Rechtsprechung
BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 StGB; § 64 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener Milderungsgründe; fehlende Prüfung der sich aufdrängenden Unterbringungsanordnung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 21 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 5 StGB, § 2 Abs. 1, 3 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 246a StPO
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei Vergewaltigung; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichende Belegung einer konkreten Gefahr durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafzumessung bei Vergewaltigung; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichende Belegung einer konkreten Gefahr durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat
- rechtsportal.de
Strafzumessung bei Vergewaltigung; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichende Belegung einer konkreten Gefahr durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Entziehungsanstalt - trotz nur noch gelegentlichen Trinkens
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 365
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17
Es hat indessen nicht - wie geboten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 Rn. 6 mwN) - geprüft, ob unter Verbrauch des dem Angeklagten zugebilligten vertypten Strafmilderungsgrundes der verminderten Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB in Verbindung mit den allgemeinen Milderungsgründen ein Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB a.F. möglich und dann sogar ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 5 StGB a.F. gegeben ist. - BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17
Gegen beide Erwägungen wäre unter dieser Prämisse rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505, 506). - BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17
Die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr wird dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel allein schon durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2 mwN). - BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17
Allerdings entspricht die Darstellung des DNA-Gutachtens in den Urteilsgründen in keiner Weise den Maßgaben der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11 f., mit zahlreichen Nachweisen).