Rechtsprechung
| BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 46; ; StGB § 52
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel - Berücksichtigung der Selbstgefährdung bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung der kriminellen Energie eines Rauschgiftkuriers; Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln; Gesundheitliches Eigenrisiko durch Verschlucken von Betäubungsmittelpresslingen
Verfahrensgang
- LG Landshut, 19.11.2002 - 5 Ns 45 Js 3985/02
- BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Papierfundstellen
- StV 2003, 623 (Ls.)
- BayObLGSt 2003, 12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Die Beweiswürdigung der Strafkammer gründet sich auf objektiv nachvollziehbare Tatsachengrundlagen, die den Schluss erlauben, dass das festgestellte Geschehen mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wirklichkeit entspricht (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 11). - BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74
Marktinformationsvertrag
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Dass die Schlussfolgerung der Strafkammer letztlich nicht zwingend ist und, wie von der Revision dargelegt, auch andere Deutungen möglich wären, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGHSt 26, 56 f.). - BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Zwar können generalpräventive Gesichtspunkte bei der Strafzumessung grundsätzlich herangezogen werden, wenn sich eine gemeingefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (BGH NStZ 92, 275 m.w.N.; …
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Angesichts der gewichtigen Funktion, die dem Transport des Rauschgifts über die Grenze und damit in das Absatzgebiet zukommt, stellt die entgeltliche Tätigkeit eines Kuriers in aller Regel täterschaftliches Handeltreiben dar (BGH Urt. v. 3.10.1989 - 1 StR 441/89 -). - BGH, 10.10.1983 - 4 StR 568/83
Berücksichtigung der fehlenden finanziellen Notlage zulasten des Angeklagten - …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Im Übrigen muss das Tatgericht, wenn es im Rahmen der Strafzumessung generalpräventive Erwägungen anstellt, auch berücksichtigen, dass der Gesetzgeber gerade bei der Schaffung des höheren Strafrahmens für die Einfuhr sich von dem Gedanken der Generalprävention leiten ließ (BGH StV 1984, 71). - BayObLG, 27.02.1980 - RReg. 2 St 53/80
Bewusstsein des Angeklagte während der Trunkenheitsfahrt, daß er fahruntauglich …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Dieser Fehler beschwert den Angeklagten zwar nicht, führt jedoch, da das Urteil im Rechtsfolgenausspruch nicht bestehen bleiben kann und die Sache schon deshalb an den Tatrichter zurückverwiesen werden muss, zu einer Berichtigung des Schuldspruchs durch den Senat (vgl. BayObLGSt 1980, 13). - BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92
Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Insoweit gelten dieselben Erwägungen, die es ausschließen, die besondere Gefährlichkeit einer ausschließlich zum Eigenkonsum vorgesehenen Droge schulderhöhend zu berücksichtigen (vgl. BayObLG StV 1993, 29 m.w.N.). - BGH, 19.09.1985 - 1 StR 327/85
Verurteilung wegen Hehlerei - Hehlerische Ankauf von gestohlenem Öl - Ausdruck …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Dies kann jedoch dahinstehen, da aus der Eigengefährdung jedenfalls dann keine schulderhöhenden und daher strafschärfenden Gesichtspunkte (vgl. BGH StV 1986, 58) hergeleitet werden können, wenn die Gefährdung auf einem strafrechtlich relevanten Umgang mit Betäubungsmitteln beruht. - BGH, 17.07.1985 - 2 StR 221/85
Erfüllbarkeit des Tatbestandes der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch im Körper …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03
Darauf, ob angesichts der Kürze des Transitaufenthalts eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit zu dem im Körper befindlichen Rauschgifts besteht, kommt es nicht an (BGH Urt. vom 17.7.1985 - 2 StR 221/85 -, DRsp-ROM Nr. 1994/166).
- OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und …
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts werden die dem straflosen Konsum vorausgehenden Tathandlungen des Erwerbes und des Besitzes nicht sanktioniert, soweit sie, sondern weil sie die Gefahr der Drogenweitergabe und damit der Gefährdung Dritter bergen (vgl. BayObLGSt 2003, 12, 14;… Körner, a.a.O., Rdn. 1391;… Weber, a.a.O., Rdn. 827). - OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05
Täterschaftliches Handeltreiben bei eigenverantwortlichem Drogentransport im …
Darauf, ob er während des Zwischenaufenthalts eine konkrete Zugriffsmöglichkeit auf das im Körper befindliche Rauschgift hatte, kommt es nicht an (BayObLGSt 2003, 12/13 f.;… Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn. 449).Dass der Angeklagte das Rauschgift im Körper über die Grenze transportierte, ist ein Umstand, dem im Rahmen des Kurierdienstes erhebliche Bedeutung zukommt; bereits dies spricht gegen die Annahme einer lediglich untergeordneten Rolle des Angeklagten (BayObLGSt 2003, 12/14).
- BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23
Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer …
Da der Eigenkonsum als solcher nicht strafbar ist (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 = StV 1993, 132 = NStZ 1993, 191 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), muss daraus abgeleitet werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen der bloßen Selbstgefährdung keine strafschärfende Bedeutung zukommen darf (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2003 - 4St RR 17/03 = BayObLGSt 2003, 12). - LG Landshut, 02.08.2005 - 5 Ns 46 Js 25630/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Körperschmuggel als Einfuhr und täterschaftliches …
Nach Auffassung der Kammer ist der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllt, nicht der Tatbestand der Durchfuhr, da sich das transportierte Rauschgift im Körper des Angeklagten befunden und er daher bei der Einreise Verfügungsmacht über die Drogen hatte (vgl. Beschluss des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 25.02.2003, Az. 4 St RR 17/03 mit weiterem Nachweis).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".