Rechtsprechung
| AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 117 BGB, § 291 S 2 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 551 BGB, § 556d BGB
Voraussetzungen des Kautionsrückzahlungsanspruchs im Wohnraummietverhältnis; Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Endrenovierungspflicht - mietrechtsiegen.de
Wohnraum- oder Mietverhältnis über andere Räume - sachliche Zuständigkeit/Begründetheit Klage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohn- oder Gewerberaummietvertrag? Keine Frage der Zulässigkeit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Voraussetzungen des Kautionsrückzahlungsanspruchs und die formularmäßig vereinbarte Endrenovierungspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohn- oder Gewerberaummietvertrag? Nicht nur eine Frage der Zulässigkeit! (IMR 2021, 397)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13
Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Entscheidend ist allein, ob sich die sachliche Zuständigkeit des Gerichts aus den zur Begründung des Anspruchs vom Kläger vorgebrachten Tatsachen ergibt (BGH NZM 2014, 626, Rn. 23; BGHZ 124, 237, 240 f.; OLGR Karlsruhe 2006, 206).Die Bezeichnung des Vertrags ist insoweit lediglich ein Indiz unter anderem, um den Willen zu ermitteln (vgl. KG Berlin GE 2019, 1110; BGHZ 202, 39; BGH NJW 2018, 2472; KG Berlin MDR 2010, 1446).
Rn. 27 Im Übrigen ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer gemischten Nutzung im Zweifel von den Schutzregeln des Wohnraummietrechts auszugehen, soweit ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellbar ist (vgl. KG Berlin GE 2019, 1110; BGH NZM 2014, 626 = NJW 2014, 2864).
- KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Die Bezeichnung des Vertrags ist insoweit lediglich ein Indiz unter anderem, um den Willen zu ermitteln (vgl. KG Berlin GE 2019, 1110; BGHZ 202, 39; BGH NJW 2018, 2472; KG Berlin MDR 2010, 1446).Ein Wohnraummietverhältnis liegt danach vor, wenn die Räume nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden zur zumindest überwiegenden Wohnnutzung vermietet sind und sich ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen lässt (vgl. KG Berlin GE 2019, 1110).
Rn. 27 Im Übrigen ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer gemischten Nutzung im Zweifel von den Schutzregeln des Wohnraummietrechts auszugehen, soweit ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellbar ist (vgl. KG Berlin GE 2019, 1110; BGH NZM 2014, 626 = NJW 2014, 2864).
- BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Entscheidend ist allein, ob sich die sachliche Zuständigkeit des Gerichts aus den zur Begründung des Anspruchs vom Kläger vorgebrachten Tatsachen ergibt (…BGH NZM 2014, 626, Rn. 23; BGHZ 124, 237, 240 f.; OLGR Karlsruhe 2006, 206).Für die Zulässigkeit reicht dann die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kläger aus (vgl. BGHZ 124, 237, 240 f.; RGZ 29, 371, 373 f.; 158 1, 2; RG JW 1901, 396 Nr. 4 und 798 f.; JW 1902, 125 Nr. 3; BGHZ 7, 184, 186; BGH NJW 1964, 497, 498 unter zweitens).
- BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 92/17
Wohnraummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßigen …
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Zwar ist der Beklagte nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen zur verzinslichen Anlage der Kaution verpflichtet gewesen (vgl. hierzu BGH NZM 2019, 212), sollte der Beklagte dies entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarung nicht gemacht haben, besteht insoweit ein Schadensersatzanspruch, den die Kläger ohne Weiteres beziffern können.Entsprechendes gilt für die im Schriftsatz vom 26.05.2021 vom Beklagten dargelegte Vereinbarung zur Verzinsungsverrechnung (vgl. BGH NZM 2019, 212).
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei …
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Insbesondere entfällt ein Stellen von Vertragsbedingungen nicht bereits dann, wenn die vorformulierten Vertragsbedingungen dem anderen Vertragsteil vorab zur Kenntnis mit der Bitte um Anmerkung oder Änderungswünsche übersandt werden (vgl. BGH NJW 2016, 1230). - AG Lübeck, 17.08.2011 - 23 C 1448/11
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Rn. 33 Im Übrigen ist anerkannt, dass der Mieter in den angemieteten Räumlichkeiten nicht selbst wohnen muss, wie dies etwa von der Rechtsprechung auch bei der Anmietung einer Wohnung von einem Elternteil für ein in der Ausbildung befindliches Kind regelmäßig akzeptiert wird, obwohl es sich hierbei um eine erkennbare Umgehung des § 551 Abs. 4 BGB handeln dürfte (…vgl. BGH NJW 2013, 1876, Rn. 14; kritisch insoweit AG Lübeck, Urteil vom 17. August 2011 zum Aktenzeichen 23 C 1448/11 bei juris). - BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 379/12
Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach …
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Rn. 33 Im Übrigen ist anerkannt, dass der Mieter in den angemieteten Räumlichkeiten nicht selbst wohnen muss, wie dies etwa von der Rechtsprechung auch bei der Anmietung einer Wohnung von einem Elternteil für ein in der Ausbildung befindliches Kind regelmäßig akzeptiert wird, obwohl es sich hierbei um eine erkennbare Umgehung des § 551 Abs. 4 BGB handeln dürfte (vgl. BGH NJW 2013, 1876, Rn. 14; kritisch insoweit AG Lübeck, Urteil vom 17. August 2011 zum Aktenzeichen 23 C 1448/11 bei juris). - BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02
Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem …
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Rn. 39 Die Vereinbarung einer Endrenovierungsverpflichtung führt im Übrigen im Wohn- wie auch im Gewerbemietrecht zur summierten Unwirksamkeit der mietvertraglichen Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter (vgl. Wohnraummietrecht BGH NZM 2003, 394; AG Dortmund WuM 2015, 27 und im Gewerberaummietrecht BGH NZM 2005, 504). - BGH, 17.07.2019 - VIII ZR 130/18
Vereinbarkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung mit gesetzlicher …
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Zwar ist im Sommer 2015 eine entsprechende Verordnung veröffentlicht worden, es fehlt insoweit jedoch an der Begründung der Verordnung durch die Freie und Hansestadt Hamburg, so dass die Verordnung insgesamt unwirksam ist (vgl. BGH NZM 2019, 584). - BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03
Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners
Auszug aus AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20
Das unterscheidende Kriterium liegt also darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernst gemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachtet haben, es spricht gegen den Scheincharakter eines Rechtsgeschäfts, wenn der mit ihm erstrebte Zweck die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts erreicht werden kann (vgl. BGH WM 2006, 1731; OLG Rostock…, Urteil vom 27. Mai 2010 zum Aktenzeichen 3 U 116/09, Rn. 6 bei juris; LG München I, Urteil vom 04. März 2009 zum Aktenzeichen 14 S 2666/08 bei juris). - AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14
Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen
- OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
Wohnraummietvertrag: Vorliegen eines Scheingeschäfts; Abgrenzung der …
- LG München I, 04.03.2009 - 14 S 2666/08
Räumungsklage des Zwangsverwalters: Scheinmietvertrag des …
- BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17
Wohnraummiete: Abrechnung der Mietsicherheit mit Erklärung über die …
- BGH, 23.10.2019 - XII ZR 125/18
Bestand des Mietvertrag einer Gemeinde über ein Objekt zur Unterbringung ihr …
- BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17
Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer …
- LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17
Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung
- KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00
Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines …
- KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09
Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete; …
- AG Fürth/Bayern, 17.10.2006 - 310 C 1727/06
Mietminderung bei Lärm-, Licht- und Staubimmissionen infolge von …
- OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit des …
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51
Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit
- RG, 11.03.1892 - III 288/91
Gerichtsstand.
- LG Berlin, 13.09.2022 - 67 S 15/22
Berücksichtigung der im Vormietverhältnis vereinbarten Staffelmieterhöhung bei …
Zu diesen einem Aushandeln entgegenstehenden Umständen kommt vorliegend der auch von dem Amtsgericht zutreffend herangezogene Umstand hinzu, dass sich die Klägerin als Mietinteressentin schon angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des dadurch entstehenden Drucks nicht in einer gleichberechtigten Verhandlungsposition befand, die ihr ohne Weiteres eigene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer freien Verhandlung ermöglichten (…vgl. BGH, Urt. v. 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326-337, juris Rn. 29;… Fervers, a.a.O., Rn. 214; AG Hamburg, Urt. v. 16. Juni 2021 - 49 C 336/20, juris Rn.8;… zur diesbezüglichen Berücksichtigung des wirtschaftlichen Machtgefälles auch BGH, Urt. v. 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305-321, juris Rn. 23).
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