Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05   

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https://dejure.org/2006,7158
OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeld bei Sepsis am rechten Vorfuß im Großzehenbereich nach Operation; fehlende Aufklärung über erhöhtes Infektionsrisiko wegen jahrelanger Cortisontherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 843 BGB; § 847 BGB
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Beurteilung des Heilungsverlaufs aus ex ante-Sicht; Rechtsfolgen des Fehlens einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Behandlung; Sinn und Zweck ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Beurteilung des Heilungsverlaufs aus ex ante-Sicht; Rechtsfolgen des Fehlens einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Behandlung; Sinn und Zweck ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie, Unzureichende praeoperative Risikoaufklärung bei Cortisonbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Grundsätzlich führt die Verletzung der Aufklärungspflicht dann nicht zu einer Haftung des Arztes, wenn sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff entschlossen hätte (BGH VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684; Steffen/Dressler, a.a.O., Rdnr. 441).

    Behauptet der Arzt, der Patient hätte sich auch bei hinreichender Aufklärung für den Eingriff entschieden, muss der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel machen, dass er, wären ihm die Risiken der Operation rechtzeitig verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684).

    Bei der Plausibilitätsprüfung ist davon auszugehen, in welcher persönlicher Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte, ob ihn diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962).

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Grundsätzlich führt die Verletzung der Aufklärungspflicht dann nicht zu einer Haftung des Arztes, wenn sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff entschlossen hätte (BGH VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684; Steffen/Dressler, a.a.O., Rdnr. 441).

    Behauptet der Arzt, der Patient hätte sich auch bei hinreichender Aufklärung für den Eingriff entschieden, muss der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel machen, dass er, wären ihm die Risiken der Operation rechtzeitig verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684).

  • OLG Köln, 13.01.1993 - 11 U 224/92

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Schadensversicherung; Übergang;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Denn unstreitig ist der Kläger privat krankenversichert gewesen, so dass eine Vorteilsausgleichung ausscheidet (Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorb v § 249 Rdnr. 132, 133; Oberlandesgericht Köln, r+s 1993, S. 242).
  • OLG Hamm, 22.03.1993 - 3 U 182/92

    Ärztliche Aufklärungspflicht; Nachweis; Ständige Durchführung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    In gleicher Weise wird es regelmäßig ausreichen, wenn derartige Aufklärungsgespräche nach Art und Inhalt einer ständigen und ausnahmslosen Übung des Arztes entsprechen (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, S. 661).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.1997 - 7 U 61/96

    Nachweis des Aufklärungsgesprächs bei fehlender Erinnerung des Arztes L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    aa.) Der Senat verkennt nicht, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof NJW 1985, S. 361, 362; Oberlandesgericht Karlsruhe, NJW 1998, S. 1800).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Weder das Oberlandesgericht Brandenburg (vgl. VersR 2000, 1283, 1285; Urteil vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06, juris Rn. 13) noch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLGR Oldenburg 2007, 473, 474) noch das Oberlandesgericht Koblenz (OLGR Koblenz 2004, 537, 538; VersR 2009, 1077, 1078) haben Grundsätze aufgestellt, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats stünden.
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 26 U 107/11

    Infektion nach Injektion - Orthopäde haftet für unzureichende Kontrolle der

    Bereich, in dem von der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, in vergleichbaren Fällen Schmerzensgelder ausgeurteilt werden (vergl. OLG Oldenburg, Urteil vom 15.11.2006 - 5 U 68/05 - ).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Es mag sein, dass in derartigen Fällen regelmäßig der Hinweis auf eine ständige Praxis und den üblichen Inhalt eines Aufklärungsgesprächs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht genügt, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es auch zu Abweichungen von dieser Praxis gekommen sein kann (vgl. OLG Brandenburg, GesR 2007, 575 f., juris Tz. 13; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398 ff., juris Tz. 32; OLGR Oldenburg 2007, 473 ff., juris Tz. 34; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 2274, A 2306, jeweils m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 12.12.2007 - 9 O 1257/06
    Die Risiken brauchen dem Patienten nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen dargestellt werden; ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums genügt (BGH NJOZ 2007, 4507, 4510).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6507
OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2005,6507)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2005 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2005,6507)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2005 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2005,6507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BUNTE Europas größtes, erfolgreichstes und profiliertestes People-Magazin

  • Wolters Kluwer

    "People-Magazin" als feststehender Begriff auf dem Zeitschriftenmarkt; Anspruch auf Unterlassen der Verwendung des Begriffs "Europas größtes People-Magazin"; Berücksichtigung gelegentlicher Verkäufe von Zeitschriften an internationalen Flughäfen bei der Einschätzung der ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 6; ; UWG § 8; ; UWG § 9; ; ZPO § 524; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de

    Unlautere Werbung mit Alleinstellungsbehauptung "Europas größtes People-Magazin"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 476
  • GRUR-RR 2006, 170
  • afp 2006, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05
    Sie tragen weiterführend vor, dass das Urteil des BGH vom 17.6.2004 -I ZR 284/01 (BGH NJW-RR 2004, 1487 ff. -Größter Online-Dienst) bereits aufgrund des anders liegenden Sachverhaltes nicht zur Bestätigung des allgemeinen Verkehrsverständnisses herangezogen werden könne.

    Bei der Beurteilung der sich unstreitig sowohl an den allgemeinen Verkehr als auch den der Anzeigenkunden wendenden Werbung ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).

    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des 3. Zivilsenates des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4.10.2001 (3 U 29/00) (GRUR-RR 2002, 73 ff. -Europas größter Onlinedienst, vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1487 ff. -Größter Online-Dienst)) stützt, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05
    Da nicht ersichtlich ist und auch von den Parteien nicht dargelegt wird, dass das Verkehrsverständnis der angesprochenen Anzeigenkunden von Zeitschriften von dem Verkehrsverständnis des allgemeinen Verbrauchers abweicht, und sich die Werbeaussage jedenfalls auch an den allgemeinen Verkehr der für Zeitschriften interessierten Marktteilnehmer richtet, gehören auch die Mitglieder des Senates zu den angesprochenen Verkehrskreisen und können den Sachverhalt aus eigener Sachkunde beurteilen (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 184 -Das Beste jeden Morgen).

    In der Aussage liegt eine reklamehafte Übertreibung, bei welcher der Verkehr erkennt, dass hinter der Aussage kein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt (vgl. BGH GRUR 2002, 182 -Das Beste jeden Morgen).

  • OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00

    Irreführung; Online; Unlauterer Wettbewerb; Spitzenstellung; Provider; Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05
    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des 3. Zivilsenates des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4.10.2001 (3 U 29/00) (GRUR-RR 2002, 73 ff. -Europas größter Onlinedienst, vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1487 ff. -Größter Online-Dienst)) stützt, kann dem nicht gefolgt werden.

    Der 3. Zivilsenat hat damals bezüglich der Werbeaussage "Europas größter Online-Dienst" zu Recht festgestellt, dass wesentliche Teile des Verkehrs annehmen würden, dass die dortige Beklagte überall in Europa oder jedenfalls in seinen wesentlichen Teilen einen auf das Land bezogenen Online-Dienst unterhalte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73, 74 -Europas gößter Onlinedienst ).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2005 - 5 U 68/05
    Bei der Beurteilung der sich unstreitig sowohl an den allgemeinen Verkehr als auch den der Anzeigenkunden wendenden Werbung ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).
  • OLG Hamburg, 02.07.2020 - 15 U 142/19

    Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

    Da nicht ersichtlich und auch von den Parteien nicht dargelegt ist, dass das Verkehrsverständnis der von den Posts der Beklagten angesprochenen Verbraucher von dem Verkehrsverständnis des allgemeinen Verbrauchers abweicht, und sich die Werbeaussage jedenfalls auch an den allgemeinen Verkehr der für Mode und Lifestyle interessierten Marktteilnehmer richtet, gehören auch die Mitglieder des Senates zu den angesprochenen Verkehrskreisen und können den Sachverhalt aus eigener Sachkunde beurteilen (vgl. HansOLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2005, 5 U 68/05, Rn. 45).
  • OLG Hamburg, 30.03.2023 - 15 U 63/22

    D-Netz Qualität - Lauterkeitsrecht: Werbung eines Mobilfunkproviders mit den

    Was man nicht versteht, bewegt einen nicht zu einer geschäftlichen Entscheidung (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 170 (172): Der schillernde Ausdruck "People-Magazin" sei zu diffus, um eine Irreführung herbeizuführen).
  • OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 57/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Telefon- und

    Das aufgezeigte Verkehrsverständnis entspricht auch den Ausführungen, die der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 23.11.2005 (5 U 68/05) gemacht hat in Bezug auf eine Zeitschriftenwerbung "Europas größtes People-Magazin" (GRUR-RR 2006, 170.ff.; NJW-RR 2006, 476 ff.) Dort hat der Senat ausgeführt: "Zwar ist davon auszugehen, dass dem angesprochenen Verbraucher bei Wahrnehmung der Werbung die zunehmende internationale Verflechtung und die damit einhergehende Integration der nationalen Märkte in Europa und die Errichtung des Binnenmarktes in der EU bewusst sein wird.
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