Rechtsprechung
AG München, 01.07.2016 - 461 C 26728/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch eines Vermieters auf Beseitigung eines vor mehr als 10 Jahren gepflanzten Ahornbaums auf dem Balkon des Mieters einer 2-Zimmerwohnung; Grundsätze zur Bewertung eines potenziell vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache
- rewis.io
Erfolgreiche Klage des Vermieters auf Beseitigung eines Ahornbaumes
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
"Balkonahorn"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein ausgewachsener Baum auf dem Balkon
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ahornbaum auf dem Balkon?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Balkonahorn"
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Mieter darf auf Balkon keinen Baum pflanzen
- haerlein.de (Pressemitteilung)
Kann der Vermieter vom Mieter die Beseitigung eines auf dem Balkon angepflanzten Baumes verlangen?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Baum auf Balkon - Mieter muss Bergahorn entfernen
Verfahrensgang
- AG München, 01.07.2016 - 461 C 26728/15
- LG München I, 08.11.2016 - 31 S 12371/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 19.02.2014 - 15 S 4624/13
Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne verjährt in 3 Jahren!
- LG München I, 08.11.2016 - 31 S 12371/16
Bepflanzung eines Balkons oder einer Loggia mit einem Baum durch den Mieter
Die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2016, Aktenzeichen 461 C 26728/15, wird zurückgewiesen.A) Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2016, Aktenzeichen 461 C 26728/15, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
Der zum vertragsgemäßen Gebrauch dieses Gartengrundstück geeignete Zustand im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB wird, wenn es - wie hier - an einer konkreten vertraglichen Vereinbarung fehlt, somit nach den gesamten Umständen des Mietverhältnisses und den daraus in - gegebenenfalls ergänzender - Auslegung abzuleitenden Standards, insbesondere nach der Mietsache und deren beabsichtigter Nutzung sowie der Verkehrsanschauung unter der Beachtung des in § 242 BGB normierten Grundsatzes von Treu und Glauben bestimmt ( BGH , Beschluss vom 22.02.2022, Az.: VIII ZR 38/20; BGH , Urteil vom 24.11.2021, Az.: VIII ZR 258/19; BGH , Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18; BGH , Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 197/14; LG München I , Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; LG Münster , Urteil vom 04.07.1996, Az.: 8 S 2/96; LG Köln , Urteil vom 10.01.1995, Az.: 12 S 185/94; LG Lübeck , Urteil vom 24.11.1992, Az.: 14 S 61/92; AG Vaihingen , Urteil vom 03.12.2019, Az.: 1 C 315/19; AG München , Urteil vom 01.07.2016, Az.: 461 C 26728/15; AG Köln , Urteil vom 18.02.1994, Az.: 217 C 483/93 ).Insofern erfolgte hier durch die Beklagten/Mieter nämlich nicht ein Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia - welches grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt wäre ( LG München I , Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; AG München , Urteil vom 01.07.2016, Az.: 461 C 26728/15 ) -, sondern auf dem mit vermieteten Gartengrundstück.
Solange somit eine Gefahr für das Haus (mit der Garage) und/oder dem zugehörigen Gartengrundstück nicht durch diese drei Bäume und/oder die Regentonne droht (vgl. zum Fall der Gefahrdrohung u.a.: LG München I , Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; AG München , Urteil vom 01.07.2016, Az.: 461 C 26728/15 ), könnte der Kläger/Vermieter dem entsprechend hier auch nicht von den Beklagten/Mietern verlangen, dass diese 3 Bäume und/oder diese Regentonne beseitigte bzw. entfernt werden ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: I-10 U 70/04; LG Braunschweig , Beschluss vom 12.03.2009, Az.: 6 S 548/08; LG Köln , Urteil vom 10.01.1995, Az.: 12 S 185/94 ).
- AG München, 11.07.2017 - 422 C 6905/17
Außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung des Mieters
Mit rechtskräftigem Endurteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2016, Aktenzeichen 461 C 26728/15, wurde der Beklagte verurteilt, den von ihm auf der Loggia, der hier streitgegenständlichen 2-Zimmerwohnung angepflanzten Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk fachgerecht dauerhaft zu beseitigen.Der Beklagtenvertreter war im Verfahren 461 C 26728/15 als Prozessbevollmächtigter aufgetreten, das Verfahren wurde rechtskräftig beendet.