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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16934
AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21 (https://dejure.org/2023,16934)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2023 - 49 C 104/21 (https://dejure.org/2023,16934)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 49 C 104/21 (https://dejure.org/2023,16934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 215 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB, § 538 BGB, § 541 Abs 1 BGB
    Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen; Abgrenzung des vertragsgemäßen Gebrauchs von der Beschädigung einer Mietsache

  • IWW

    § 28 II, BV
    Schönheitsreparaturen

  • mietrechtsiegen.de

    Was sind Schönheitsreparaturen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind Schönheitsreparaturen?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Typische Formfehler im Mietvertrag machen Renovierungspflicht zunichte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung beim Auszug nicht renoviert - Vermieter kann dafür keinen Schadenersatz verlangen, wenn er die Wohnung unrenoviert übergeben hatte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was sind Schönheitsreparaturen? (IMR 2023, 451)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 150/22

    Schadensersatz aufgrund des Rückgabezustands einer Mietwohnung; Zahlungsanspruch …

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Daher dürfte die Abwälzung des Anstrichs sämtlicher Versorgungsleitungen in der Wohnung unwirksam sein (Fortführung AG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2022 - 49 C 150/22 ).

    Es gibt sich vorliegend nach der Rechtsprechung bereits aus dem Umstand, dass aus der mietvertraglichen Klausel in § 17 Ziff. 2 nicht hinreichend deutlich wird, dass die Fenster der Wohnung nur von innen zu streichen sind, da die Formulierung von innen hinter der Außentür sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 15.05.2020, zum Az.: 49 C 493/19 bei juris; LG Hamburg, Beschluss v. 28.08.2020 zum Az.: 322 T 87/19; AG Hamburg, Urteil v. 17.04.2020 zum Az.: 46 C 321/15, AG Hamburg, Urteil v. 26.01.2018 zum Az.: 49 C 325/17).

    Dies ist etwa bei Einbauschränken allgemein anerkannt (vgl. Etwa AG Berlin-Mitte, ZMR 2021, 897; LG Berlin NZM 2016, 125 = NJW 2016, 579), gilt aber selbstverständlich auch für Versorgungsleitungen (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris) und würde im Übrigen vorliegend auch das Pflegen und Reinigen der Fußböden umfassen, da dies so verstanden werden kann, dass Holzdielen regelmäßig abgeschliffen und lackiert werden müssen.

  • LG Berlin, 27.07.2021 - 65 S 264/20

    Wohnraummiete: Überwälzung der Pflicht zur fachgerechten Ausführung von …

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Geschuldet wird vom Mieter nur eine fachgerechte Ausführung mittlerer Art und Güte, die vorliegt, wenn die Schönheitsreparaturen keine auffallenden Mängel aufweisen (Anschluss LG Berlin, Urteil vom 27. Juli 2021 - 65 S 264/20).

    Fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt sind die Schönheitsreparaturen demgemäß, wenn sie keine auffallenden Mängel aufweisen (so ausdrücklich und zutreffend LG Berlin, Urteil v. 27.07.2021 zum Az.: 65 S 264/20 bei juris).

  • BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der …

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Der BGH hat dies bislang nicht problematisiert (BGH NZM 2008, 926 und NZM 2012, 338), dabei jedoch möglicherweise nicht berücksichtigt, dass lediglich eine fachgerechte Ausführung mittlerer Art und Güte geschuldet ist, die aber auch vom Mieter bzw. der Mieterin selbst durchgeführt werden kann.
  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Der BGH hat dies bislang nicht problematisiert (BGH NZM 2008, 926 und NZM 2012, 338), dabei jedoch möglicherweise nicht berücksichtigt, dass lediglich eine fachgerechte Ausführung mittlerer Art und Güte geschuldet ist, die aber auch vom Mieter bzw. der Mieterin selbst durchgeführt werden kann.
  • LG Berlin, 17.11.2015 - 67 S 359/15

    Wohnraummietvertrag: Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zum Anstrich der …

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Dies ist etwa bei Einbauschränken allgemein anerkannt (vgl. Etwa AG Berlin-Mitte, ZMR 2021, 897; LG Berlin NZM 2016, 125 = NJW 2016, 579), gilt aber selbstverständlich auch für Versorgungsleitungen (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris) und würde im Übrigen vorliegend auch das Pflegen und Reinigen der Fußböden umfassen, da dies so verstanden werden kann, dass Holzdielen regelmäßig abgeschliffen und lackiert werden müssen.
  • AG Hamburg, 15.05.2020 - 49 C 493/19

    Verpflichtung eines Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Es gibt sich vorliegend nach der Rechtsprechung bereits aus dem Umstand, dass aus der mietvertraglichen Klausel in § 17 Ziff. 2 nicht hinreichend deutlich wird, dass die Fenster der Wohnung nur von innen zu streichen sind, da die Formulierung von innen hinter der Außentür sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 15.05.2020, zum Az.: 49 C 493/19 bei juris; LG Hamburg, Beschluss v. 28.08.2020 zum Az.: 322 T 87/19; AG Hamburg, Urteil v. 17.04.2020 zum Az.: 46 C 321/15, AG Hamburg, Urteil v. 26.01.2018 zum Az.: 49 C 325/17).
  • LG Hamburg, 30.11.2020 - 316 T 44/20

    Wohnraummietvertrag: Unwirksame Klausel zu den Schönheitsreparaturen

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Wenn den Mietern auferlegt wird, für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" Sorge zu tragen, wird durch die Regelung nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist, da die Formulierung "von innen" sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (Anschluss LG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 316 T 44/20 ; Fortführung AG Hamburg, Urteil vom 29. April 2022 - 48 C 481/19 ).
  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19

    Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Wechsel der Parteien einer …

    Auszug aus AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
    Wenn den Mietern auferlegt wird, für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" Sorge zu tragen, wird durch die Regelung nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist, da die Formulierung "von innen" sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (Anschluss LG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 316 T 44/20 ; Fortführung AG Hamburg, Urteil vom 29. April 2022 - 48 C 481/19 ).
  • AG Hamburg, 24.10.2025 - 49 C 518/24

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel

    Danach ist die Abwälzung des Anstriches sämtlicher Versorgungsleitungen in der Wohnung nicht zulässig, da dies in der genannten Regelung nicht aufgeführt ist (vgl. ebenso AG Hamburg, Urteil v. 28.06.2023 zum Az.: 49 C 104/21 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 26.10.2022 zum Az.: 49 C 150/22 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 03.09.2021 zum Az.: 46 C 500/19 n. v.).

    Die entsprechende Formulierung des "Streichens der Innentüren, der Fenster und Außentüren von Innen" gewährleistet insoweit nicht mit hinreichender Deutlichkeit, dass das von "innen" hinter den Außentüren sich auch auf die Fenster bezieht (ebenso AG Hamburg, Urteil v. 28.06.2023 zum Az.: 49 C 104/21 bei juris; im Anschluss LG Hamburg, Beschluss v. 30.11.2020 zum Az.: 316 T 44/20 ; Fortführung AG Hamburg, Urteil v. 29.04.2022 zum Az.: 48 C 481/19 ).

  • AG Schwerin, 18.07.2025 - 14 C 19/25

    Schönheitsreparaturen: Streichen der "Fenster und Außentüren von innen" ist …

    Dies ergibt sich vorliegend bereits aus dem Umstand, dass aus der mietvertraglichen Klausel in § 16 des Mietvertrages nicht hinreichend deutlich wird, dass die Fenster der Wohnung nur von innen zu streichen sind, da die Formulierung von innen hinter der Außentür sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (siehe auch AG Hamburg, Urteil vom 28.06.2023 - Az. 49 C 104/21 mit Hinweises auf Zitierungen in Kommentaren).
  • LG Berlin II, 28.04.2026 - 63 S 369/25
    ebenso für vergleichbare Klauseln AG Hamburg a. a. O., AG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 2020 - 49 C 493/19 -, juris; AG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2023 - 49 C 104/21 -, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 316 T 44/20 -, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 210 C 176/23 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 67 S 88/23 -, juris; LG Neuruppin, Urteil vom 30. Oktober 2024 - 4 S 30/24 -, juris; a.A. AG Schwerin, Urteil vom 18. Juli 2025 - 14 C 19/25 -, Rn. 30, juris, s. a. Bieber, Anmerkung zu AG Charlottenburg, Urteil vom 26.10.2023, 210 C 176/23 , jurisPR-MietR 5/2024 Anm. 3).
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