerichtliche Umgangsregelung
Der Senat hatte sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln (Beschluss vom 06. Juli 2016 - 4 UF 41/16 -, BeckRS 2016, 133148, beck-online) berufen, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht beanstandet worden war (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 3. April 2018 - 43976/17 -, juris). - KG, 27.01.2023 - 17 UF 150/22
Umgangssache: Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters bei …
Zutreffend hat es dabei entsprechend den Maßstäben sowohl des BVerfG (Entscheidung vom 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16, FamRZ 2016, 1917) als auch des EGMR (Entscheidungen vom 28.04.2016 - Nr. 20106/13, FamRZ 2017, 891, Buchleither ./. Deutschland sowie vom 03.04.2018 - Nr. 43976/17, FamRZ 2019, 1612, Sangoi ./. Deutschland) auf den stabilen, intensiven und zielorientierten, einen Umgang ablehnenden Willen der 12 und 8 Jahre alten Kinder abgestellt.
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