Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 28.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00   

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https://dejure.org/2000,18498
OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. September 2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Wohnrechts; Schadensersatz wegen aufzuwendender Mietkosten; Verschaffungsvermächtnis in Form eines Gattungsvermächtnisses ; Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 90 § 2155 § 2169 § 2170
    Anwedungsbereich der Vorschrift des § 2155 BGB

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    Die Zulässigkeit dieses Vorgehens ergibt sich nicht aus der Entscheidung des OLG Bremen in ZEV 2001, 401.
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.11.2000 - 5 U 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22651
OLG Bamberg, 28.11.2000 - 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,22651)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.11.2000 - 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,22651)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. November 2000 - 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,22651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG § 1; VerbrKrG § 7; BGB § 242
    Verwirkung des Widerrufsrechts eines als Haustürgeschäft abgeschlossenen Darlehnsvertrages bei langjähriger beanstandungsloser Vertragserfüllung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02

    Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des

    Mangels Belehrung wird der Vertragsgegner im Ausgangspunkt zwar bei Schweigen des Verbrauchers kaum darauf vertrauen können, dieser werde das Widerrufsrecht nicht ausüben (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, S. 13; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss vom 08.05.2001 - XI ZR 307/00. Anders liegt es jedoch, wenn - wie im Streitfall (vgl. Widerrufsbelehrung nach Verbraucherkreditgesetz, Anlagenband OLG) - der Verbraucher im Grunde über sein Widerrufsrecht, wenn auch aufgrund einer den Anforderungen des Haustürwiderrufgesetzes nicht in allen Belangen voll entsprechenden Belehrung, unterrichtet war (so OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2000 - 5 U 39/00; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2001 - XI ZR 68/01).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03

    Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter

    Die Klägerin war dadurch nämlich über ihre Rechte grundsätzlich im Bilde und konnte frei entscheiden, ob sie sich vom Darlehensvertrag lösen wollte (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2003, 207 = OLGR 2003, 75 unter Hinweis ein auf durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 16.10.2001, XI ZR 68/01 rechtskräftiges Urteil des OLG Bamberg vom 28.11.2000, -5 U 39/00-).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Abgesehen davon hätten die Kläger eine Widerrufsbefugnis verwirkt, nachdem sie in Kenntnis eines nach dem Verbraucherkreditgesetz bestehenden Widerrufsrechts den Darlehensvertrag seit September oder Oktober 1996 bedient haben, ohne sich auf ihr Widerrufsrecht zu berufen (zur Verwirkung OLG Bamberg EWiR 2001, 79; Westermann, ZIP 2002, 189, 198).
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