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   OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08   

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OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 (https://dejure.org/2008,7515)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 (https://dejure.org/2008,7515)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 (https://dejure.org/2008,7515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtung; Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine beabsichtigte Zurückschiebung nach Ghana aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft von einem in Deutschland geborenen Kind; Möglichkeit des Sichberufens auf ein Ausreisehindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1; BGB § 1592 Nr. 2; BGB § 1595 Abs. 1; BGB § 1597 Abs. 1; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1600 Abs. 3; BGB § 1600 b Abs. 1 b
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Kinder, deutsche Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, Vater, Vaterschaftsanerkennung, Glaubwürdigkeit, Vaterschaftsanfechtung, Scheinvaterschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, vorläufiger ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 352
  • NVwZ-RR 2009, 352
  • FamRZ 2009, 510
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08
    Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ist die dadurch eröffnete Anfechtung der Vaterschaft der einzige Weg, auch bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennungen zu begegnen (in Abgrenzung zu VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005, InfAuslR 2005, 258 ff.).

    Etwaige Überlegungen, ausländerrechtliche Folgen bei bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennungen ausschließen zu wollen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005, InfAuslR 2005, 258 ff.), sind jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313, in Kraft seit 1. Juni 2008) mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren.

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind - G. ist drei Jahre und vier Monate alt - die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, InfAuslR 2000, 67/69).
  • VGH Bayern, 17.12.2012 - 10 BV 09.2641

    Automatisierte Kennzeichenerfassung zulässig

    Denn mit dem im Trefferfall erfolgenden Anhalten des gestohlenen Kraftfahrzeugs kann neben der Unterbindung eines strafbaren Verhaltens häufig die Begehung von Anschlussstraftaten (z.B. bei Bandenkriminalität) oder sonstigen weiteren Straftaten verhindert werden (vgl. auch Guckelberger, NVwZ 2009, 352).

    Andererseits enthält die StPO keine ausdrückliche Regelung über eine automatisierte Kennzeichenerfassung, weshalb in der Literatur z.T. insoweit keine Kompetenzsperre für die Länder gesehen wird (vgl. Bodenbrenner/Heinemann, NVwZ 2010, 679; Guckelberger, NVwZ 2009, 352).

  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 19 BV 16.937

    Anerkennung der Vaterschaft eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen

    Dementsprechend hat es die ganz überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowohl vor dem Erlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 sowie des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft im Jahr 2008 als auch danach abgelehnt, eine Vaterschaftsanerkennung auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 AufenthG oder eines sonstigen allgemeinen Grundsatzes einer Missbrauchsüberprüfung zu unterziehen (vgl. OVG NRW, B.v. 23.8.2012 - 18 A 537/11 - InfAuslR 2013, 23, juris; OVG Hamburg, B.v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.8.2006 - juris und vom 1.10.2004 - 2 M 441/04 - InfAuslR 2006, 56, juris, insbesondere Rn. 11 ff.; Hessischer VGH, B.v. 5.7.2005 - 9 UZ 364/05 - juris; der B. des VGH Baden-Württemberg v. 3.3.2005 - 13 S 3035/04, InfAuslR 2005, 258, juris, in dem dieser Grundsatz unberücksichtigt geblieben ist, steht weitgehend allein und wird nur im Einstellungsbeschluss des VG Stuttgart vom 24.7.2014 - 11 K 2194/14, juris - zur Unterstützung herangezogen, in dem die "abweichende" Mehrheitsrechtsprechung zwar genannt, aber nicht erörtert wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Dies gilt selbst dann, wenn mit der Anerkennung der Vaterschaft ausschließlich aufenthaltsrechtliche Zwecke verfolgt werden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 - juris Rn. 10, 15; OVG HH, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 - InfAuslR 2009, 19).

    bb) Soweit eingewandt wird, die Gesetzgebungsgeschichte belege eindeutig, § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG sei nur für die Fälle der Scheinehe und Zwangs-adoption geschaffen worden, während das Problem der Vaterschaftsanerkennung allein zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels (bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit) ausschließlich durch die Gewährung eines behördlichen Vaterschaftsanfechtungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch gelöst werden sollte und daher die Bestimmung nicht auf die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung erstreckt werden dürfe, weil dies dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers widerspreche (OVG NRW, Urteil vom 23.08.2012 - 18 A 537/11 - InfAuslR 2013, 23; wohl auch OVG HH, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 - juris; Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 4. Aufl. 2011, § 5 Rn. 90 ff.; GK-AufenthG, § 27 Rn. 201; Hofmann/Hoffmann, AuslR, § 27 Rn. 19; vgl. auch Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, ZuwG, 2. Aufl. 2008, § 27 AufenthG Rn. 16 ff.), teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

    vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 - juris, und vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 UZ 364/05 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 -, juris Rn. 13; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04 -, der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ergangen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 25 AS 2611/16

    Bewilligung von Leistungen der Sozialhilfe für einen von Leistungen der

    Vielmehr ist das hierfür vorgesehene Verfahren der Vaterschaftsanerkennung bzw. vorherigen -anfechtung durchzuführen (vgl. zur Bindung einer Vaterschaftsanerkennung OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - Az.: 5 Bs 196/08).
  • VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14

    Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanische

    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2023 - 28 K 3183/21

    Asyl Staatsangehörigkeit Geburtsregister Kind Vaterschaftsanerkennung

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2012 - 8 K 1438/11 -, juris Rn. 24 ff.; MüKoBGB/Wellenhofer, 8. Aufl. 2020, BGB § 1598 Rn. 19.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2009 - L 11 AY 27/09

    Gewährung von Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Wege

    Das heißt, selbst eine bewusst wahrheitswidrige, in rechtsmissbräuchlicher Absicht erklärte Vaterschaftsanerkennung ist solange als wirksam anzusehen, wie sie nicht erfolgreich angefochten worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2008, Az: 7 A 11276/07; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Oktober 2008, Az: 5 Bs 196/08).
  • VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08

    Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis;

    Denn nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil der Kammer vom 16. April 2008 - 11 A 3178/06 - juris m. w. N.; Beschluss vom 2. März 2009 - 11 B 708/09 -) ist für deren Wirksamkeit unerheblich, ob sie inhaltlich richtig, d. h. der Anerkennende auch der biologische Vater des Kindes ist (vgl. auch: OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 - InfAuslR 2006, 56; VGH Kassel, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 UZ 364/05 - ; OVG Koblenz, Urteil vom 6. März 2008 - 7 A 11276/07 - juris , OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 - InfAuslR 2009, 19 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 2 S 75.08

    Rechtsschutz gegen Abschiebeandrohung

    Solange nicht aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt wird, dass der Anerkennende nicht Vater des Kindes ist (§ 1599 Abs. 1 BGB), ist auch für ausländerrechtliche Ansprüche von der Vaterschaft auszugehen (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 24.Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 - veröffentlicht in Juris).
  • VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 8 K 1438/11

    Deutsche Staatsangehörigkeit, Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter,

  • VG Augsburg, 04.10.2010 - Au 6 E 10.1449

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung wegen Eheschließung mit einer deutschen

  • VG Augsburg, 27.10.2009 - Au 1 K 09.947

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung -

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