Rechtsprechung
BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13 (F) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren -Aufnahme des Rechtsstreits
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Unterbrechung durch Insolvenzverfahren; Aufnahme des Rechtsstreits
- Bundesarbeitsgericht
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Aufnahme des Rechtsstreits
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 ZPO, § 179 Abs 1 InsO, § 180 Abs 2 InsO, § 179 Abs 2 InsO, § 175 Abs 1 S 1 InsO
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Aufnahme des Rechtsstreits - Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Aufnahme des Rechtsstreits
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Aufnahme des Rechtsstreits
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde; Unterbrechung durch Insolvenzverfahren; Aufnahme des Rechtsstreits
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ein Insolvenzgläubiger kann einen unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen, wenn der Insolvenzverwalter gänzlich untätig bleibt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren - Aufnahme des Rechtsstreits
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 08.03.2012 - 1 Ca 1701/11
- ArbG Münster, 08.03.2012 - 1 Ca 1701/11
- LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 512/12
- BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13 (F)
Papierfundstellen
- NJW 2014, 414
- NZA 2013, 1303
- NZI 2014, 328
- DB 2013, 2340
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12
Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle …
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13
Es ist aber auch der Gläubiger der Forderung zur Aufnahme befugt, wenn der Bestreitende seinen Widerspruch nicht verfolgt (BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 7 mwN, BGHZ 195, 233) .Die Aufnahme des Rechtsstreits ist auch möglich, wenn dieser zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Revisionsinstanz in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren anhängig war (BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 8 mwN, BGHZ 195, 233) .
Dieser tritt an Stelle des Schuldners in den Rechtsstreit ein (vgl. BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 10 mwN, BGHZ 195, 233) .
- BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08
Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22. Juni 2012 hat der Schuldner die Prozessführungsbefugnis verloren, § 80 Abs. 1 InsO, die Prozessvollmacht des die Nichtzulassungsbeschwerde einlegenden Rechtsanwalts ist zu diesem Zeitpunkt erloschen, § 117 Abs. 1 InsO (vgl. BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 15 f. mwN) . - LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 512/12
Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Juni 2012 - 13 Sa 512/12 - wird als unzulässig verworfen. - AG Göttingen, 23.09.2015 - 74 IN 18/12
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13
Über das Vermögen des vormaligen Beklagten ist am 22. Juni 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt W zum Insolvenzverwalter bestellt worden (Amtsgericht Münster 22. Juni 2012 - 74 IN 18/12 -) .
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Jedoch erlischt nach § 117 Abs. 1 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen des damit verbundenen Fortfalls der Prozessführungsbefugnis des Schuldners (§ 80 Abs. 1 InsO) eine von diesem gegebene Prozessvollmacht (BAG 28. August 2013 - 5 AZN 426/13 (F) - Rn. 9) . - BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Jedoch erlischt nach § 117 Abs. 1 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen des damit verbundenen Fortfalls der Prozessführungsbefugnis des Schuldners (§ 80 Abs. 1 InsO) eine von diesem gegebene Prozessvollmacht (BAG 28. August 2013 - 5 AZN 426/13 (F) - Rn. 9) . - BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Jedoch erlischt nach § 117 Abs. 1 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen des damit verbundenen Fortfalls der Prozessführungsbefugnis des Schuldners (§ 80 Abs. 1 InsO) eine von diesem gegebene Prozessvollmacht (BAG 28. August 2013 - 5 AZN 426/13 (F) - Rn. 9) .