Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang, fehlerhafte Unterrichtung, Schadensersatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 11, 112 BetrVG, § 613 a Abs. 5 und 6 BGB, § 280 BGB
Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang, fehlerhafte Unterrichtung, Schadensersatz - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialplanerische Regelung eines Abfindungsanspruchs für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber; Entstehen eines Abfindungsanspruchs mit dem Ausspruch der Kündigung; Arbeitnehmerseitige Schadensersatzansprüche für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung ...
- LAG Düsseldorf
§§ 11, 112 BetrVG, § 613 a Abs. 5 und 6 BGB, § 280 BGB
Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang, fehlerhafte Unterrichtung, Schadensersatz - rewis.io
- RA Kotz
Sozialpan - Abfindungsanspruch bei Ausspruch der Kündigung
- ra-felsmann.de
Schadensersatzanspruch bei falscher Infomation über einen Betriebsübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Versagung freiwilliger Bonuszahlung an außertariflich Beschäftigten aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung - Abfindungsanspruch aufgrund Sozialplan oder Interessenausgleich erst mit Ausspruch der Kündigung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-kiel.com (Auszüge)
Schadensersatzanspruch bei falscher Infomation über einen Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05
- ArbG Solingen, 21.12.2006 - 2 Ca 2660/05
- LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Eine unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung führt nicht zum Fristbeginn (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 - DB 2006, 2409; BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - DB 2006, 2406, jeweils m. w. N.).Nach der dargestellten Rechtsprechung ist eine Unterrichtung bereits dann fehlerhaft und unvollständig, wenn ein Hinweis auf die Haftungsfolgen in § 613 a Abs. 2 BGB unterblieben ist (BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - a. a. O.).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Das setzt aber voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - n. v.). - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Eine unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung führt nicht zum Fristbeginn (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05 - DB 2006, 2409; BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - DB 2006, 2406, jeweils m. w. N.).
- BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz). - BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94
Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz). - BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03
Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Hinreichend deutlich ist demgegenüber erst eine Formulierung, wonach die Leistung etwa "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgen soll (BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 - NZA 2005, 889; BAG, Urteil vom 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - NZA 2006, 393; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - AP Nr. 117 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02
Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - NZA 2006, 393; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - AP Nr. 117 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03
Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06
Hinreichend deutlich ist demgegenüber erst eine Formulierung, wonach die Leistung etwa "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgen soll (BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 - NZA 2005, 889; BAG, Urteil vom 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
- ArbG Solingen, 26.01.2007 - 2 Ca 122/06
Arbeitnehmer steht Anspruch auf Zahlung einer Abfindung oder sonstige …
Dieser Auffassung haben sich mittlerweile die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vergl. z.C.. Urteil vom 15.11.2006, 7 (18) Sa 287/06), die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vergl. z.C.. Urteil vom 089.08.2006, 8 (5) Sa 244/06), sowie die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vergl. z.C.. Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) angeschlossen.Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2006 (5 Sa 927/06), ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (…vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so nunmehr ausdrücklich auch LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1791/07
SEA Ansprüche Abfindung BV; Auslegung Ausgleichsklausel, Mitverschulden
Schadensersatzforderungen waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht positiv beschieden worden und sind danach bis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf als unbegründet abgewiesen worden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (…vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so ausdrücklich auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1191/07
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einer kollektivrechtlichen Vereinbarung …
Schadensersatzforderungen waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht positiv beschieden worden und sind danach, bis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts als unbegründet abgewiesen worden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens , wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (…vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so ausdrücklich auch LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07 Schadensersatzforderungen waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht positiv beschieden worden und sind danach, bis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts als unbegründet abgewiesen worden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens , wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (…vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so ausdrücklich auch LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- ArbG Solingen, 20.03.2007 - 5 Ca 1277/06 Entgegen der Auffassung des Klägers greifen zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06, vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so nunmehr ausdrücklich auch LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2006 - 5 Sa 927/06 - wird zurückgewiesen. - ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1793/07
SEA, Ansprüche Abfidnung BV
Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (…vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz des Klägers weggefallen wäre (so ausdrücklich auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).
- ArbG Solingen, 21.05.2007 - 1 Ca 330/07
Die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 BGB läuft bei Fehlen von …
Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Unterrichtung müsste der Arbeitnehmer gemäß § 613 a Abs. 6 BGB dem Übergang des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig widersprochen haben und der geltend gemachte Schaden nicht eingetreten sein (…BAG Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - juris.web.de, Gründe, Rdnr. 44; LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006 (5 Sa 927/06)) Dies setzt aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht. - ArbG Solingen, 13.07.2007 - 2 Ca 2308/06 Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Unterrichtung müsste der Arbeitnehmer gemäß § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig widersprochen haben und der geltend gemachte Schaden nicht eingetreten sein (…BAG Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 a.a.O; LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006 - 5 Sa 927/06; Arbeitsgericht Solingen vom 15.02.2007 - 1 Ca 555/06 lev).